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Blättern: arrowbleft Ankündigung - I. Jahrgang arrowbright

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Entwurf zu den kaiserl. königl. privilegirten Anzeigen, aus sämmtlichen kais. kön. Erbländern.

Es ist getreuen Unterthanen nicht nur nützlich, sondern auch daran gelegen, all jenes zu wissen, was zur Wohlfahrt des Staates überhaupt, und eines jeden Bürgers ins besondere allergnädigst verordnet, und wegen besserer Beobachtung und pflichtschuldigster Folgleistung öffentlich bekannt gemacht wird. Daher werden

I. Alle durch den Druck kundgemachte allerhöchste Verordnungen, welche das Finanz- Polizey- Handlungs- Fabricken- und Manufacturwesen; dann die Landwirthschaft in allen ihren Zweigen, betrefen: sie mögen überhaupt alle kais. kön. Erbländer, oder ein und das andere Erbkönigreich und Provinz ins besondere angehen: jedoch nur Auszugsweise, und ihrem wesentlichen Inhalte nach, mitgetheilet werden.

Und da auch die Nachricht von Besetzung erledigter Stellen und Aemter in sämmtlichen kais. kön. Erbländern, den Lesern dieser Blätter, nicht nur angenehm, sondern auch nützlich seyn kann; so wird man befließen sein

II. Merkwürdige Beförderungen welche im Geistlichen- Militär- und Civilstande vorgehen, von zuverläßigen Oertern zu sammlen, und sie nach der Ordnung der kais. kön. Erbländer mitzutheilen.

In Ansehung der Wissenschaften wird die Gesellschaft befließen seyn:

III. Nicht nur von den, in den kais. kön. Erbländern bereits befindlichen, uralten und weltberühmten; und von den, durch landesfürstliche Vorsorge und Wohlthätigeit, neugestifteten hohen Schulen und Akademien, von ihrer Verfassung und Einrichtung, von dem abwechslenden Cursu studiorum, und sonst vorgehenden Veränderungen: sondern auch überhaupt von allem deme, was die Schul- und Erziehungs-Einrichtungen: nicht minder, was die neuen, oder schon vorhandenen Stiftungen von Waisenhäusern, und andern, auf die Bildung der Jugend abzielenden Anstalten betrift: hiernächst auch von den, in den kais. kön. erbländern, itzt lebenden Gelehrten, und ihren nützlichen Beschäftigungen, zuverläßige Nachrichten zu ertheilen.

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Und weil die Erfahrung bezeuget: daß Gelehrsamkeit und Wissenschaft, und sonstige zum gesellschaftlichen Leben erforderliche Eigenschaften und Fähigkeiten nicht allzeit hinlänglich sind, ihre Besitzer, wider den Mangel und Dürftigkeit zu schützen, wie denn auch viele in ihrer Art geschickte Leute, durch Zufälle, oder, wenn sie keine Gelegenheit finden ihre Fähigkeiten anzuwenden, ihr Leben in Roth, und ohne dem gemeinen Wesen auf die eine oder andere Art nützlich zu seyn, zubringen müßen; so ist man

IV. Dadurch veranlasset worden, zum Besten solcher Männer, einen eigenen Platz in diesen Blättern zu bestimmen, um sie nach dem Maaße ihrer besitzenden Fähigkeiten und Geschicklichkeit, bey hohen Herrschaften, Gemeinden, oder Partikuliers, empfehlen zu können. Nur wird es nöthig seyn: daß jene, welche darinne anempfohlen zu werden verlangen, ihre besitzende Fähigkeiten, Wissenschaften und Sprachen, nicht allein umständlich beschreiben, sondern auch, wenn sie mit keinem Mitgliede der Gesellschaft bekannt sind, bewährte Zeugniße mit einschicken: weil ansonsten ihrem Verlangen kein Genüge geleistet werden würde: indem man gar nicht gesonnen ist, diese Blätter mit Ungewißheiten anzufüllen.

Nach diesem Grundsatz werden auch die Aufträge von hohen Herrschaften, Gemeinden, und Partikuliers: wenn sie etwa Dienste, wozu sonsten in Wisschaften und Sprachen geübte Männer erfodert werden, besetzen, und sich deswegen an die Gesellschaft wenden wollten, zwar bereitwillig übernommen werden, jedoch mit der Erinnerung: daß die erforderten Eigenschaften der anverlangten Person, der angebottene Gehalt, und sonst damit verknüpfte Vortheile, jedesmal genau bestimmet, und falls sie außer der kais. kön. Haupt- und Residenzstadt Wien sich befänden, durch allhier bekannte Personen versichert werden möchten.

Einen wichtigen Gegenstand bey diesen Anzeigen werden die Bücher, als die Behältniße der menschlichen Kenntniße und Wissenschaften ausmachen: man will daher sich angelegen seyn lassen

V. Bücher und Abhandlungen, welche sowohl durch innländische, als ausländische Pressen an das Licht treten, dem Titel und ihrem wesentlichen Inhalte nach, anzuzeigen; wenn solche entweder überhaupt die Politik, Staatswirthschaft, Polizey, Finanz, Handlung, Fabricken und Manufakturen; dann alle Theile der Landwirthschaft betrefen, oder darinne die Geschichte, Beschreibung udn Beschaffenheit eines oder des andren, der kais. kön. Erbkönigreichen und Provinzen abgehandelt wird: auch, wenn sonst in einem Werke gemeinnützige Gegenstände gründlich und vollständig ausgearbeitet, und dasselbe mit großem Beyfall aufgenommen worden. Wobey man sich aber unverbrüchlich vorgesetzet hat: in kritische Beurtheilungen sich niemals einzulassen, noch weniger von Romanen, oder in- und auswärts aufgenommenen Moden, nur ein Wort zu erwähnen. Denn ersteres wäre wi-

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der die Menschenliebe, das andere aber würde schnurstracks wider die patriotische Absichten der Gesellschaft laufen.

VI. Es ist bekannt, und zeiget es die tägliche Erfahrung: daß viele Liebhaber der Wissenschaften, Sammlungen von kostbaren Büchern und nützlichen Sacken anstellen. Ihre Bemühungen sind für die Wissenschaften, und die menschliche Gesellschaft nicht gleichgültig, vielmehr von einem großen Nutzen. Nur ist es zu bedauren, daß sowohl die meisten Bibliotheken , als auch andere nützliche Sammlungen, gemeiniglich den Erben zur Last fallen: und daher überhaupt die kost- und schätzbarste Sammlungen nicht ohne Schaden zerrissen und zerstücket werden. Um nun diesem schädlichen Uebel nur in etwas zu begegnen, und Liebhabern der Wissenchaften und verdienten Männern, auch nach ihrem Tode eine patriotische Pflicht zu erweisen; so wird man sich bestreben

VII. Feilgebotene Bibliotheken: besonders aber die darinnen befindliche erbländische Gegenstände betrefende nützliche Bücher, Sammlungen, rare Manuscripte, Münzen, Naturalienkabinete, und dergleichen anzuzeigen: imgleichen auch

VIII. Zur Aufmunterung der inn- und ausländischen Gelehrten, nicht nur, die, von hohen Landesregierungen vorgelegte, oder aber, von ein und anderem Partikulär eingeschickte, sondern auch jene von der Gesellschaft selbst gewählte, überhaupt die Beförderung der Wissenschaften, und besonders der erbländischen Geschichte, Landes- und Naturkunde: dann die Policey- Landwirthschaft- Bergbau- Manufaktur- und Fabrikenwesen: auch die inn- und ausländische Handlung betrefende Aufgaben, nebst den daraufgesetzten Preisen, bekannt zu machen.

IX. Die Gesellschaft achtet bey ihren vorhabenden Absichten verpflichtet zu seyn: die Werke der erbländischen Künstler in diesen Blättern besonders anzuzeigen, und ihren Mitbürgern sowohl, als Fremden zu empfehlen. Und man kann mit einem hinlänglichen Grunde hoffen: daß, bey den preißwürdigsten Anstalten, bey der Unterstützung hoher Beschützer der Künsten, in den verschiedenen, in dieser kais. kön. Haupt- und Residenzstadt Wien, blühenden Akademien, wo so vielen Stücken der Werth, der Vollkommenheit von kunsterfahrnen Richtern zuerkennet wird, derselben in diesem Fache am Stoffe nie manglen werde.

Weil aber die Talente und erworbene Geschicklichkeit unbekannter Künstler nicht nur dem Staate keinen Nutzen bringen, sondern die Künstler selbst dabey oft Noth leiden, und sich kümmerlich behelfen müßen; als sollen auch

X. Alle von Künstlern in Ansehung ihrer besondern gemeinnützigen Erfindungen und Maschinen eingehende Nachrichten, in diese Anzeigen eingerücket, zugleich die zu Maschinen verfertigte Modelle, jedoch nach vorher, durch Kunstverständige genau, angestellten Prüfun-

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gen, und darüber erhaltenen Zeugnissen, umständlich beschrieben, und dem Publikum empfohlen werden. Diese Empfehlung aber wird um so weniger dem Verdachte einer Eigennützigkeit ausgesetzt seyn können, als man mit dem Modellen- und Maschinenhandel keineswegs umzugehen, vielmehr die Namen der Künstler, bey welchen solche zu sehen oder zu haben seyn werden, nebst dem bestimmten Preise anzuzeigen, gedenket, damit Liebhaber sich dessentwegen gerade an dieselben wenden könnten.

Die Zweige der innerlichen Handlung einer Monarchie sind, in Ausehung des Staatskörpers, den Adern des Leibes zu vergleichen, wodurch das Geld als das Geblüt des Staats, alle Glieder des Leibes durchströmet, und sie nicht nur bey Kräften erhält, sondern auch immer mehr und mehr stärket. Die Gemeinschaft unter den verschiedenen Königreichen und Provinzen eines Staats und ihren Bewohnern, ist die Seele der innerlichen Handlung, und je weiter dieselbe verbreitet wird, desto belebter auch der innländische Handel seyn wird, und desto leichter eine Provinz der andern, in Beföderung ihrer Wohlfart die Hände bieten wird.

Der arbeitsamste Fleiß, und die größte Industrie ermatten, wenn sie durch den Absatz der Erzeugnißen nicht genähret und unterstützet werden: und das so genannte Spekuliren der Negotianten erstocket, wenn es durch einen erfolgenden Gewinn nicht aufgemuntert wird. Durch solche Betrachtungen ist man bewogen worden

XI. Alle Nachrichten aus sämmtlichen sowohl deutschen und hungarischen, als niederländisch und italiänischen, kais. kön. Erbländern, welche auf die Beförderung und Emporbringung des innländischen Handels abzielen, zu sammlen und mitzutheilen. Die bereits vorhandenen, oder neuerdings entstehenden Manufakturen und Fabricken, nebst den darinne erzeugenden Waaren: die alten sowohl, als die neuen in den erbländischen Handelsplätzen befindlichen Handlungshäuser und Handlungscompagnien, nebst den Capi der Waaren, die sie führen, anzuzeigen. Nach Capitalien, oder Personen, die in eine oder andere Handlungssocietät eintreten wollen, auch nach Handlungsverständigen, welche entweder in ein Handlungshaus überhaupt, oder zu besonderen Unternehmungen gesucht werden, wie gewöhnlich mit Verschweigung des Namens, zu fragen: jedoch mit der Bedüngniß: wenn man vorher von der, für das gesuchte Capital, zu leistenden Sicherheit zuverläßig, und von den Umständen genau belehret worden. Nicht minder jene, welche in einem erbländischen Handlungsplatze, entweder in Compagnie, oder in Condition zu treten wünschen, gegen bewährte Empfehlungsschreiben, oder auf mündliches Ersuchen beglaubter Personen zu empfehlen.

Und da die Landwirthschaft die Quelle der Handlung ist; so wird man sich alle mögliche Mühe geben.

XII. Solche Nachrichten mitzutheilen, worinne ein jeder Aufmunterung, Belehrung, Beförderung und Vor-

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schub für die Landwirthschaft finden wird. Man wird die Oerter in einem jeden Erbkönigreiche und Provinz, wo Landesproducten, zum Beyspiel: Wein, Frucht, Viehe, Honig, Wachs, u.d. g. im Vorrath sich befinden, anzeigen: und jenen, die sich darum erkundigen, die Eigenthümer bekannt machen: und auf diese Art die Käufer zur ersten Hand leiten. Man wird jene, welche in den kais. kön. deutsch- hungarisch- und siebenbürgischen Erbländern Geld auf Güter aufzunehmen, oder Güter zu verkaufen, eben sowohl: als denen, die Geld auf solche Güter vorzustrecken, oder aber die Güter zu kaufen, oder zu pachten suchen, nach Verlangen an die Hand gehen. Man wird nach Wirthschaftsbeamten fragen: auch, wenn einige bey der Landwirthschaft angestellet zu werden suchen, und dieselbe bewährte Zeugniße ihrer Fähigkeit, und sonstigen Wohlverhaltens vorweisen können, bestens zu empfehlen sich nie weigern.

Das Bergwesen überhaupt ist in den kais. kön. Erbländern ein wichtiger Gegenstand, und in einigen derselben, zum Besten des Staats und vieler tausend sowohl daselbst wohnenden, als benachbarten getreuen Unterthanen, blühend. Man wird also auch in Ansehung desselben sich befleißigen

XIII. Von dessen Beschaffenheit in den verschiedenen Gegenden zuverläßige Nachrichten einzuholen, und mitzutheilen: man wird feilgebotene Bergtheile: jedoch, wenn man vorher von dem Zustande der Gruben durch berggerichtliche Zeugniße unterrichtet worden, anzeigen: auch nach die zum Bergbau gesuchet werden, wenn man von der angebotenen Sicherheit überzeuget worden, fragen. Man wird Nachrichten von der Ausbeute ein und anderer Gruben ertheilen: nach Bergverständigen, wenn es von Gewerkschaften verlanget wird, sich erkundigen, oder sie empfehlen: man wird endlich Liebhabern von Naturalien, und Stuffenkabineten, solche bald anbieten, bald die angestellte Sammlungen vermehren helfen.

Die Gesellschaft glaubt hiernächst, dem Endzwecke ihres Unternehmens vollkommen gemäß zu seyn, wenn man auch

XIV. Den künstlichen Handwerkern einen Platz in diesen Blättern einräume, vornehmlich in jenem Falle: wenn entweder Herrschaften oder Gemeinden tüchtige Meister verlangen: oder aber, wenn angehende, allenfalls auch verunglückte Meister, sich durch Veränderung des Wohnungsorts aufzuhelfen, und bey Herrschaften und Gemeinden unterzukommen suchen. Und endlich

XV. werden in dem Anhange dieser Anzeigen, allerhand vermischte gemeinnützige Nachrichten, Beobachtungen, und Entdeckungen, die unter keinem der oben angeführten Artikeln gehören, vorkommen.

Nach diesem allergnadigst bestättigten Plane wird man das erste Stück dieser Anzeigen aus sämmtlichen kais. kön. Erbländern, nebst einem Titelblatt, mit Anfang des künftigen Monats Julii, und zwar Mittwochs, in dem Format, und

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mit dem nämlichen Charakter der Schrift, wie diese Ankündigung ist, einen Bogen stark herausgeben, und dergestalten wochentlich einmal fortfahren, auch dafür sorgen: daß zu Ende jedes Jahrs das Werk mit einem brauchbaren Register, über sämmtliche, das ganze Jahr hindurch angezeigte Materien, versehen, damit es jährlich in einem Bande gebunden werden könne.

Aus diesem Grundrisse wird der geneigte Leser nicht nur die patriotische Absichten der Gesellschaft, sondern auch den Werth ihres Unternehmens abzunehmen, zugleich aber von der erforderlich großen Mühe, diesen Plan auf das genaueste zu befolgen, zu urtheilen im Stande seyn, und daraus zu erstehen belieben: daß dessen Bewerkstelligung und Ausführung, einen, durch alle kais. kön. Erbkönigreiche und Provinzen verbreiteten, und zwar mit gewählten fähigen Männern fleißig unterhaltenden Briefwechsel, und eben dessentwegen sowohl, als auch im Betref der Druckkosten, und andern benöthigten Hilfsmitteln, einen nicht geringen Aufwand erfodere: folglich der halbjährige Pränumerationspreiß für diese Anzeigen aus sämmtlichen kais. kön. Erbländern, und zwar für diejenige, welche solche allhier abhohlen lassen pr. 3. fl.: für Auswärtige hingegen, welchen diese Anzeigen durch das kais. kön. Obristpostamt zugesendet werden, pr. 4. fl. gar nicht übertrieben seye.

Die halbjährige Pränumeratlon mit 3. fl. wird allhier bey dem Niederlagsverwandten und Buchhändler, Herrn Emerich Felix Bader, in der Bognergasse in dem Fetzerischen Haus neben dem Todtenkopf, in seinem Bücherverlagagewölbe, gegen Behändigung eines unterzeichneten Pränumerationsscheins angenommen, bey welchem auch die Austheilung dieser Anzeigen, mit Anfang des künftigen Monats Julii, alle Mittwoche Nachmittags geschehen wird. Die auswärtige Herren Liebhaber hingegen werden gebetten, sich dieserwegen an das kais. kön. obrist Postamt in Wien zu wenden.

Allen wohlgesinnten Patrioten, gelehrten Männern und Freunden, welche an der Beförderung der Wohlfart und Glückseligkeit ihrer Mitbürger Theil nehmen, und diese Blätter mit ihren Ausarbeitungen und Anzeigen bereichern wollen, wird man nicht nur verbindlich bleiben, sondern auch, nach dem Werth ihrer Arbeit, für ihre Mühe werkthättig erkänntlich seyn.

Die hohen Herrschaften, Landwirthe, Bergverständige, Wirthschaftsbeamte, Negotianten, Handelsleute, Fabrikanten, Manufakturisten, Künstler, Handwerker, und andere, welche etwas anzuzeigen, und in diese Blätter eindrucken zu lassen hätten, werden gebührend gebetten, solches bey oberwähnten Herrn Emerich Felix Bader entweder allhier mündlich zu melden, oder auf der Post (jedoch franco) unter dessen obenbemerkten Adresse, und zwar zum Unterschiede seiner eigenen Correspondenz, mit dem ausdrücklichen Zusatze: für die Gesellschaft der etc. etc. privilegirten Anzeigen demselben einzusenden.
Topic revision: r15 - 24 Feb 2012, AgostonBernad
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