Gottesurteil
Erläuterung: oder Ordalium (lat.) Gottesgericht, angelsächs. Ordal, ein Urteil in Rechtsstreitigkeiten oder über Schuld und Unschuld durch ein Zeichen Gottes. Das Gottesurteil beruhte auf dem Glauben, dass der Unschuldige oder Gerechte in der Probe, die er zu machen hatte, von Gott als dem Hüter des Rechts geschützt werde. Das Gottesurteil wurde rechtlich als ein prozessuales Beweismittel dort benutzt, wo der Beweis durch Zeugen versagte; dem Beschuldigten stand die Reinigung von dem Schuldvorwurf durch Gottesurteil offen. Ob die Gottesurteile dem germanischen Altertum bekannt waren, ist umstritten; im fränkischen Recht waren sie vorgesehen; es bestand für sie ein kirchliches Ritual. Das 4. Laterankonzil (1215) verbot über den Zweikampf hinaus für alle weiteren Gottesurteile die priesterliche Segnung. Daneben bemühten sich die Städte, die Gottesurteile zurückzudrängen. Dennoch finden sich Gottesurteile noch im 14. und 15. Jahrhundert. Im 16. und 17. Jahrhundert gelangte die Wasserprobe in den Hexenprozessen (Hexenbad) zu neuer Bedeutung.
"Gottes=Urtheil, eine ehedem übliche Art der gerichtlichen Beweise, da die Offenbarung der Schuld oder Unschuld unmittelbar von Gott erwartet wurde."
Quellen:
BROCKHAUS, kRÜNITZ