Urkunde betr. des Vorkaufsrechts der Siebenbürger Sachsen bei Ankauf von Liegenschaften in der Nachbarschaft des Königsbodens (1481)
Erläuterung: In der in Buda, am 25. August 1481 ausgestellten Urkunde weist König Matthias Corvinus alle Adeligen und Grundbesitzer in Siebenbürgen an, bei Verkauf von Liegenschaften in der Nachbarschaft des Königsbodens das Vorkaufsrecht der Sachsen der Sieben und Zwei Stühle zu berücksichtigen.