Entscheidung von König Wladislaw II. über die Vorrechte der Dekanate von Hermannstadt und Stolzenburg (1513)
Erläuterung: In der in Buda, am 9. Februar 1513 ausgestellten Urkunde entscheidet König Wladislaw II. in der Auseinandersetzung zwischen den Dekanaten von Hermannstadt und Stolzenburg einerseits, und dem Erzbischof von Gran andererseits – der diese nach Auflösung des Bistums Milkó in das Erzbistum Gran hatte einverleiben lassen – zugunsten der ersteren, sodass diese ihre alten Vorrechte, u.a. die freie Wahl eines Dechanten, weiterhin behalten durften.