Königsrichter
Erläuterung: Im
Andreanum
wurde festgelegt, dass als Vertreter des Königs die Königsrichter fungieren sollen. Diese wurden zuerst vom König eingesetzt, später wurden sie von den stimmberechtigten Bürger gewählt und vom König bestätigt.
Quellen:
Wagner, Ernst: Geschichte der Siebenbürger Sachsen. Wort und Welt, Thaur bei Innsbruck 1990
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08 Oct 2008, AgostonBernad
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