Durch König Albrecht ausgestellte Urkunden betr. die Freiheiten der Sächsischen Kaufleute (1439)
Erläuterung: Im Laufe des Jahres 1439 ließ
König Albrecht mehrere Urkunden betr. die Freiheiten der Sächsischen Kaufleute ausstellen:
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Ofen, 5. Juli 1439: König Albrecht verbietet allen Inhabern richterlicherlicher Gewalt in seinem Reiche, die reisenden Hermannstädter Kaufleute vor das eigene Gericht zu ziehen und ihre Waren mit Beschlag zu belegen. (UB 2346)
- Ofen, 5. Juli 1439: König Albrecht verbietet allen Zolleinnehmern im Königreich Ungarn, von den Sachsen der Sieben Stühle Zölle einzuheben. (UB 2348)
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Szeged, 2. August 1439: König Albrecht verbietet den
Szeklergrafen, die den Sachsen der Stadt
Kronstadt und des
Burzenländer Distriktes verliehenen Rechte und Freiheiten zu verletzen. (UB 2351)
- Szeged, 2. August 1439: König Albrecht verbietet allen Inhabern richterlicher Gewalt in seinem Reich, die reisenden Kronstädter Kaufleute vor das eigene Gericht zu ziehen und ihre Waren zu beschlagnahmen, und trägt dem siebenbürgischen Woiwoden, den Szeklergrafen und den Komitatsgrafen auf, gegen Verletzung dieses Befehls vorzugehen. (UB 2353)
Quellen:
UB 2346, 2348, 2351, 2353