Privilegium der Stadt Bistritz (11. Juni 1366)
Erläuterung: Die 1224 von König Andreas II. im
Andreanum bestätigte Privilegien der deutschen Siedler wurden 1366 von König
Ludwig den Großen auch auf das Nösnerland um die Stadt Bistritz ausgeweitet. In der am 11. Juni 1366 in Bistritz ausgestellten Urkunde bestätigt der König das Recht, Richter und Geschworene frei zu wählen. Der Stadt wird das Hermannstädter Freitum verliehen, und Hermannstadt zum Oberhof Bistritz' bestimmt. Die Urkunde stellt somit den Anfang der Angliederung des Nösnerlandes an das mit besserem Recht ausgestattete Gebiet der Sieben Stühle.
Quellen:
ET; UB 858; QGSS 19; URB 38