Erläuterung: In der in Visegrád, am 18. März 1373 ausgestellten Urkunde erteilt König Ludwig I. den Sachsen von Hermannstadt das Recht, Wachs zu gießen und das mit ihrem Stadtzeichen versehen Wachs im ganzen Reiche insbesondere in Stuhlweissenburg feilzubieten, beziehungsweise nach Wien damit Handel zu treiben.