Urkunde König Matthias' über das Vorrecht der freien Königsrichterwahl (1464)
Erläuterung: In der am 6. April 1464 ausgestellten Urkunde gesteht König Matthias Corvinus der Hermannstädter Stadtgemeinde das Vorrecht ihren Königsrichter, der unter den anderen Königsrichtern und Grafen der Sieben Stühle den Vorrang genießt, selber zu erwählen.