gemeint ist hier vermutlich das Territorium des Kirchenstaates selbst, das weltlich-politische Herrschaftsgebiet des Papstes, das seit 756 durch die Pippinische Schenkung aus den Ländereien des Bischofs von Rom (Patrimonium Petri) entstanden ist. Staatenverbund, der im Laufe des Mittelalters von Rom und Latium ausgehend immer größere Teile Mittelitaliens bis hin zur Adria umfasste. Darüber hinaus gehörten zwei süditalienische, von neapolitanischem Gebiet umschlossene Exklaven – Benevent und Pontecorvo – zum Kirchenstaat; seit der zeitweiligen, von Frankreich erzwungenen Verlagerung der päpstlichen Residenz von Rom ins südfranzösische Avignon im 14. Jahrhundert gehörten bis zur Französischen Revolution auch die Grafschaften Avignon und Venaissan dazu.
Quelle: BROCKHAUS