Urkunde König Sigismunds betr. Zollabgaben der Sieben Stühle (1419)
Erläuterung: In der in Temesvár, am 4. Dezember 1419 ausgestellten Urkunde befiehlt König Sigismund von Luxemburg allen Zollinhabern seines Reiches, von den Kaufleuten der Sieben Stühle keine Abgaben einzuheben, ohne den Nachweis geführt zu haben, dass ihnen der Zoll von Rechts wegen zusteht.