Urkunde von König Vladislaw II. betr. Bestätigung Sächsischer Rechte (1511)
Erläuterung: In der in
Buda, am 15. Juni 1511 ausgestellten Urkunde bestätigt König
Vladislaw II. den Sachsen das Recht, dass Klagen, welche Adelige oder
Szekler gegen Sachsen erheben, nur von den sächsischen Richtern, im Falle der Berufung aber unmittelbar vor dem König verhandelt werden sollen.
Quellen:
URB 548