Urkunde von König Vladislaw II. betr. Bestätigung Sächsischer Rechte (1511)
Erläuterung: In der in Buda, am 15. Juni 1511 ausgestellten Urkunde bestätigt König Vladislaw II. den Sachsen das Recht, dass Klagen, welche Adelige oder Szekler gegen Sachsen erheben, nur von den sächsischen Richtern, im Falle der Berufung aber unmittelbar vor dem König verhandelt werden sollen.