Prozess der Großschenker (1478)
Erläuterung: Zu diesem Prozess sind folgende Dokumente bekannt:
- UB 4262: Torda, am 12. Juli 1478: Der siebenbürgische Vizewoiwode Antonius de Kend ersucht den Konvent von Kolozsmonostor bei Untersuchung der Ausschreitungen mitzuwirken, die Georgius Thabiasy de Eczel, seine Söhne Ladislaus und Tobias, weiters Valentinus de Hydwegy und ein pater Michaelis vor etwa fünfzehn Jahren in der Weissenburger Gespanschaft begangen haben sollen.
- UB 4266: Torda, am 15. Juli 1478: Der siebenbürgische Vizewoiwode Antonius de Kend beglaubigt in der causa Thabiasi contra Demetrium de Czykmanthor mehrere Urkunden des Weissenburger Kapitels aus 1325 über die Besitzrechte der Söhne des verstorbenen Bans Simon, nobilis de Darlaz auf Almas, Symyg etc.
- UB 4275: Buda, 12. September 1478: König Matthias beauftragt den Konvent von Kolozsmonostor bei der Untersuchung der Klage des Ladislaus Thabiasy von Hetzeldorf gegen Übergriffe des früheren siebenbürgischen Woiwoden Blasius Magyar mitzuwirken.
- UB 4280: Buda, 17. Oktober 1478: König Matthias beglaubigt im Anschluss an die am 16. Oktober in Anwesenheit auch der Vertreter der Sieben Stühle stattgefundene Verhandlung des Rechtsstreites zwischen Ladislaus und Tobias, Söhnen des verstorbenen Georg Thabiasy von Hetzeldorf und den Sieben Stühlen um das Schenker Königsrichteramt über Ersuchen der beiden Brüder seine Urkunde von 1477 (UB 4171).
- UB 4282: Buda, 27. Oktober 1478: König Matthias verhandelt am 16. Oktober in Anwesenheit der Prälaten und Barone seines Reiches den Rechtsstreit der durch den Schässburger Bürgermeister Michael Literatus und den Hermannstädter Ratsherrn Benedikt Carnifex vertretenen Sieben Stühlen gegen Ladislaus und Tobias, die Söhne des verstorbenen Georg Thobiassi von Hetzeldorf, um das Königsrichteramt des Stuhles Schenk. Die Vertreter der Sieben Stühle machen geltend, dass diesen das Recht zugesprochen worden sei, nach dem Tod eines in ihrer Mitte eingesetzten Königsrichters sein Amt durch Wahl und königliche Bestätigung wiederbesetzt werde, und nicht an dessen Erben und Nachkommen übergehe was die vorgelegte Bestätigung des Andreanischen Freibriefs von 1224 durch Königin Maria und die Urkunde König Matthias' über die freie Königsrichterwahl beweise. Da die beiden Thobiassis das Königsrichteramt beanspruchen, bitten sie um Abhilfe. Ladislaus Thobiassi entgegnet hierauf auch namens seines jüngeren Bruders Tobias, dass sie das Königsrichteramt des Schenker Stuhles zurecht besitzen, weil König Matthias es seinerzeit ihrem Vater Georg und seinen Söhnen Ladislaus und Tobias verliehen und sie darin bestätigt habe. König Matthias entscheidet dahingehend, dass er seine frühere Vergabung außer Kraft setzt und den Sachsen des Schenker Stuhls das Recht zuspricht, sich einen geeigneten königsrichter zu wählen, ausgenommen Michael Morgondai - dessen Vater mit dem Makel des Hochverrats behaftet gewesen sei -, und die Brüder Ladislaus und Tobias Thobiassi.

Quellen: UB 4262, 4266, 4275, 4280, 4282
Topic revision: r6 - 29 Nov 2011, KatalinBlasko
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