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V. Jahrgang, II. Stück >
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V. Jahrgang, I. Stück, den 4. January 1775.
I. Wissenschaften.
Münzwissenschaft
Eine Denkmedaille, die bey der Krönung Ferdinand des IIten, zum Könige in Ungarn, im Jahre 1618 zu Preßburg, ausgetheilt wurde.
I.Beschreibung der Münze
Auf der Hauptseite, erscheint das wohlgetroffene Brustbild des Königes, im Profil, geharnischt mit aufgesetzten Lorberkranz, im spanischen Kragen, und mit umgehangener Toisonkette. Eine aus den Wolken hervorragende Hand, die mit einem Bande umwunden ist, darauf des Königes Wahlspruch, Legitime certantibus stehet, hält, vor dem Gesichte desselben, die heilige ungarische Krone. Die Umschrift heißt: FER.dinandus II. D. ei G. ratia, R.o. manorum I. mperator S.emper A.ugu-
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stus GE. rmaniae, H. ungariae, B.ohemiae REX. Auf der Rückseite, stehet im innern Kreiß, in einer zierlichen Cartouche, das gedoppelte ungarische Wappen, um welches die Schrift. HUNGARIAE. Im äusern Umkreiß, sind neun Wappenschilde *) eben so vieler zu Ungarn gehöriger Reiche, nebst ihren Namens Anfangsbuchstaben: D.almatiae, R. amae. S. erviae, G. allitiae L. odomeriae, C. umaniae, B. ulgariae. S. auch Monnoies en argent &c. pag. 105.
II. Historische Erklärung.
Auch diese Denkmünze, hat mit derjenigen, welche wir im XLVIII. St. des vorigen Jahrgangs unseres Blattes, erläutert haben, gleiche Bewandtniß. Sie ist bey einer änlichen Feyerlichkeit geprägt, und unter die vornehmen Anwesenden, ausgetheilet worden. Es war solche, die Krönung Ferdinand des zweyten, zum Könige von Ungarn, welche zu Preßburg, im Jahre 1618.
*) Alle die Wappenschilde, sind bey Erläuterung der Krönungsmünze Mathias des IIten, im XLVIII. St. des IVten Jahrganges, von uns aufgeklärt worden. Nur das müssen wir noch anmerken: daß wir in der unten beygefügten Note, irrig behauptet haben, Rama und Rascien wären ein und dasselbe Reich. Nach näherer Untersuchung, finden wir, daß es zwey verschiedene Reiche waren. Rama hingegen ist das nämliche Reich, mit Bosnien. Du Fresne, lllyricum vetus, & nov. p. 157. §. XV. XVI. Timon, Imago novae Hung. p. 30. 113. 128. sequ. das XXX. St. des vorigen Jahrg. S. 236.
den ersten Julius. mit gewöhnlichen Ceremonien, wie es bey ungarischen Krönungen üblich ist, aufs prächtigste, vollzogen worden. Der Wahlspruch des Königes: legitime certantibus, d. i. nur der wird gekrönet, der recht kämpfet, hat die besondere Vorstellung, auf der Bildseite veranlaßet, da nämlich, eine auis den Wolken hervürragende Hand, dem von der Vorsehung zur Krone bestimmten, und derselben vollkommen würdigen Prinzen, die heilige ungarische Krone vorhält. Wer die
Regierungsgeschichte Ferdinand des IIten, nur mit einem Blick übersieht, wird diesen Wahlspruch, vollkommen gegründet finden. König Ferdinand, mußte vorher mächtige Feinde, und zahlreiche Kriegesheere besiegen, ehe er zum ruhigen Besitze, der ihm rechtmäßig zukommenden Kronen gelangen konnte. Khevenhüller, Peter v. Reva, gleichzeitige Geschichtschreiber, und auch Belius, können hievon nachgelesen werden.
Die Reversseite unserer Medaille, stellt den nämlichen Gegenstand vor, den wir bey der Krönungsmünze des Königes Mathias II. im XLVIII. St. aus dem ungarischen Staatsrechte angemerkt haben. Wir meinen, die, den ungarischen Königen, ganz eigene solenne Gewohnheit, bey ihren Krönungen, die Wappenfahnen, der von ihnen nach und nach erworbenen Länder, vortragen zu lassen, zum gewissen Beweiß, ihrer Gerechtsame, auf alle diese Provinzen. Folglich verdient
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dieser, für die heilige ungarische Krone, so intereßante Umstand, auch bey der vorliegenden Medaille, beschrieben zu werden; zum unwiederläglichen Zeugniß, daß, die apostolischen Könige von Ungarn, in allen besondern Epochen und Succeßionen, ihre gerechten Ansprüche, auf alle auf dem Revers unserer Münze, vorgestellten Reiche, behauptet, und feyerlichst der Welt vorgeleget haben. Wir haben drey Krönungsmünzen, ungarischer Könige, aus dem durchlauchtigsten Erzhause von Oestreich, mit diesem Revers. Die eine von Mathias dem IIten, welche schon erläutert worden; die andere von Ferdinand dem IIten, die wir hier beschreiben; und die dritte von seinem Nachfolger Ferdinand dem IIten die wir auch noch erläutern wollen. Seit der Krönung Mathias des IIten, sind selbst die hohen Namen der ungarischen Magnaten, von den Geschichtschreibern sorgfältig aufgezeichnet worden, welche bey jedesmaliger Krönung, die Wappenfahnen, aller, zur heiligen ungarischen Krone gehörigen Reiche, vorgetragen haben; wie dieses schon im XXX. St. des IVten Jahrganges unserer Anzeigen, S. 234. richtig angemerkt worden ist *). Bey der
*) Die Anmerkung dienet zum gewissen Beweise, daß auch die östreichischen Königen von Ungarn, die Titel un Wappen, von Gallizien und Lodomerien, beständig gebraucht; gerechte Anspruche, auf diese Reiche, bey einer Gelegenheit behauptet haben, die sehr feyerlich, und dazu, der Sache, davon wir reden, ungemein angemessen war. Herr von Palm, bürdet dem Verfasser der Staatsschrift, Recherches sur Halicz, & sur la Wlodzimirz, zu viel auf, wenn er, in seiner Abhandlung, von den Titeln, und Wappen, welche Mar. Theresia, als ap. Königinn von Ungarn führet. S. 13. von ihm sagt: er hätte dem Publiko vormalen wollen: als ob die Königinn von Ungarn, aus den allerdurchlauchtigsten Erzherzoglichen Hause die Titel und Wappen von Gallizien und Lodomerien, niemals gebraucht hätten. Daß sagt der Verfasser nicht; und wie hätte er etwas solches zu sagen sich getrauet, da man ihm Beweise über Beweise, vom Gegentheil, aus schriftlichen Urkunden. Siegeln und Münzen, entgegen stellen kann; Er sagt nur so viel: „vom Friedrich dem dritten an, hat kein König vonUngarn, aus dem Hause Oestreich, jemals in einem Traktate mit Pohlen, diesen Titel geführet. Das zu widerlegen ist unsere Sache jezt nicht; genug wenn wir dargethan; daß auch die Oestreichischen Könige von Ungarn, von je her, Titel und Wappen, von Gallizien, und Lodomerien geführet haben.
schon erläuterten Krönungsmedaille Mathias des IIten, haben wir, nach Veranlassung der Reversseite derselben, die hohen Magnaten, welche bemeldete zehen Wappenfahnen, dem Könige vergetragen, angezeiget. Jezt wollen wir das nämliche, von der Krönung Ferdinand des IIten, weil es eben der Revers unserer Medaille, so erfordert, auch thun. Der Graf von Khevenhüller, hat als Augenzeige,
diese besondere Krönungssolennität, sehr richtig und ausführlich beschrieben, so, daß wir nun, nichts anders zu thun nöthig haben, als nur das, im Auszuge
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herzusetzen, was wer von dieser Feyerlichkeit, in seinen Annalen, aufgezeichnet hat. Hier ist seine Erzählung.
„ Um 7. Uhr Vormittag, seynd Ihro königl. Majestät, mit folgender Ordnung und Ceremonien, in die Domkirche geritten. Vorhero hat der Hofmarschall Berhard v. Herberstein, und Peter Revay, der zehen incorporirten Königreiche Fahnen, nachgesezten Ständen zu führen ausgetheilet: Des Königreichs Ungarn hat getragen Niklas Graf von Eßterhazy; des Dalmamatischen, Paul Graf von Nadaschdy; des Croatischen, Georg Szetschy; des Sklavonischen, Christoph, Graf von Erdödy; des Ramischen, Emerich Graf von Thurso; des Servischen, Georg Graf von Zrinio; des Gallatischen (Gallizischen) Christoph Herr Banffy; des Lodomerischen, Sigismund Rakoczy; des Cumanischen, Caspar Graf von Illieshasi; des Bulgarischen hat Michael Karoly, geführet. Als man zu der Kirchen kommen, ist der Hofmarschall Bernhard Freyherr von Herberstein und Revay, höchstgedachter königl. Majestät, zur Porten entgegen, Sie bis zur Sakristey begleitend, den Erzherzog Maximilian aber, in sein, wie auch andere geistliche und weltliche Personen, in ihre dazu deputirte Sessiones gegangen; darauf mit Trompeten und Heerpauken geblasen, auch von unterschiedlichen Chören, bis ihre königl. Majestät in die Sakristey gekommen, ansehnlich musiciret worden. Peter Revay, und der Hofmarschall Herr von Herberstein, haben alsdann zwey Bischöfe, welche der Erzbischof v. Gran dazu verordnet, bis zur Sakristey geführet, die Ihre Majestät, bey der Porten, bis sie herausgegangen, erwartet, und einer zur Rechten, der andere zur Linken, und mit Ordnung und mit Tragung der königl. Kleinodien und Fahne, wie vorher gemeldet, bis zum gewöhnlichen, zu dem Ende, am Chor aufgerichteten königlichen Thron, begleitet, und ermeldete königl. Kleinodien, von umstehenden Bischöfen und Prälaten, von den Ständen genommen; der Palatinus, mit fünf ungarischen Kavalieren, die der inkorporirten Königreich Fahnen getrage, auf der Rechten, und Franz von Battyan Agazonum Magister, mit dem blossen Schwerdt, und andere fünf Fanhnen zur linken Seite des Throns, nach der Ordnung gestanden ic. ic. *)"
*) Franz Christoph v. Khevenhiller Annales Ferdinand IX. Theil, Blat. 16. u.f. Man sehe auch Peter v. Reva, de Monarchia & S. Corona Regni Hungariae Cent. VII. edit. Schawandt script. rerum Hung. To, II. pag. 811.
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II. Vermischte Nachrichten.
Aus der königl freyen Bergstadt Kremnitz in Niederungarn, sind uns folgende Nachrichten, die wir mit Dank aufnehmen, und hier willig einrucken, überschickt worden.
Daß man mit entseelten Körpern nicht immer sogleich zum Begräbniße eilen sollte; indem solche, zuweilen uweilcn nur unserer Einbildung nach, tod sind; und daß es in solchen Fällen, oft nöthig wäre, daß St. Paulus, den unmenschlichen Begrabern noch zuriefe: Machet kein Getümmel, den die Seele ist noch in ihm! oder auchr Christus selbst: Weichet, denn das Mägdlein ist nicht tod, sondern es schläft! davon können zwo verschiedene Begebenheiten, die sich in dem abgewichenen 1774. Jahre, bey uns eräugnet haben, zu einer guten Lehre und Warnung dienen.
Die erste Begebenheit.
Den 3ten Jul. eräugnete sich gegen 6, Uhr Abends, in unserer Waldung ein abermaliger, doch, Gott Lob! nicht so schröcklicher Wolkenbruch, als derjenige vom 24ten Jun. gewesen. Bey der plötzlichen Aufschwellung des Baches im Sohlergrunde, wollte ein fünfjähriger Knabe, mit Vater, Mutter und
Großmutter, auf dem Heimwege, über einen Steeg des gedachten Baches gehen. Der Steeg brach unter ihren Füssen; und augenblicklich waren alle mit einander im Wasser. Die Aeltern kamen zwar, theils durch Selbst- theils andrer Leute Hilfe aus demelben: der Knabe aber, welchem man nicht sogleich beyspringen konnte, wurde von der Fluth hingerissen, und in gute 500. Schritte, über Stock und Steine, fortgeführet; bis man ihn endlich, nicht weit vom untern Stadtthore, aufgefangen und herausgezogen. Allem Ansehen nach, war er dahin und tod, wie ich denn selbst auch, wenn ich zugegen gewesen wäre, in Betrachtung der so langen und gefährlichen Strecke, die er über so viele große aus dem Bache sonst hoch empor ragende Steine getrieben wurde, nicht anders geurtheilet, und die, seinetwegen vorgenommenen Bemühungen für vergeblich gehalten hätte. Nichts destoweniger wurde er doch, durch Gottes- und gutherziger Leute Hilfe, wieder zum Leben, und seinen Aeltern, von welchen die Mutter und Großmutter, so eben in der Fraiß oder schweren Noth da lagen, überbracht. Er erholte sich dergestalten zusehends wieder, daß er nicht allein, noch an eben demselben Abend, Brodt begehrte; sondern auch vom dritten Tage darauf, mit seinen Aeltern, zu seinen Errettern hingieng, um sich zu bedanken. Zu seinem großen Glücke war es, daß das Wasser damals, über die vielen aus dem Bache sonst, wie angemerkt, hoch
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empor ragenden großen Steine viel höher gestiegen, und der arme in Gefahr gekommene Kleine, die oben bemerkte weite Strecke fortgeschwemmet worden, ohne an einen derselben zu stoßen. Dieser Umstand trug viel zu seiner Erhaltung bey; sonst hätte derselbe sehr leicht am Haupte oder an einem andern Theile, bey dieser schnellen Flutt verletzet werden, und hierbey alle angewandte Bemühungen fruchtloß ablaufen können.
Die andere Begebenheit.
Den 1ten Nov. als am Allerheiligentage, Abends um 7. Uhr, verfiel ein 10. Tage zuvor, nämlich den 23. Okt. von einer, an der Wassersucht krank gelegenen Mutter gebohrnes, dem Vernehmen nach, nur Siebenmondenkind, ein Knäbelein, in eine Ohnmacht, oder sehr tiefen Schlaf, oder in einen beyden änlichen unbenahmten Zustand, und wurde, da es von seiner Geburth an, immer kränklich und schwach gewesen, von der Mutter und andern zugegen gewesenen Weibern, nach verschiedenen fruchtlosen Rüttelungen und andern Leben entdeckenden Versuchen, endlich für tod erkläret; hierauf in eine kalte Kammer hinausgetragen und in einer Truge eingesperret. Der Vater des Kindes kam von einer kurzen, damals unternommenen Reise, gegen, Mitternacht, nach Hause und fand kein Kind in der Stube. Auf geschehene Anfrage: wo das Kind sey? erhielt er die Antwort: Das arme ist tod, und liegt schon draußen in der Kammer in der Truhe. Er gieng hinaus, eröffnete die Truhe, fieng an das Kind zu klagen und zu beweinen; worüber dieses die Auglein eröffnete und auch zu weinen anfieng. Er
nahm dasselbe mit Freuden heraus; trugs wieder in die Stube, und übergabs der Mutter, mit einem ihr und den übrigen zugegen gewesenen Weibern gegebenen derben Verweise, daß sie so unbarmherzig mit seinem Sohne gehandelt, und dessen Tod selbst befördern und beschleunigen wollen. Den 18. November starb die Mutter des Kindes, dieses aber lebet noch, und wird wohl, da es, besonders seit dem Tode der Mutter, sich nach und nach, je mehr und mehr erholet, noch auch die übrigen, von den Frauen, die es damals für tod erkläret, und auch zu beerdigen, bereits gedacht hatten, vielleicht noch überleben.