Gräv
Erläuterung: Die deutschen Einwanderer wurden von Ansiedlungsleitern, den „Gräven“ (von Graf, dt. auch Gräf, ung. geréb, lat. comes), geführt, deren Namen manche der von ihnen gegründeten Dörfer annahmen (z. B. Villa Hermani,
Hermannstadt). Die Gräven beanspruchten gewisse erbliche Vorrechte (größeren Grundanteil, Mühlen- und Schankrecht usw.), die ihnen beinahe die Macht eines Grundherren verliehen. Dies wollte das Gemeinvolk verhindern, als es den König im
Andreanum 1224 aussprechen ließ, zum Vorsteher solle das Volk den wählen, den es für geeignet halte. Die Gräven wiederum versuchten ihre Selbständigkeit dadurch zu verteidigen, dass sie in Gebieten ohne Hermannstädter Recht Schenkungsgüter vom König zu bekommen suchten, über deren Bewohner – selbst wenn es sich um deutsche Siedler handelte – sie die wirklichen Grundherrenrechte besaßen.
Quellen:
KGS