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III. Jahrgang, XLVIII. Stück, den 1. Christm. 1773.

I. Wissenschaften.

Ungarische Geschichte.

Aus dem Kurzböckischen Verlage, ist ganz zum Vorschein gekommen: Dissertatio historico-critica, de Prioratu Auranae, in qua Origo, Progressus, & Interitus, ex Monumentis nondum editis, compendio, a P. Georgio Pray, c S J. explicantur. Viennae Typis Josephi Kurzböck 1773. in gr. 4. auf 120 S.

Herr Pray, dessen Fleiß und Geschicklichkeit, in Bearbeitung der ungarischen Geschichte, dem Publikum, durch andere Proben schon, von der vortheilhatesten Seite, bekannt ist; liefert uns wiederum, eine wohlgeschriebene Abhandlung, welche Kennern und Liebhabern der ungarischen Historie, nicht anders, als höchst angenehm seyn kann. Er hat in dieser Schrift, nicht nur den gewählten Gegenstand, gut bearbeitet; sondern auch darneben, verschiedene Anmerkungen mit einfließen lassen, welche, theils einige Stellen, in seinen Annalen ergänzen und besser berichtigen, als z. Ex. Seite 10. 23. 26. 37; theils neue Entdeckungen machen, als S. 7. und 117. Ueberhaupt ist dieses ganze Abhandlung voll, der schönsten und zur Zeit noch unbekannten Urkunden, dadurch die ungarische Geschichte einen neuen Zuwachs erwählt.

Der gelehrte Verfasser beschäfftiget sich jetzt, mit Bearbeitung wichtiger und ansehnlicher Supplemente, zu seinen Annalen, dazu er eine starke Sammlung der seltensten Diplomen und anderer Urkunden, Manuscripten und vieler alten Denkmäler besitzet. Da er diese Supplemente noch nicht so befindet, wie er glaubt, daß sie beschaffen seyn sollten, um durch den Druck bekannt gemacht zu werden: so arbeitet er indessen an histori-

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schen Dissertationen, welche in der ungarischen Geschichte, ihren ganz eigenen Werth haben, und denen er doch in den, zum Druck bestimmten Supplementen, unnöthige Weitläufigkeiten zu vermeiden, keine Stelle einräumen könnte. De materia, heißt es in der Vorrede, non oportuit me esse sollicitum; multa enim congessi, quae Supplementis non subservient, nisi de industria verbosus esse velim.

Unter den vielen Gegenständen, zu deren Ausarbeitung der Hr. Verf. einen so schönen und reichen Vorrath besitzet, wählte er für diesmal einen solchen, den Kennern und Liebhabern der ungarischen Geschichte um so mehr wilkommen seyn muß, da die Nachrichten, die man bisher davon gehabt hat, sehr sparsam, und auch diese, oft dunkel und widersprechend gewesen sind. Seine Abhandlung betrifft das Priorat von Aurana; ein Würde, welche ehemals in Ungarn, viel zu sagen hatte: denn die Prioren von Aurana, hatten, nach den ganz eigenen Verordnungen der Könige von Ungarn, eine Stelle unter den Reichsbaronen; und das deswegen, weil sie nicht eine geistliche Würde allein, sondern auch eine weltliche zugleich bekleideten. Den NAmen, sagt der Hr. Verf. Seite 3., erhielten sie von dem Schloße Aurana, welches im Venetianischen Dalmatien, zwischen Jadera und Sebenico, an einem See, gleiches Namens, lieget.

Diese Prioratswürde in Ungarn ist eines viel spätern Ursprungs, als der Orden, den die Könige von Ungarn ertheilten. Es war solches der Kreuzträgerorden*); der schon fast zwey hundert Jahre in Ungarn berühmt gewesen, ehe demselben das Schloß und Gebiete von Aurana geschenket worden ist. Deswegen untersucht der Hr. Verf. zuerst, von S. 4. bis 13. mit vielem Fleiße, wie Aurana an den Kreuzträgerorden gekommen, und von welchem ungarischen Könige das Priorat gestiftet worden. Zu Aurana, sagt er, hatten Anfangs Benediktinermönche ein ansehnliches Kloster, welches von den alten Herzogen von Dalmatien und Kroatien errichtet, und diesem Orden eingeräumet worden war. Da aber diese Mönche das Kloster, aus Ursachen, die zur Zeit noch unbekannt sind, verließen: so schenkten es die Herzoge dem Papst Gregorio dem VII. und seinen Nachfolgern, damit ihre Gesandte daselbst, so oft sie in öffentlichen Angelegenheiten nach Dalmatien kämen, residieren sollten. Hr. Pray bestättiget diesen Umstand S. 5. mit dem Schenkungsbriefe selbsten, den er aus des gelehrten Farlati Illyrico Sacro, Tomo LII. pag. 147. anführet. Wie lange die römischen Päbste im Besitz von Aurana gebleiben, kann, wegen Mangel zuverlässiger Urkunden, nicht bestimmet werden; so viel ist indessen gewiß, daß dieses Kloster im XII. Jahrhundert,

*) Ordo Cruciferorum Hospitalis S. Joannis Hierosolymitani, Cruciferi Hospitalarii.

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den Tempelherren, und zwar allem Ansehen nach, von den Päpsten selbsten übergeben worden. Welches aus einem Brief Alexander des III., an den Erzbischof von Spalato, sehr wahrscheinlich gemacht wird, den der Verf. aus des Farlati, Tom. IV. pag. 11. anführet.

Hierauf macht er S. 7. eine lesenswürdige Anmerkung, davon kein vaterländischer Geschichtschreiber was zuverläßiges sagen konnte; ja daran die meisten noch gezweifelt haben. Es beweiset nämlich, aus einer doppelten, sehr authentischen Urkunde, die er aus Originalen entlehnet hat, daß Tempelherren auch in Ungarn gewesen sind. Die erste ist eine päbstliche Bulle Gregorii, darinnen den ungarischen Tempelherren, alle Freyheiten und Immunitäten, welche sie, in einem ganz eigenen Schenkungsbriefe, von dem König Emerich, 1198. erhalten hatten, bestättiget werden*) Die andere ein Diplom des Andreä des zweyten von 1219., darinnen dieser König, den Vorgesetzten des Ordens, per Hungariam & Sclavoniam domus, militiae Templi, magistrum nennet. Nun darf niemand mehr zweifeln, ob auch Tempelherren jemalen in Ungarn gewesen sind.


*) Es fängt dieses Bulle so an: Dilectis Filiis, Magistro & Fratribus Templi de Hungaria, Salutem ~ quapropter libertates & immunitates, vobis a clarae memorie Henrico vgariae Rege. pia liberalitate concessas, prout in ejus Privilegio plenius continentur -- vobis & per vos Domui Militiae Templi -- confirmamus --

Nachdem der Tempelherrenorden aufgehoben worden ist, hat Clemens der V. diese Verordnung gemacht, daß ihre Klöster, mit allen dazu gehörigen Güttern, den Kreuzträgern oder Hospitalaren des H. Joannis zu Jerusalem, sollten eingeräumet werden. Die Aufhebung des Tempelherrnordens, fället in die Regierung Carl Roberts Königs von Ungarn. Allein es läßet sich nicht so genau bestimmen, sagt der Hr. Verf. S. 12. was Karl bey dieser Veränderung, in Ansehung des, den Tempelherren gehörigen Kloster, zu Aurana gethan habe. So viel aber kann man mit Grund darthun, daß Ludwig der Große, sein Sohn und Nachfolger, im 4ten Jahre Jahre nach dem Antritt seiner Regierung, das Schloß Aurana, sammt allen dazu gehörigen Güttern, den Kreuzträgern oder Hospitalaren, geschenket, und zugleich das Priorat von Aurana errichtet hat, davon vor dem Jahr 1345. in alten Diplomen und andern Urkunden, nicht die geringste Erwähnung geschiehet. Erst Ludwig der Große, hat bey Uebergabe des Schloßes an die Kreuzherren, ihnen auch die Prioratswürde ertheilet, und das mit dem ganz besondern Vorzuge, daß der Prior von Aurana das Haupt, aller übrigen Convente der Kreuzträger in Ungarn und allen dazu gehörigen Provinzen, seyn sollte*). Die übrigen Convente


*) Ludovicus, heißt es S. 13. areem Aurana, cum bonis omnibus, dono Cruciferis Hospidaribus dedit, adiecto Prio-

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derselben hießen Praeceptoratus, und die Vorsteher derselben Praeceptores. Daher kommet es, daß den Prioren von Aurana, in verschiedenen königlichen Briefen, der Titel Venerabilis und Magnificus, beygeleget wird. Das Corpus Juris Patrii eignet die Stiftungdes Priorats von Aurana, auch Ludwig dem Großen zu. Und das Siegel des Priorats, welches der Verf. S. 104. in Kupfer gestochen vorgestellet hat, scheinet diese Aussage zu bestättigen. Es stellet dasselbe vor, eine zugespitzte große Linie, in einer sechsmal gebogenen Einfassung, wie wir es aus verschiedenen Münzen Ludwigs finden, mit der Umschrift: S. Prioratus Hospital. S. Joannis Hung. & Sclavon. ┼

Nach dieser Untersuchung folgen nun die Lebensbeschreibungen der Priore von Aurana; von S. 14. bis 88. in einer chronologischen Ordnung, vom Jahre 1345. bis 1527. Der Hr. V. hat derselben Achtzehen, aus alten Urkunden zusammengesammelt, und von jedem, das merkwürdigste aufgezeichnet. Er läugnet aber nicht, daß ihrer nicht mehrere, in diesem Zeitraume seyn konnten. Gleich in der Vorrede sagt er, nach der ihm ganz eigenen Bescheidenheit: Forte multi, qui hac dignitate insigniti erant, me fugerunt. Hos aut alii sublegent, aut ego resumam. Der erste, welcher bey Errichtung des Priorats diese Würde bekleidete, war Raymundus de Bello Monte, der letzte hingegen Mathias de Barazka.


ris titulo, ac ea dignitatis praerogativa, ut qui Auranae praefectus esset, in caetera ordinis sui domicilia, per Hungariam, & obnoxias huic provincias sparta, potestatem haberet. Die Ursachen, welche Ludwig den Großen bewogen haben, das Priorat zu stiften, werden weiter unten angeführt, dahin wir die Leser verweisen.

II. Polizeyanstalten.

Von Feuer- oder Brandkassen.

Nicht allein auf dem Lande, sondern noch in vielen Städten, richtet keine Plage so schnellke Verwüstungen und Verheerungen an, als eine plötzlich entstandene Feuersbrunst. Die schlechtgebauten Häuser, besonders wenn sie aneinander stossen, werden ein Raub der Flammen, deren Wuth in großen wohleingerichteten Städten, durch gute Anstalten, durch die Anwendung der vorräthigen kostbaren Löschwerkzeuge, und durch die Menge menschlicher Hände, sehr bald gestillet und gedämpfet wird.

Es sind davon die betrübtesten Beyspiele vorhanden; weil an allen diesem das Landvolk Mangel leidet; und weil die Mittel, diesen Mangel zu heben, an sich selbst unmöglich sind. Man ist dahero auf andere Wege verfallen. Dann weil die Abänderung der Bauart auf dem Lande, eine Reihe von vielen Jahren erforderte, wenn sie, ohne einem außerordentlichen Aufwand, in die gehö-

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rige Ordnung hätte gebracht werden sollen: und weil diesemnach, dem Unglück, bey seiner Entstehung und Wuth nicht gesteuert werden konnte: so war es nöthig, ihm bey seinen traurigen Wirkungen zu begegnen.

Man sahe die Verunglückten ihre Zuflucht zur Wohlthätigkeit nehmen; weche besonders zu unsern Zeiten, ihre Wohnungen verändert zu haben scheinet. Man fand sie verlassen, und auf den Plätzen der, in die Asche gelegten, Häuser, sahe man nach einigen Jahren, Gras wachsen; da indessen die ehemaligen Bewohner derselben, in dem Vertrauen bey ihren Nächsten die ergiebige Hülfe endlich zu erflehen, sich in das Band des Bettelstabs, das Zeichen ihres Elends, so sehr verstrickten, daß sie davon nicht mehr los werden konnten. Es giengen auf diese Weise viele Familien, die vorhin das Land mit Nutzen gebauet hatten; Familien, die sich durch ihr Gewerbe ehrlich fortbrachten, und die Bevölkerung beförderten, gänzlich verlohren.

Man suchte die Ursache dieses, bey der auch nur in einem Dorfe entstandenen Feuersbrunst und sich auf den ganzen Staat erstreckenden Schadens, und man fand sie in dem Abgang der schleunigen Hilfe. Nur Menschenfreunden war es vorbehalten, ergiebige Mittel ausfindig und bekannt zu machen, durch welche den Verunglückten zugleich geholfen, und die Uebel, die für ein Land daraus entstehen können, abgewendet werden könnten.

Dieses war der Ursprung der Feuer- oder Brandkassen.

Beyspiele machen allzeit mehr Eindruck, als bloße Betrachtungen. Wir wollen daher unsern Lesern, das wirkliche Daseyn dieser Einrichtung in den k. k. Erbländern bekannt machen. Sie finden sich in den königlich ungarischen XIII. Städten in Zips schon seit mehreren Jahren in der ersprießlichsten Vollziehung. Folgenden von dort aus erhaltene Beschreibung ist umständlich genug, den Werth derselben jedermann schätzbar zu machen.

Wir haben, schreibet unser Freund, bey uns ein gewisses Anschlagsregister, welches das Katastrum genennet wird, nach welchem ein jeder Bürger, der in unsern XIII. Städten ein Haus besitzt, zur Erzeugung eines durch Feuersbrunst bey uns entstandenen Schadens, nach einem gewissen Verhältniße, entweder etwas beyzutragen, oder wenn ihn das Unglück betroffen, zu beziehen hat.

Diese vortrefliche Einrichtung gründet sich auf folgende Anstalten. In jeder XIII. Stadt sind alle Häuser numerirt. Das Numero eines jeden Hauses findet sich in der gehörigen Ordnung in dem sogenannten Katastro; neben dem Numero stehet der Name des Besitzers vom Hause, und dann der Werth der hölzernen kombustiblen Gebäude, die dazu gehören.

Das Mauerwerk kömmt hier in keinen Anschlag, weil man voraussetzt, daß es unverbrennlich ist.

Wenn nun eine Feuersbrunst in einer der XIII. Städte entstehet, so

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wird der Schade an hölzernen Gebäuden, in Augenschein genommen, und nach dem im Katastro befindlichen Anschlage, auf das genaueste berechnet. Nun geht man weiter, und macht den Ueberschlag, wie viel ein jeder von den XIII. Städter Bürgern, nach dem Aufschlage seines Hauses zur Ersetzung des solchergestalt berechneten Schadens beyzutragen haben. Dann wird in Zeit von vierzehn Tägen das Geld erhoben, und den verunglückten Bürgern, einem jeden nach dem Verhältniße des, an den Holzgebäuden erlittenen Verlustes, zugestellet, ohne daß er darum einkommen und bitten darf.

Bey der ersten Einrichtung dieses Katastri, welche m Jahre 1752. geschehen ist, hatte ein jeder Bürger die Freyheit, sein Haus selbst zu schätzen und anzuschlagen; jedoch durfte keines, wenn es auch das elendeste gewesen, im Preise geringer, als auf 50. Ungl. Gulden (den Gulden zu 50. kr. gerechnet) angesetzet werden: im Werthe über 50 fl. hingegen war es erlaubt, so hoch zu steigen, als es einem jeden beliebte. Nach dieser eigenen und willkürlichen Taxe der Eigenthümer wurden die Häuser in das Katastrum selbst eingetragen. Welcher Bürger nun auf sein Haus einen hohen Preis gesetzt hatte, der mußte sich zwar gefallen lassen, bey dergleichen Unglücksfällen seiner Mitbürger etwas mehr zu zahlen; hingegen, wann ihn selbst das Unglück betroffen, hatte er sich der Ersetzung seines Schadens, eben nach diesem Verhältniße zu erfreuen. Das Gegentheil erführen jene, welche ihre Häuser unter dem Werthe ansetzen ließen: sie zahlten in dergleichen Fällen weniger; wenn sie aber selbst von diesem Unglück getroffen wurden: so mußten sie auch zufrieden seyn, wenn sie zur Vergütung des abgebrannten Hauses, auch nicht mehr bekamen, als sie, den Werth desselben, selbst bestimmet hatten.

Gellertische Urtheile.

Von der Musik.

Wir haben noch etwas weniges von den Gellertischen Urtheilen nachzutragen. Dermalen theilen wir seine Gedanken über die vorhandenen Schriftsteller, in der Musik, mit, jedoch mit einigen Zusätzen, welche wir der Güte eines Freundes verdanken, der sich in diesem Fache bereits berühmt gemacht hat.

Ohnerachtet diese Wissenschaft bereits unter den ältesten Griechen und Römern, ausgeübet, und beschrieben, auch bis auf unsere Zeiten ist fortgesetzet worden; so haben wir doch unter den vielen Schriftstellern, die davon bis auf unsere Zeeten geschrieben haben, sehr wenige, die diese Wissenschaft gründlich und deutlich abgehandelt hätten.

Griechische Schriftsteller waren Aristoxenus: seine drey Bücher von

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der Harmonie sind Liebhabern des Alterthums angenehm. Aristoteles, Plato, Euklides, Alypius, Bachius, Plutarchus, Bryennius, Nikmachius, Gaudeictius, Aristides, Claudius, Ptolomäus, Porphyrius; Dionysius von Halicarnaß schriebe 22. Bücher musikalischer Kunstübungen in griechiescher Sprache. Der gelehrte Meiban hat über die meisten von diesen Schriften, auslegungen geliefert. Alle diese und noch andere mehr, haben von der Musik geschrieben.

Unter den alten Römern hat

Boethius, ein Römischer Burgermeister, 5. Bücher von der Musik hinterlassen, welche zu Venedig 1491. und zu Basel 1546. sind gedruckt worden. Er wurde im Jahr Christi 524. seines Alters im 71. zu Pavia aus Staatsursachen enthauptet.

Italiänische Schriftsteller:

Zarlino, sein Werk von der Komposition enthält viel praktisches.

Buononcini, Musico prattico, ist brauchbar.

Casparini, Gneralbaß für Anfänger.

Tartini von Komposition ist gut.

Französische Schriftsteller:

Rameau traité de l'harmonie: Demonstration du principe de l'harmouie ist ziemlich dunkel.

Blainville ist gut.

Rouffier (l'Abbé) seine beyde Werke: Traité des accords & de leur succession &c. dann Observations sur differens points d'harmonie verdienen Lob.

Serre: Observations sur les principes de l'harmonie.

Englische Schriftsteller:

Malcolm: Treatise of Musick, scharfsinnig.

Deutsche Schriftsteller:

Heinchen: königl. pohlnischer Kapellmeister in Dresden gab 1711. den Generalbaß in der Komposition heraus. Dieses Werk, ein stark r Quartant, ist sehr weitläufig, es kommet darinn viel gutes vor, es ist aber unordentlich zertheilet.

Fux: ehemaliger kaiserlicher Oberkapellmeister; sein Werk, Gradus ad Parnassum genannt, enthält eine Anweisung zur Komposition, welche gründlich, aber dabey schwer zu verstehen ist.

Matteson (von) königl. Großbritannischer und vorheriger herzoglich Holsteinischer Kapellmeister, ein Mann von großen Gaben, und ausgebreiteter Gelehrsamkeit. In der Historie, in der Gelehrsamkeit, in Sprachen und in der theoretisch und praktischen Musik besaß er viele Känntniß. Er schrieb von dieser Wissenschaft über ein halbes Jahrhundert. Sein Orchester in drey Bänden; Critica Musica, in zween Theilen; kleine und große Generalbaßschule; vollkommener Kapellmeister in Folio, und andere Werke mehr sind bekannt. Schade! daß er fast auf allen Blättern, zur Sache nicht gehörige Spuren seiner Belesenheit und SParchkunde gezeiget, auch zuweilen vieles beißende mit untergemischet hat; indessen hat man ihm vieles zu verdanken, was zu allen Zeiteu lobenswürdig bleibet.

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Scheibe: königl. Dänischer Kapellmeister schrieb den kritischen Musikus. Dieses Buch lehret mehrers in der Theorie, als sein Verfasser in der Ausübung zeiget.

Mizler, ehemaliger Sekretär der Akademie der Musik in Leipzig, nachgehends Physikus in Pohlen. Seine musikalische Bibliothek ist von einigem Nutzen.

Sorge: Organist in Lobenstein, hat verschiedene Schriften von der Musik geschrieben, welche viel brauchbares enthalten.

Quanz: königlich Preußischer erster Kammermusikus, ein berühmter Komponist und Flötenspieler. Sein Werk von der Flöte enthält sehr viel gutes.

Baro: königlich Preußischer Lautenist schrieb über sein Instrument mit vieler Lebhaftigkeit und Kenntniß.

Mozardt: hochfürstlich Salzburgischer Kavellmeister hat über die Violine geschrieben: nützliche Regeln für einen Anfänger.

Bach: Kapellmeister in Hamburg. Siene Abhandlung des Generalbaßes ist gut; nur zu künstlich.

Marburg: seine vielen Schriften von der Musik sind bekannt: fast in allen aber verräth sich die Eigenliebe, das angemaßte Richteramt und schwarze Galle.

Riepel: hochfürstlich Taxischer Kammermusikus, hat in seinen, nach und nach, besonders herausgegebenen sogenannten Kapiteln verschiedene Musikalische Materien abgehandelt. Diese sind, nach der eigenen Laune des Verfassers, geschrieben, und enthalten verschiedene brauchbare Regeln, welche einem Komponisten dienlich und für einen Anfänger unterrichtend sind.

Daube: Sekretär der kaiserlichen Franciscischen Akademie der Künste und Wissenschaften in Augsburg, hat verschiedene Bücher von der Musik geschrieben: den Generalbaß in drey Akkorden 1756. in Leipzig in 4to gedruckt; dann den Musikalischen Dilettanten, in Wien 1771. Dieses Werk enthält eine Beschreibung des Generalbaßes durch alle 24. Tonarten mit ausgesetzten Beyspielen und untermischten Sing- und Instrumentalstücken. Verschiedene Recensionen empfehlen es, wegen seiner Gründlichkeit, systematischen Ordnung, Vollständigkeit und sehr leichten und deutlichen Lehrart. Sein aus der Presse gekommenes drittes Werk lehret die ganze Komposition, woran, um diesen Theil der Musik brauchbar zu machen, kein Fleiß ist gesparet worden.


In Wien zu haben in der Baderischen Buchhandlung neben dem Todtenkopf in der Bognergasse.
Topic revision: r9 - 16 Jun 2011, AgostonBernad
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