Siebenbürger Landtag
Erläuterung: Der aus einer Kammer bestehende Landtag der siebenbürgischen Stände wurde vom Fürsten einberufen. Teilnehmer: die Mitglieder des
Fürstenrates und der fürstlichen Gerichtstafel, die Abgesandten der Gerichtsbehörden und Städte, die mitttels fürstlicher Einladung (regalis) dazu gebetenen Großherren (sog. Regalisten). Wer von den Regalisten eine Einladung erhielt und wieviele, hing vom Fürsten ab. Zu diese Gruppe gehörten unter anderem die hohen Beamten der ungarischen und Szekler Gerichtsbehörden. Im allgemeinen nahmen auch die Bischöfe der reformierten und der evangelischen Kirche daran teil. Zwischen 1580 und 1622 hielt man im Jahr zwei ordentliche Landtage ab, danach jährlich einen, und daneben fanden, wenn es sich als notwendig erwies, außerordentliche Sitzungen statt. Die meisten Landtage wurden nach
Thorenburg,
Karlsburg und
Klausenburg einberufen.
Quellen:
ET, KGS