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III. Jahrgang, L. Stück >
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III. Jahrgang, XLIX. Stück, den 8. Christm. 1773.
I. Wissenschaften.
Fortsetzung der im vorigen Blatte angefangenen Recension der Abhandlung de Prioratu Auranae.
Nach der unglücklichen Schlacht bey Mohatsch, theilte sich Ungarn in zwo Partheyen, davon eine dem rechtmässigen Thronfolger Ferdinand dem ersten, anhieng, die andere hingegen, geblendet von Vorurtheilen und den unerlaubtesten Absichten, vertheidigte blindlings, die angemaßten Rechte eines Johannes von Zapolya. Bey dieser Gelegenheit, da ohnehin der Orden der Kreuzträger, unter den damaligen Unruhen, nach und nach aufzuhören anfieng, indem ihre Güter und Klöster, von den Barbarn verwüstet und in Besitz genommen worden sind, hörte auch das Priorat von Aurana auf. Weil aber der Prior einer von den Reichsbaronen war, und diese Würde jedesmal viel zu sagen hatte, so setzte man, um von den Rechten nichts zu vergeben, wie der Hr. Verf. mit Grund vermuthet, an der Prioren Stelle, Gonverneurs von Aurana ein, welche bald Ferdinand der erste, bald Johann von Zapolia ernannte. Diese Gubernatores Auranae, wie sie Hr. Pray nennet, beschreibet er von S. 88. bis 100. Joannes Tachi war der erste, partibus Zapolianis perdite addictus, heißt es von ihm S. 88. Ihm folgte im Jahre 1535. Valentinus und Joannes Thorök de Enningh, welche aber kaum zwey Jahre diese Würde besaßen; weil die Türken 1537. das Schlos Aurana, mit allen dazugehörigen Landgütern an sich rießen. Dem ohnerachtet aber, da in Ungarn noch einige dahin gehörige Güter sich befanden, ernannte Ferdinand der erste den Grafen Niklas von Zriny, zum Gouverneur von Aurana im Jahre 1543. Darauf ist diese Würde eben so, wie das Priorat völlig erloschen, und heut zu Tage ist davon nichts
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mehr übrig, als der bloße Name, den der Großprobst von Agram jedesmal führet.
Auf diese Beschreibungen, folgen noch enige nöthige Anmerkungen, die wir auch anzeigen wollen. Zuletzt widerleget der Hr. Verf. auf der 100. S. diejenigen, welche irrig und aus Mißverständniß behaupten wollen, daß die Könige von Ungarn zwey Priorate gestiftet haben, eines zu Aurana in Dalmatien, das andere zu Stuhlweißenburg in Ungarn. Darauf zeiget er aus den Landesgesetzen die Hoheit und die Vorzüge dieser Würde. S. 101. bis 104. Weiter S. 104. bis 111. erzählt er umständlich, die sonderlichen Begnadigungen, welche den Prioren von Aurana, sowohl die ungarischen Könige, als auch die römischen Päbste ertheilet hatten. Von S. 111. bis 114. giebt er ein Verzeichniß der Convente des Kreuzträgerordens in Ungarn und der dazu gehörigen Provinzen so viel er nur aus alten Urkunden herausbringen konnte. Endlich beschließet er die ganze Abhandlung mit einer Untersuchung, in welchem Jahre und unter welchem Könige, der Kreuträgerorden, in das Königreich Ungarn, eingeführet worden sey. Da er denn aus einer päbstlichen Bulle Innocencii des VI. und aus einem Diplom Belä des III. sehr glaubwürdig macht, daß solches in den letzten Regierungsjahren Geysä des II. geschehen sey.
Dem Titelblatte ist das in Kupfer gestochene prächtige Bildniß, eines Priors von Aurana, in seinem gewöhnlichen Schmuck und Harnisch vorgesetzt worden, mit dieser Unterschrift: Effigies Thomae Comitis de S. Georgio & Bozyn, Sactae Domus Hospitalis, S. Joannis Hierosolymitani, per Hungariam & Slavoniam Prioris humilis, & pauperum Custodis, ex ejusdem marmoreo mausoleo deprompta. Obiit feria quarta, ante Festum S. Ambrosii Episcopi. Anno Domini M.CCCC.LVII.
v. Cz.
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Preßburg.
Auf Kosten Johann Michael Landerers, privilegirten Buchdruckers allhier, hat erst kürzlich die Presse verlassen: Praktische Abhandlung der, in den öffentlichen Kriegsgerichten vorfallenden bürgerlichen und peinlichen Rechtsentscheidungen ec. durch Georg Joseph Kögel von Waldinutzy k. k. Hofrath und Generalauditeur-Lieutenants. II. Theile in Folio, 1772-73. der erste 527, und der zweyte 453. Seiten, nebst 30. Bogen Register.
Der gelehrte und unermüdete Hr. Verfasser obigen Werkes, hat nun auch, seines herannahenden hohen Alters, und der damit verknüpften Schwächlichkeit, und seiner vielen Amtsgeschäfte ungeachtet, das beständige Verlangen derjenigen gestillet, welche eine deutsche Uebersetzung seines, in der gelehrten Welt so rühmlich bekannten, Tractatus practicus de
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jure civili, & criminali austriaco bellico gewünschet; er hat aber noch mehr gethan, und ihre Erwartungen auf die vortheilhafteste Art übertroffen; denn er hat sein Werk merklich vermehret, und zu einem höheren Grade der Vollkommenheit gebracht. Damit man sich nun von dem schätzbaren Inhalte desselben einigermassen unterrichten könne; so haben wir hiemit die Hauptsache kürzlich berühren wollen.
Man findet in diesem Werke, die Eidesformeln, und Meyneidserinnerungen für die Zeugen, mit Unterscheidung der Religionen, in verschiedenen Sprachen; eine ausführliche Abhandlung von der gerichtlichen Militarjurisdiktion und den sogenannten Asylis. Auch werden, sowohl über die allgemeinen, als besondern Militärverbrechen, die Strafen angezeiget; am Ende eines jeden Artikels aber, die linderenden sowohl, als beschwerenden Umstände angeführet; nicht minder Formulare zu Citirungen, Edikten, Sentenzen, Vollmachten, Ceßionen, Ehrenerklärungen, Reversen, gerichtlichen Abbitten, Schuld- und Todscheinen, u. d. g. gegeben.
Am vorzüglichsten aber sind die, allen Richtern und Partheyen, so nützliche Abhandlungen, von den Verlassenschaften, Inventarien, Licitationen, Testamenten, gerichtlichen Verbothen, nebst den Formularen eines Cridaprocesses und Abschiedes, in welchem die Contrakte aus den gemeinen Rechten eingeschaltet, die Abfälle aber angemerket sind. So sind gleichfalls die vollständigen k. k. Justitz- und Jurisdiktions-Normen zwischen den Militar-Provincial- und Civilstellen, auch die vom Kaiser Karl dem VI. herausgegebene Erbordnung ohne Testament, hier eingerücket, und derselben ein Sippschaftsbaum, nebst den Graden und Stuffen der Blutsverwandtschaft, und den Namen derselben beygefüget.
Der erste Anhang enthält die, bey den östreichischen Kriegsgerichten eingeführten peinlichen Fragen, und derselben Peinigungsarten: der zweyte aber, die nach dem ersten Theile dieses Werks, bekannt gewordenen Hofresolutionen, Normalien, Präjudicien, u. d. g. und noch ein besonderer Zusatz, die im letzteren Hungarischen Landtage publicirten Artikel, welche das Militare betreffen.
Endlich machet ein vierfaches Register den gänzlichen Beschluß dieses Werkes, von welchem das erste, die Theresianischen, das zweyte die Leopoldinischen Kriegsartikel, das dritte die allerhöchsten Verordnungen, Edikte, und Mandate, u. s. f. das vierte aber, ein vollständiges Real- und Verbalregister enthält.
Dieses nun den Kriegsauditeurn so unentbehrliche, den höheren Kriegsofficieren nöthige, und allen Civilrichtern und Advokaten so nützliche Werk, dat unsers Lobes nicht nöthig, da desselben Werth von den größten und berühmtesten Rechtsgelehrten unserer Zeit schon so vortheilhaft bestimmet worden. Wir wollen daher nur ihre Empfehlung hier wiederholen,
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und die so günstigen Urtheile mit der größten Ueberzeugung bestättigen. Dürften wir aber noch einen Wunsch thun, so würden wir den Herrn Verfasser ersuchen, uns auch, wenn es seine Gesundheitsumstände und die häufigen Amtsarbeiten anders zulassen, bald mit einem kurzen und körnichten Auszuge dieses Werks, der als ein Handbuch sehr viel Nutzen schaffen könnte, zu beschenken.
v. W.
II. Polizeyanstalten.
Fortsetzung der Abhandlung von Feuer- und Brandkassen.
So war die vorige Einrichtung des Katastri beschaffen. Man hat aber nach der Hand erwogen, und befunden, daß, wenn sich der Fall ereignen, und eine von den größern Städten, ganz in die Asche geleget werden sollte, diese Last für die übrigen zwölfe zu schwer seyn würde, einen solchen Schaden im Ganzen zu ersetzen: a) indem es auf diese Art hätte geschehen können, daß durch die hinlängliche Aufhülfe bey einer Stadt die Glieder der übrigen, allzu sehr geschwächet worden wären. MAn fand es daher notwendig, eine neue Einrichtung zu treffen, und das Katastrum auf die Hälfte zu reduciren; daß also, nachdem itzigen Fuße, der Verunglückte, zur Ersetzung des erlittenen Schadens, nur die Halbscheide erhält: dagegen aber in Fällen, wo dieses Unglück, andere getroffen hat, auch nicht mehr, als die Hälfte bezahlet, von derjenigen Summe, die er nach der ersten Einrichtung bey einem gleichgroßen Brandschaden zu erlegen gehabt hätte. Auf diese Weise erhält zwar der Verunglückte nicht so viel, als der erlittene Verlust beträgt; er erlanget aber gleichwohlen eine Hülfe, durch die er in Stand gesetzt wird, sich zu erholen und aufrecht stehen zu bleiben: da indessen dieser mäßige Beytrag, die Mitbürger weder schwächen, noch zu stark mitnehmen kann: und sie ihn daher auch ganz willig abreichen. b)
Wie nützlich eine solche Einrichtung in einer Provinz, ja in einem ganzen Lande seyn könne, hat man in den XIII. Zipser Städten seit 21. Jahren, da sie eingeführet worden, schon oft erfahren; und jeder siehet, wie sehr sie mit der guten Ordnung und Wohlfahrt des Staats überein-
a) Wenn zum Beyspiel, welches Gott verhüte, ganz Iglo oder Neudorf im Rauch aufgienge, so hätten die übrigen XII. Städte, in solchem Falle 60453. Ungl. Gulden zur Ersetzung des Schadens beytragen müssen.
b) Wenn der Schade 5000. Ungl. Gulden beträgt, so kommen nach dem itzigen Fuß auf ein Haus, welches auf 50. fl. taxiret ist, nicht mehr als 25. kr. zu zahlen. Und nach diesem Verhältniße des Schadens und der Häuser Taxe steiget und fället auch der Beytrag.
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stimme. Wie manchen Mißbräuchen wird dadurch abgeholfen, und dagegen, verschiedenen Vortheile zum gemeinen Besten erzielet? Wo solche, oder ähnliche Anstalten nicht vorhanden sind, da ist der verunglückte Bürger oder Landmann genöthiget, sich und die Seinigen der äußersten Noth zu überlassen: oder aber seine Zuflucht beym Betteln und Almosensammeln zu suchen. Wie unsicher und beschwerlich aber ist dieser Weg zur Hülfe, die über dieses schleunig erfolgen sollte? Ehrliche Gemüther werden ihn sehr schwer oder nie ergreifen und sich lieber durch den Kummer verzehren lassen: da hingegen andere, die einen geringern, vielleicht auch gar keinen Schaden gelitten, sich dieser Gelegenheit bedienen, um eine Sammlung an Orten, wo sie unbekannt sind, anzustellen. Man lasse aber den den würklich Verunglückten hereingehen. Wie sauer und mühsam wird ihm dieser Beystand gemacht! Er muß um sich zu helfen, sein Haus und Hof verlassen, zu einer Zeit, wo seine Gegenwart dabey am nöthigsten ist; er muß den Zeitpunkt, welcher der wichtigste war, seine Sachen in Ordnung zu bringen, unbenutzt vorbeystreichen zu sehen.
Wenn aber dagegen eine solche Einrichtung getroffen wird, so fallen nicht allein alle dergleichen Unordnungen und nachtheilige Folgen weg: sondern es erwachsen daraus verschiedene Vortheile, die sich nicht weniger auf das ganze Publikum, als auf jeden Einwohner besonders erstrecken. Der Verunglückte erhält sogleich die benöthigte Hülfe, ohne daß er jemand zur Last fallen, ohne daß er die beste Zeit mit Herumziehen verschwenden darf. Er enthält eine Hülfe, wozu er sich durch die vorhin geleisteten Beyträge ein Recht erworben. Er kann daher ohne Aufschub zur Wiedererbauung seines Hauses standhafte Anstalten machen. Und wenn ihm gleich, nach unsrem Katastro, der ganze Verlust nicht ersetzt wird, so erhält er doch einen Vorschub, wodurch er sich aufhelfen, und seine Hanthierung wieder betreiben kann. Er findet Credit auf sein Haus, weil dasselbe für den völligen Untergang allezeit gesichert ist. Und eben hieraus läßet sichs abnehmen, wie es bey einer solchen Einrichtung, nicht so leicht angehet, daß ein Ort, durch das Unglück der Feuersbrunst, allzu sehr geschwächet oder gar zu Grund gerichtet werden könne.
Ich will von der Willigkeit und dem besondern Nutzen, der bey dieser Einrichtung zum Grunde geleget wird, hier etwas weniges anführen. Der Beytrag, den ein jeder zu machen schuldig ist, bleibet der Beyhülfe, die er von allen einkatastrirten zu gewarten hat, jederzeit angemessen. Die Verhütung und Hemmung der Feuersbrünste ist hier für einen jeden eine Wohltat; wie wachsam werden nun hierdurch die Einwohner gemacht: sie sind nicht allein auf ihre eigene Heerde und Häuser aufmerksam; sondern sie suchen bey allen, mit welchen sie in dieser Verbindung stehen, diesen Scha-
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den abzuwenden. Wie emsig und eilfertig sind unsere Bürger bey der Hand, wenn auch nur in einem benachbarten Orte eine Feuersbrunst entstehet, um dem Uebel zu steuren und die Flamme zu löschen; indem sich ein jeder vorstellen muß, daß gleichsam sein eigenes Haus mit abbrenne. Und welch eine Aufmunterung kann dieses seyn, alles mögliche im Hause von Stein zu bauen: denn je weniger Holzwerk darinne enthalten ist, desto geringer fället der Anschlag desselben im Katastro aus, und desto weniger hat der Eigenthümer desselben an die Brandkassa zu erlegen. Dieses ist die Ursache, warum die Einwohner in den XIII. Städten sich befleißigen, nicht allein ihre Wohnzimmer und Schüttböden; sondern nun auch schon so gar die Stallungen von Mauerwerk aufzuführen.
Könnte aber so eine nützliche Einrichtung nicht allgemeiner, und nicht nur in verschiedenen andern Herrschaften, Distrikten u. d. g. eingeführet, sondern auch auf andere dergleichen Unfälle angewendet werden?
ab H.
III. Gellertische Urtheile.
über einige Komponisten.
Die Namen einiger berühmten Komponisten, welche meistentheils nur Musikalien gesetzt haben.
Von der praktischen Musik der alten Hebraer, Egyptier, Griechen und Römer ist uns nicht aufgehoben worden.
Unter den Italiänern.
Pränestino, hat zur Zeit der Tridentinischen Kirchenversammlung, die sehr verfallene Kirchenmusik wieder aufgerichtet und schöne geistliche Motteten geschrieben.
Grimaldi, Attilio, Ariosti, Giov. Buononcini, Giov. Porta, Corelli, Albinoni, Valentini, Vivaldi, Geminiani, Tartini, Martini, Locatelli, Bizossi, Pergolesi, Porpora, Caldara, Vinci.
Unter den neueren: Leo, Durante, Giomelli, Galuppi, Fraetta, Piccini, Alefs: Scarlati, Guglielmi di Massa, Scolari, Bernasconi, Sacchini, Fischietti, Rinaldo di Capua, l'abbate Crispi, Lumpugnani &c.
Unter den Franzosen.
König Robert in Frankreich hat im Jahre 999 einiges in die Musik zum Gebrauche seiner Kapelle gebracht, wovon noch würkliche Ueberbleibsäl vorhanden sind.
Lambert, Lully, Boisset, Campta, Destouches, Rameau, la Lande, Mondonville, Clerambault, Baptistaim, Moures.
Unter den Engländern.
Dan. Purcell, Clarke, Leveridge Thom. Durfej, Clayton, Doct. (in der Musik) Greene, Doct. Pepusch, Turner &c.
Unter den Deutschen.
Auch die größten Häupter Deutschlands haben sich mit der Komposition zuweilen beschäfftiget. Man sagt
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vom Kaiser Leopold dem Großen, er habe verschiedenes komponirt, und die Regeln der Komposition wohl verstanden.
Von der Komposition S. Majestät des Königs in Preußen sind Symphonien in Kupfer gestochen; desgleichen viele Konzerte und Soli bekannt. Kenner finden darinne Gründlichkeit, gute Schreibart und Geschmack.
Die verwittibte Churfürstinn von Sachsen hat unter andern musikalischen Stücken, die Opera, Talestris, Königinn der Amazonen, komponirt. Guter Gesang, reine Harmonie, und reiche Erfindung im Ganzen, begleiten die auch selbst verfertigte Poesie.
Ernst Ludwig Landgraf von Hessendarmstadt hat diese Wissenschaft gut verstanden: es sind verschiedene Quatro von ihm, in Kupfer gestochen, herausgekommen.
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Kaiser, ehemaliger Kapellmeister in Hamburg, hat über 100. Opern geschrieben.
Telemann hat für die Kirche, das Theater und die Kammer viele musikalische Stücke geliefert. Fließend, natürlich, gründlich.
Fur, kaiserl. königl. Kapellmeister, war besonders in Kirchensachen stark.
Händel, Kapellmeister in London, zeigte Kunst und Harmonie in seinen Opern und andern Sachen.
Haße, ehemaliger Kapellmeister am königl. Pohlnischen und Chursächsischen Hofe, der Schöpfer des guten Geschmacks in der musikalischen Republik, schrieb über 30. Opern.
Sein glücklicher Nachahmer Graun, war Kapellmeister am königl. Preußischen Hofe.
Bach, war Kapellmeister in Leipzig; seine Komposition ist gründlich, ganz Kunst; nur zu schwer.
Bach, der vorigen sein Sohn, ist Kapellmeister in Hamburg; er zeiget Kunst und Natur in seiner Komposition. Noch ein Sohn befindet sich in England, dessen Symphonien, Geschmack, Feuer, Erfindung und Schönheit aufweisen.
Gluck: Gute Gedanken, und besondere Anwendungen der enharmonischen Akkorde, findet man in seinen Arbeiten.
Quanz, war königl. Preußischer Kammermusikus: er hat 299. Konzerte und andere Stücke für die Querflöte geschrieben; ein gründlicher und harmonievoller Komponist.
Wagenseil, k. k. Kapellmeister, ein praktischer Komponist, der insonderheit für das Klavier viele beliebte Stücke geschrieben hat.
Ueberhaupt zählet Deutschland zu unsern Zeiten viele Komponisten, worunter würdige und gründliche Kapellmeister, nebst andern sich befinden. Frelich ist die Zahl derjenigen, die in der Theorie und Praxis gleich stark sind, noch geringe; allein diese trift man außerhalb Deutschland noch seltner an. Genug! wenn Deutschland auch in der Wissenschaft und Kunst der Musik allen andern Nationen den Vorzug stereitig machet, wie dieses vernünftige Ausländer schon selbst bekennt haben.
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Sobald nämlich die Musik ihren Sitz nach Wälschland verlegte; so kam sie auch nach Deutschland, und wurde in beyden Ländern, eine geraume Zeit, mit gleichem Ernste und Fleisse getrieben. SIe wurde auf den meisten deutschen Universitäten durch ordentlich dazu bestellte Lehrer, als eine höhere Wissenschaft gelehret. Wieviele Bücher sind nicht seit 150. Jahren in Deutschland über die Musik geschrieben worden, welche im Waltherischen musikalischen Lexikon angeführt werden. Und wie viele gründliche Musikgelehrte sind nicht deutsche gewesen! weit mehr, als man von andern Nationen sagen kann: und um wie viel mehrere würden noch seyn, wenn die Aufmunterung der musikalischen Genies ihnen zur Seite stünde.
Der Bucklichte.
Eine Erzählung.
Es ist was seltenes, wann man sich selbst verachtet!
Denn auch dem häßlichsten Gesicht,
Erlaubt die Eigenliebe nicht,
Daß es sich minder schön, als andre Menschen achtet!
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Ein Bucklichter, so ungestalt,
Als man meist den Aesopus malt,
Der sah, trotz seiner Brüder Triebe
Zum Hochmuth und zur Eigenliebe,
Daß ihn die bildende Natur
Zur allerhäßlichsten Figur
Vielleicht im Zorn geschaffen habe!
Das war ihm freylich ärgerlich,
Er klagte, ja, er haßte sich! -
Einst hört er in der Predigt sagen:
Daß, was die Allmacht je hervorgebracht,
Sie herrlich, schön und gut gemacht! -
Dieß läßt sich, dacht er, wohl leicht sagen;
Ich aber glaub es nimmermehr!
Denn, wann dieß ja so richtig wär,
So hätt ich - Doch, ich will den fragen,
Der diese Worte vorgetragen!
Er gieng daher zum Pfarrer hin,
Und sprach: Mein lieber Herr, ihr sehet,
Wie häßlich ich gebildet bin;
Nun so erklärt mir dann, wie man das Ding verstehet,
Da ihr jüngst vorgebracht:
Gott habe alles wohl gemacht!
Freund, sprach der Geistliche, ich sagt es mit Bedacht.
Bleibt ruhig, denn auch ihr, seyd, was ihr nicht gedacht,
Für einen Bucklichten, sehr wohl, und gut gemacht!
v. W.
In Wien zu haben in der Baderischen Buchhandlung neben dem Todtenkopf in der Bognergasse.