Bestätigung der Zollfreiheit der Kaufleute der Sieben Stühle durch König Matthias Corvinus (1480)
Erläuterung: In zwei, in
Buda, am 22. Juni 1480 ausgestellten Urkunden bestätigt
König Matthias Corvinus die Zollfreiheit der
Sächsischen Kaufleute, indem er allen Zollbesitzern und Zolleinnehmern von Ungarn befielt, die Kaufleute der
Sieben Stühle in ihrem Recht auf Zollfreiheit nicht zu beeinträchtigen. Weiters befiehlt König Matthias dem siebenbürgischen Woiwoden
Stephan Báthori, die Siebenbürger Sachsen in ihren rechten zu schützen und die Zöllner zur Befolgung dieses Auftrages zu verhalten.
Quellen:
UB 4366, 4367