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IV. Jahrgang, XXXIX. Stück, den 28. September 1774.

I. Wissenschaften

Göttingen.

Im Verlage der Wittwe Vandenböck ist auf 206. Seiten in 4to gedruckt zu haben: der Büchernachdruck, nach ächten Grundsätzen des Rechts: geprüft, von Johann Stephan Pütter ec.

Unsere Leser werden sich wundern, warum wir von unserm Plane abweichen; und hier eine Schrift recensiren, die nicht innländisch ist: Wir wollen, ohne uns zu rechtfertigen, sie selbst urtheilen lassen: ob wir hierzu genugsame Ursachen gehabt haben.

Der Herr P. stellet in dieser Abhandlung eine blosse Prüfung an, weil er sich vermuthlich nicht getrauet, den Büchernachdruck, nach ächten Grundsätzen des Rechts, als strafbar, ungerecht und unzuläßig zu erweisen. Dennoch giebt er dieser Prüfung ein systematisches und hochgelehrtes Ansehen. Die Materie mußte über diesen fürchterlichen Leisten geschlagen werden; damit man glauben möchte, sie sey mit unumstößlichen Gründen versehen. Allein, weit gefehelt! So läßt sich weder aus der Natur der Sache, noch aus gewissen allgemeinen Gebräuchen, ein einziger unumstößlicher Beweiß herleiten. Denn das Eigenthumsrecht wird blos durch die Arbeit erlangt, die auf ein, noch niemanden zugehöriges, Ding getwendt worden. Nun wissen wir, daß die Wissenschaften von den Griechen auf die Römer und von diesen auf uns gekommen sind. Welcher Schriftsteller kann wohl seine Arbeit durchgängig für sein Eigenthum ausgeben, und es, so wie andre Besitzungen, als ein wahres Eigenthum auf eine andre Person übertragen. Dennoch wirft sich der berühmte Herr Pütter zum Schiedsrichter hierinne auf, und geräth dann und wann in den Verdacht einer Partheylichkeit. Denn in Sachen des Verstandes und Witzes ist es nicht rathsam, dreiste und keck auf Vor-

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Vorrechte und Privilegien zu trutzen; man setzet sich der Gefahr aus, in der Geschichte der menschlichen Thorheit einen vorzüglichen Rang zu erhalten. Ein bescheidener Mann muntert hierinne, durch seine Einsicht, auch andre, zur Bescheidenheit auf; er hütet sich durch das Anschlagen der Sturmglocke die Feindschaft und den Haß zu vergrößern.

Wir wollen nach der Ordnung, welche in der Abhandlung vorkommt, unsere Gedanken beyfügen. Es bestehet solche aus zween Theilen. Zu dem ersten wird gezeigt, wie der Büchernachdruck, nach der Natur der Sache und in Absicht auf ganz Europa anzusehen sey. Das Meiste hier ist nicht unbekannt, und das übrige scheinet nicht viel zur gegenwärtigen Absicht dienen zu wollen.

Im 10. §. heißt es: "Zur Buchdruckerey verhält sich der Buchhändler, wie der Kaufmann zu dem Fabrikanten." Gesetzt aber, daß der Buchdrucker die Wissenschaft des Buchhandels selbst verstehet; so wird dieses Verhältniß vereitelt. Er ist alsdann im Stande die Blutegel seiner Kunstverwandten zu entdecken. Er ist den fleißigen Bienen zu vergleichen, die ihr Honig wider den Anfall der Wespen und Hornisse in Sicherheit zu setzen wissen. Ist es wohl billig, diese unstverwandten durch die Buchhändler drücken, oder sie durch List und Ränke, um ihre bessere Nahrung bringen zu lassen? Je mehr Verstand, Aufmerksamkeit und Genauigkeit zu einer Kunst erfordert wird, desto vernehmungswürdiger wird dadurch der Künster. Die Geschicklichkeit und die Gränzuen des Buchhandels . ist leicht zu übersehen. Allein, wie viel gehöret nicht zu einem genauen Drucke, und sollte es auch ein Nachdruck seyn?

Im 19. §. sagt der Herr P. "nur alsdann ist der Nachdruck unschädlich, wenn der dem rechtmäßigen Verleger nicht zum Abbruche gereichet." Hiemit kann dem Herrn Klopfstock eine Genugthuung geschehen, welcher als Verleger von seiner Rep. der Gelehrten, seine Belohnung schon reichlich eingestrichen hatte, als einige Liebhaber derselben in Wien entschlossen waren, solche auf ihre eigene Kosten in der von Trattnerischen Buchdruckerey nachdrucken zu lassen, wo man sie in kurzer Zeit wird kaufen können. Wie wird man als sagen können, mann wolle sich hier durch eines andern Schaden nur bereichern? Denn mit allen hier nachgedruckten Büchern hat es eine gleiche Bewandtniß gehabt. Dasjenige, so der Herr V. im vierten Abschnitte, von S. 92, bis 118. vorbringt, dienet vielmehr dazu, die Freyheit des Nachdrucks in dem k. k. Oestreichischen Erbstaaten zu bestättigen und zu rechtfertigen; weil dieser Staat seine besondere Vorrechte und Freyheiten hat, vor allen übrigen Staaten des deutschen Kaiserthums.

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In dem 5ten Abschnitte von S. 118., bis 135. siehet man, daß die Rechtsgelehrten dießfalls sleber noch nicht einig sind. Der Herr V. trägt kein Bedenken, sich auf die Meinungen der Theologen, und zwar des Dr. Martin Luthers zu berufen, welcher den Nachdruck, mit gehöriger Einschränkung der Zeit, deutlich genug rechtfertigte: "Sollte nicht, spricht Luther, ein Drucker dem andern, aus christlicher Liebe, einen Monden oder zween zu Gute harren, ehe er ihm nachdruckete." Was brauchen wir alle ein weiteres Zeigniß? Jedoch der Herr V. vermerkt das Gewicht dieses Ausspruchs, und aus Besorgniß einer gegründeten Auslegung setzet er gleich hinzu; "daß mit dieser leztern Frist heutiges Tages einem Verleger wenig gedienet sey. Allein was ehemals recht gewesen ist, das muß man heut zu Tage wenigstens als billig erkennen. Und warum setzet er nicht noch hinzu, daß einem Verleger schon damit gedienet sey, wenn er es durch Priviliegen so weint bringet, daß in dem Staate, für welchen er ein Buch aufleget, und worinne er lebt, und webt, das nämliche Buch nicht von einem andern Mitburger des nämlichen Staats nachgedruckt werde. Warum behautet er nicht, daß das beste Mittel, sich wider allen Schaden in Sicherheit zu stellen, der Weg der Subscription oder Pränumeration sey. Bey unserer Zeit suchet ein jeder Staat alles so einzuleiten, daß seine Finanzen durch Auswärtigen Handel, wo nicht vermehret, doch auch nicht vermindert werden. Und wer will solches den Finanzräthen verdenken? Denn ein jeder hat die Freyheit in seinem eigenen Hause so zu wirthschaften, wie er es nach seinem beßten Wissen und Gewissen für gut befindet.

Der zweyte Theil redet von dem Büchernachdrucke, wie derselbe insonderheit in Ansehung des deutschen Buchhandels, und nach der deutschen Reichsverfassung anzusehen ist. Hier heißet es: "an statt daß anderwärts ein jeder nur mit seinem Verlage von Haus aus handelt, so ist auf der Oster- und Herbstmesse zu Leipzig ein allgemeines Bücherverkehr, wo die meisten Buchhändler ihre Bücher untereinander vertauschen, auch hernach außer der Messe einander aushelfen.“

Alles das ist durch eine willkürliche Zusammenkunft der Buchhändler eingeführet worden. Ehemals war dieser Tausch zu Frankfurt am Main. Wer weis, wo derselbe nach einigen Jahren aufgerichtet wird. Venedig und Genua hatten ehemals den großen Handel auf dem mittelländischen Meere. In neuern Zeiten umschiffen Portugal, Holland u. s. w. die Kisten von Afrika.

„Auch wird, sagt Er ferner, jede Messe ein allgemeiner Meßkatalogus, und meist von jeder Buchhandlung, noch ein besonderes Ver-

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zeichniß neuer Bücher gedruckt. Davon ist der Vortheil, damit jeder Bücherliebhaber die meisten Bücher in jedem Buchladen gleich vorfindet, und das eines jeden Gelehrten Werke, gleich überall bekannt werden ec. Gleichwohl sind in Deutschland verhältnißmäßig bisher weit mehr Orte, die Buchdruckereyen und Buchhandlungen haben, als in andern Reichen auch ist hier die Gelegenheit zum Verlage weit häufiger, daher auch weit zahlreichere neue Schriften. Und so wird in Deutschland mehr, als anderswo in Wissenschaften geleistet ec.“

Das Wissen blähet auf. Hier scheinet die Hauptabsicht des Herrn V. versteckt zu seyn. Er thut auf seine Originalschriftsteller so dicke, als wenn alle Winkel davon angefüllet wären. Wir wollen ihm dieses Vergnügen gönnen, und einräumen, daß seine Gegend sehr fruchtbar an schönen Geistern sey. Nur geben wir auch dem Herrn V. zu bedenken, zu was für einer großen Ehre es seinem Lande gereiche, daß es andere deutsche Völkerschaften giebt, die ihre geistreichen Werke der besondern Ehre eines Nachdrucks würdigen. Warum ziehen sie deswegen die Sturmglocke? In dem zweyten Abschnitte suchet der H. V. zu erweisen, daß jeder Nachdruck eines eigentlichen Verlagbuches auch ohne Privilegien in eben dem Lande für Unrecht zu halten sey. Dieses geben wir ihm, nach dem Ausspruche des von ihm angeführten Dr. Luthers mit beyden Händen zu. Aber nie können wir uns bereden zu glauben, daß der Nachdruck, nur zum eigenen Gebrauche eines Landes, nicht zu bewilligen und zu gestatten sey.

§. 161. schreibt der H. V. also davon: ,,Aber, wie, wenn ein Nachdruck blos für ein Land veranstaltet wird? So ist zum Beyspiel der Fall nicht unmöglich, daß in einem reichständischen Lande gut gefunden würde, ein anderwärts verfertigtes Schulbuch auch in diesen Landschulen einzuführen, und daher nur in solcher Absicht, ein Nachdruck alleine zum Gebrauche dieses Landes gemacht würde. Oder, wie eben das auch andere Bücher treffen kann ec. Wenn man nun mit Sicherheit annehmen darf, daß ein solcher Nachdruck durchaus nicht weiter, als in dem Lande, für welches derselbe bestimmet ist, debitiret wird; so ist das freylich ein ganz anderer Fall ec. Inzwischen ist auch diese Art des Nachdrucks kaum zu vertheidigen, wenn von dem rechtmäßigen Verleger so viel Exemplare, als man nur nur verlangt, zu haben sind ec."

Hier fehlet es dem H. V. an der Kenntniß einiger besondern Umstände; sonst würde er glimplicher geurtheilt haben. Die Vermeidung eines größern Uebels, welches durch Einführung einiger auswärts gedruckten deutschen Bücher hier verursachet

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worden, hat schon längst, patriotisch gesinnte Männer bewogen, die hiesigen Buchhändler zu ermuntern, die für die hiesige deutsche Jugend nöthigen Poeten und andere Bücher so die schönen Wissenschaften betreffen, hier nachdrucken zu lassen. Denn mit der Einfuhr dieser Bücher kamen theils durch Maculaturbögen, theils durch Einschiebsel, Bücher in die Hände der Jugend, die man hier für unanständig und unzuläßig hält. Es muß daher einen jeden, dem dieses bekannt ist, sehr befremden, wenn der Herr Professor wider eine Sache eifert, davon er den Grund unmöglich einsehen können: Noch seltsamer aber ist es, wenn er sich so gar anzüglicher Ausdrücke bedienet, und einem Manne verächtlich begegnet, welcher aller Achtung würdig gehalten wird; der nichts anderes gethan, als was dem Rechte Oestreichs und dem Wunsche rechtschaffener Patrioten schon längst gemäß war. Es ist ein großer Unterschied unter einer jüdischen und christlichen Denkungsart, und deswegen erfordert die wahre Klugheit, daß man nicht so allgemein darauf los stürme; sondern die Beurtheilung erfahrner Männer erwarte.

(Die Fortsetzung folgt.)

II. Naturgeschichte.

Beschluß der Abhandlung von Versteinerungen.

Von dem Nutzen und Gebrauch der Versteinerungen.

Wir haben es uns gleich im Anfange vorgesezt, diese Abhandlung mit einer kurzen praktischen Betrachtung zu beschließen, um dadurch nicht allein einem Vorurtheil vorzubeugen; als ob dergleichen Naturseltenheiten ein blosses Spiel zur Belustigung für die Sinnen wäre; sondern auch einigen andern Gelegenheit zu geben, die Verbindlichkeit zu einer aufmerksamen Beobachtung solcher Dinge einzusehen und zu begreifen. Es ist zwar an dem, daß manche Versteinerungen zu nichts weiter, als zum Anschauen und zur Bewunderung dienen; denn wozu kann man sonst die versteinerten Muscheln, Schnecken, und den größten Theil der versteinerten Vegetabilien gebrauchen, als eben dazu, daß man sie ansehe, und die Wirkungen der Natur dabey, mit einem stillen Nachdenken bewundere? Allein gesezt dieses wäre das Einzige, worauf wir uns bey allen diesen Dingen Rechnung machen könnten, würde denn deswegen unsere Verbindlichkeit aufhören, Betrachtungen und Versuche darüber anzustellen, und mit möglicher Mühe und Fleiß immer weiter zu forschen, bis wir auf ihren

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Urheber und auf seine Absicht mit unsern Gedanken kommen, und solcher Gestalt die Ausbesserung unseres Verständnisses und Ausbildung des Herzens erreichen? Selbst die vernünftigen Heyden haben den Nutzen solcher Bemühungen eingesehen, ihr gröstes Vergnügen darinnen gefunden, und endlich die Erkenntniß von der Größe Gottes, die sie durch diesen Weg erhielten, andern mit einer recht entzückenden Beredsamkeit vorgetragen *) Wie könnten wir unsern Kaltsinn und Trägheit bey einem ungleichen Betragen entschuldigen, die wir viel besser wissen, sollen, daß uns Gott in allen seinen Werken, seine Macht und Weisheit offenbaret. Wir sind vielmehr schuldig und verbunden, durch eine lehrbegierige Erforschung der Natur, aus der, den meisten Menschen angewöhnten Fühllosigkeit, uns herauszureissen, und den flüchtigen Anblick der Schöpfung, ein bedachtsames Anschauen zu verwandeln, bey welchem wir allein im Stande sind, die göttliche Weißheit, Größe und Macht, die sich in allen natürlichen Dingen zeiget, recht zu bemerken. Wer dieses thut, der wird allenthalben, wo er sich hinwendet und wo er hinsiehet, die Erinnerung finden, daß Gott gegenwärtig sey, daß er die Wege der Menschen sehe, daß er undendlich groß, herrlich, weise und gütig sey. Dieses wäre nun der allgemeine Vortheil, den ein Mensch von einer ernsthaften Vorstellung aller sichtbaren Geschöpfe erwarten kann, und noch am sichersten aus einer aufmerksamen Betrachtung solcher Dinge, die auch in der Natur seltsam und außerordentlich sind. Dennoch aber haben viele Versteinerungen und Stenverhärtungen auch außer dem, ihren besondern Nutzen in Beziehung auf das Vergnügen und die Gemächlichkeit des menschlichen Lebens, als wovon wir eben einige Beweißthümer hier anzuführen Willens sind.

Es ist beynahe unnöthig zu sagen, wie nützlich und brauchbar die Tuftsteine in Betracht der Baukunst sind, wobey sie die besten Materialien abgeben. Allenthalben, wo man dieser Steine habhaft werden kann, da pflegt man solche beym Mauern, besonders aber bey Wölbungen, mit dem besten Fortgange anzuwenden. Denn nachdem sie in Vergleich mit andern gemeinen Mauersteinen am Gewichte leicht, dabey mestentheils poros, durchlöchert und kalkartig sind, so geben sie nicht allein denen Seitenmauern keinen so starken Druck, wie andere schwere Steine, wodurch öfters Risse in denen Mauern entstehen; sondern ziehen auch den zubereiteten Kalk und Sand desto stärker in und an sich, also, daß ein solches Gewölbe, wenn es einmal recht austrocknet, gleichsam in einen Stein zusammenwächst und so standhaft wird, daß es einer heftigen Feuersgluth wiederstehet, und nicht so leicht wie ein anderes, bey dergleichen Unglücksfällen einbricht. An einigen

*) Cic. de natura Deor. c. 46 — 66.

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Orten werden diese Steine, auch bey solchen Gebäuden, die man von Holz aufsetzet, nicht ohne Nutzen angewendt.

Man überziehet die hölzernen Wände (wie gewöhnlich) mit Thon, und druckt sogleich kleine Stückchen ohngefähr wie eine halbe Faust, oder auch kleinere, von Tuftstein, neben einander in den Thon hinein. Wenn nun alles trocken ist, so werden die Wände eben auf die Art wie eine Mauer, mit Kalck und Sand beworfen und geputzt, und hiermit wird das hölzerne Gebäude gleichsam mit Stein überzogen, und erhält eine bessere Gestalt und Dauer. Endlich können auch die Tuftsteine bey Ausbesserung der Wege und Landstrassen, wenn man sie in kleine Stückchen zertrümmert, und den Schutt auf die Wege aufträgt, mit gutem Erfolge gebrauchet werden: das Wasser kann durch dieses Geschütt gut abfließen, und Straßen werden trocken und ziemlich dauerhaft.

Einige von denen Steinverhärtungen im Wasser, sollen so gar gewisse Heilungskräfte für den menschlichen Körper besitzen. Der Stubner Tuftstein, soll offene Schäden und Wunden heilen, wenn derselbe in ein Pulver verwandelt und in die Wunde eingestreuet wird*). Eben so wird auch von denen in der Höhle Benikowa befindlichen Brunnen, wo das Wasser (wie wir bereits oben angemerket haben) eine steinverhärtende Eigenschaft besitzt, berichtet: daß dasselbe wider die Steinschmerzen eingenommen und gebraucht werde**). Die aus denen Karpathischen Höhlen herausgebrachte und mit Stein überzogene Drachengebeine, sollen in gewissen bedenkliche Krankheiten (wenn es anders seine Richtigkeit hat) Wunder thun***). Und wenn wir die Sache bis auf die Bäder und Gesundheitsbrunnen, die solche Steinverhärtungen erzeugen, ausdehnen wollten; so könnte man von ihrem heilsamen Nutzen und Gebrauche ganze Bücher schreiben****).

Von einigen Tropfsteinen finden wir Nachrichten, daß man daraus (wie es auch sehr leicht zu begreiffen ist) durch das Stossen und Reiben, eine gewisse Farbe verferti-

*) Lad. Turoc. p. 303. & 304. Stubnensis tophus vulneribus etiam medetur, in pulverem contritus, si iisdem aspegatur.

**) Idem p. 202. 203. Hauritur ab iis magna salubritatis opinione, qui doloribus Calculi divexantur. Eben dieses bestättiget Bel in Not. H. novae Tom. II. p. 523.

***) Bel in Prodromo. p. 76. Offium istiusmodi usum in medicinam transtulere, qui ea ex Cavernis protrahebaat, agrestes, atque id quidem successu ad stupotem usque felici.

****) Man lese von dem einzigen Stubner Bade des Joh. Lischoviny Scrutinium Physicum, de aquis Stubnensibus Tyrn. 1748. in 4to und in das Bel Prodromo p. 128. seqq. de Thermis Sklenensibus ibid. p. 139. & seqq. De Thermis Vihnensibus, so wird man schon daraus sehen, wie viel von denen Gesundheitsbädern in Ungarn könnte gesagt und geschrieben werden.

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gen kann, die denen Mahlern und andern dergleichen Künstlern und Handwerkern bey ihrer Arbeit sehr wohl zu statten kommt*). Der schon mehrmal gedachte Nedeczky, hat durch eigene Bemühungen und Fleiß, aus einer gewissen Art von Tropfsteinen, die er in der Höhle bey Funacza gefunden, verschiedenes herausgebracht, welches sich zum Weissen der Wände, und an statt des Kremserweiß gebrauchen lässet**). Und wer weiß, was die Nachwelt noch erfinden wird, um von solchen Dingen, die uns noch itzo geringe und verächtlich zu seyn scheinen, bloß darum, weil wir ihre Tugenden nicht kennen, einen rechten Gebrauch zu machen? Der weise Schöpfer hat nichts umsonst in die Natur eingeleget: alles muß seinen Nutzen und seinen Endzweck haben. Eine Sache, die eben nicht allzuprächtig in die Sinne fällt, kann die besten Tugenden und Kräfte enthalten; doch aber geschiehet es nicht selten, daß uns dieselben so lange verborgen und unbekannt bleiben, bis sie entweder ein Zufall und ein Glück, oder eine müsame Untersuchung entwickelt, und an das Licht bringet.

Der sicherste und beste Gebrauch, könnte endlich noch von dem versteinerten Holze gemacht werden. Denn, nachdeme es an Härte, Schönheit und Farbe denen hiesigen Edelsteinen sehr nahe kommt, und sich eben sowohl als diese schleifen und poliren lässet; so versteht sichs von selbsten, daß man aus denselben Siegelsteine, Antiken, Knöpfe, Pokale, Dosen und dergleichen Dinge mehr, die sonst aus Halbedelsteinen gemacht werden, verfertigen könnte. Weilen man aber das versteinerte Holz, nicht bloß in kleinen, sondern auch in großen Stückchen hier zu Lande erhalten kann***), so wäre es geschickten Künstlern gar nicht unmöglich, Tische und dergleichen größere Geräthe mehr, davon herauszubringen, die an Schönheit, Bequemlichkeit und Seltenheit, allen Marmor, ganz gewiß übertreffen würden.


*) L. Turoc. p. 302. Ad vicum Ag-Telek provinciae Gömöriensis, Caverna reperitur, in qua superne destilians aqua in candidum abit lapidem, & si conteratur, coloris albicantis usum pictoribus praebet.

**) Man findet dieses ausführlicher beschrieben in dem XIX. Stück dieser Blätter. S. 147.

***) S. davon das XIII: Stück des gegenwärtigen Jahrg. S. 101 und 102.

Bey dem Beschluße dieser Abhandlung, wollen wir unsere hochgeehrteste Leser erinnern, daß auf der 207. Seite in der 6ten Zeile vom Ende des Absatzes, bey den Worte: besonders wo das Wasser ist, sich ein Fehler eingeschlichen habe, unb es heißen solle: wo das Wasser sauer ist.


In Wien zu haben in der Baderischen Buchhandlung neben dem Todtenkopf in der Bognergasse.
Topic revision: r5 - 26 Sep 2011, AgostonBernad
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