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III. Jahrgang, XXVI. Stück, den 30. Brachm. 1773.

I. Allerhöchste Verordnungen.

Das Sanitätswesen betreffend.

Vom 10 April 1773.

Über das im Jahr 1770 publicirte General - Sanitäts- Normativum, besonders über die Instruktionen für die Aerzte, Wundärzte, Apotheker und Hebammen haben sich verschiedene Anstände in den Ländern geäussert, und folgende allerhöchste Verordnung veranlasset.

1) Sind in allen k. k. Erbländern, alle Marktschreyer, Qucksalber, Afterärzte, herumschweifende Operateurs und Zahnbrecher, Theriak- und Arzneykrämer auf einmal und für allezeit abzuschaffen.

2) Sollen alle anzustellende Medici Apotheker, Wundärzte und Hebammen, auf einer Erbländischen Universität geprüfet, approbirt, und mit einem gehörigem Diploma versehen werden.

Jene, welche auf der hiesigen Universität approbirt sind, genießen eines besondern Privilegiums, sich in gesammten k. k. Erbländern seßhaft machen zu können; wohingegen jene, welche von einer andern Erbländischen Universität ihr Diploma erhalten, nur in eben demselben Lande, oder in einem angränzenden, wo keine Universität existiret, sich dieses Vorzugs zu erfreuen haben.

3) Wenn ein städtisches, Landschafts- oder Spital- Physikae, oder eine andere medicinische sowohl, als chyrurgische salarirte Stelle vacant wird: so sollen drey von einer erbländischen Universität approbirte Subjekta in Vorschlag gebracht, und aus solchen jenes, das die mehreste Fähigkeit erbrobet, oder sich schon vorzügliche

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Verdienste gesammelt hat, allergnädigst bestättiget werden.

4) Soll, ohne allerhöchste Erlaubnis, so wenig in Städten, als auch in größern Marktflecken, über die wirklich existirenden, keine neue Apotheke errichtet werden.

5) Werden in einer Hauptstadt, wo eine Universität ist, die öffentlichen Apotheken, von dem Direktor der medicinischen Fakultät, vom Decano und zugleich dem Professor der Chymie und Botanik, dann von den zwey ältesten bürgerlichen Apothekern: in größern Städten, wo keine Universität ist; vom Landes Protomedico mit Zuziehung des ersten Stadtphysici und eines bürgerlichen Apothekers; auf dem Lande aber, lediglich durch den Landesprotomedicum, mit Zuhiehung des nächstliegenden Landesphysici, jährlich wenigstens einmal genau, und von ungefähr, zu visitiren seyn, also zwar, daß Arzneyen, Laboratorium, Wasserkeller, Kräuterboden, ec. eifrigst durchgesuchet, das Unächte auf der Stelle verdorben, und der Apotheker für das erstemal auf das schärfeste ermahnet werde: zum zweytenmal aber, ist eine solche Nachläßigkeit, behörigen Orts azuzeigen, und der Apotheker mit einer angemessenen Geldstrafe, für die Armenleutkassa, zu belegen. Wird der Apotheker das drittemal betretten: so wird in großen Städten, wo mehrere Apotheker sind, die Seinige alsogleich, entweder auf einige Monate, oder auch für allezeit gesperret. Wo aber nur eine Apotheke ist, so wird solche binnen einem halben Jahre, an einen andern von einer erbländischen Universität approbirten Apotheker verkaufet.

Zu Visitirung jener Apotheken, die der Landesprotomedicus, nicht selbst untersuchen kann, stehet es ihm frey, Landesphysicos zu benennen; von ihnen genauen Bericht hierüber abzufordern; und ihn der Landesstelle zu ertheilen.

Der Landesprotomedicus ist zugleich, jedoch ohne besondern Gehalt, wirklicher Sanitätsrath: er hat gleich den andern Räthen bey der Landesstelle seinen gehörigen Rang: und ist in vorfallenden Sanitätsangelegenheiten der ordentliche Referent.

6) Will eine Apothekerswitwe die Apotheke für sich behalten: so muß sie innerhalb 6. Monaten, von dem Tode ihres Mannes, einen von einer erbländischen Universität approbirten Provisorem anstellen. Derselbe muß für alles eben so haften, als wenn die Apotheke ihm eigen wäre. Würde er überzeiget, daß er gefliessentlich nachläßig sey, und die Apotheke in Verfall zu bringen suche: so soll er für untüchtig erkläret und seines Diplomatis beraubet werden.

7) Haben auch die barmherzigen Brüder an jenen Orten, wo ihnen aus allerhöchster Gnade Arzneyen öffentlich zu verkaufen gestattet ist,

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keinen andern Provisorem zu halten, als welcher auf einer erbländischen Universität approbirt ist.

8) Ist allen übrigen Klöstern und Ordensgeistlichen, unter einer Strafe von100 Dukaten verbothen, Medikamenten, so wenig um Bezahlung, als unentgeltlich abzugeben: auch sollen weder diese, noch die barmherzigen Brüder, außer ihren Klöstern, einige Praxin ausüben.

9) Darf an jenen Orten, wo ein approbirter Apotheker seßhaft ist, weder der Medicus, noch Wundarzt, noch eine Hebamme, oder wer immer sonsten, Arzneymitttel verkaufen: dagegen soll der Apotheker, unter schärfester Bestrafung, ohne Vorschrifte eines Medici, abtreibende, oder giftige Medikamenten; dann gefährliche und starke Purgantia, Vomitoria, Opiata und dergleichen, an wen immer nicht verabfolgen lassen.

10) Wo die Apotheke über eine Meile vom Orte entfernet ist: da darf so wohl der Medicus, als Wundarzt eine Hausapotheke halten, und die Arzeneyen für kranke abgeben.

11) Können die Wundärzte, äusserlich zugebrauchende Mittel sammeln, und zubereiten: indem sie nicht verbunden sind, solche aus einer Apotheke zu nehmen.

12) Keinem Medico ist erlaubt, sich mit einer Apotheke heimlich zu verstehen, und seine Rezepte unter einem verdeckten Namen, oder mit ungewöhnlichen Wörtern, zum Schaden des andern zu verschreiben, oder den Gewinn gemeinschaftlich zu theilen.

Ein dieses Vergehens überführter Medicus darf nicht mehr prakticiren; und dem Apotheker wird seine Officin abgeschätzt.

( Das folgende künftig.)

II. Wissenschaften.

Nützliche Bücher.

Mit sehr gutem Grunde führen wir in diesem Fache ein Werk an, das hier bey Hrn. Johann Thomas edlen von Trattnern von einem Jahre gedruckt erschienen ist; wir meynen die physikalische Abhandlung von der Eigenschaft des Donners und den Mitteln wider das Einschlagen; verfasset von Paul Mako, der S.J. Lehrer der Mathematik und Experimentalphysik in den k.k. Theresianum und von Joseph Edlem von Ketzer, seinem Zuhörer, in das Deutsche übersetzet.

Der Hr. Verfasser hat sich mit lobenswürdigem Muthe, an eine Sache gewagt, von welcher der Abt Mollet vor ohngefähr 10. Jahren sagte,

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und es wiederholen gezwungen war: nämlich, daß alle die eisernen Spitzen, die entweder zur Ausforschung oder zur Abwendung des Donners in der Luft aufgesteckt werden, uns zwar ein schon gegenwärtiges, oder herzueilendes Ungewitter anzeigen können: aber wenn die Frage von dem Nutzen ist, den sie verschaffen sollen, da glaube ich, daß sie mehr dazu dienen, den Wetterstrahl auf uns zu ziehen, als ihn von uns abzuleiten. Das traurige Schicksal, das Richmann betroffen hat, beweiset dieses augenscheinlich, auf auf was immer für eine Art er auch die eiserne Stange seines tödtlichen Versuchs mag angebracht haben. Ich bleibe daher noch immer bey der Meynung, daß es dem Menschen nicht erlaubt ist, den Donnerstrahl aaus den Wolken herabzulocken. Lassen wir vielmehr donnern und blitzen, wie wir regnen lassen, und schmeicheln wir uns nicht mit der üblen Hofnung, dieses verderbliche Feuer aus unsrem Dunstkreise zu vertreiben. Und Mollet stehet bey vielen unter uns in großem Ansehen: er findet nicht nur Leser; sondern auch Anhänger und Verfechter.

Nun fehlet es an hinreichenden Gründen nicht, diese Einwürfe zu widerlegen: und die eingentliche Absicht dieser Abhandlung ist eben keine andere, als zu untersuchen; was für eine Meynung man in dieser Sache annehmen könne? Bey dieser Untersuchung, betrachtet der Hr. Verfasser erstens, das in dem Dunstkreise verborgene elektrische Feuer, nebst seinen verschiedenen Abwechslungen, um die so wunderbaren Wirkungen des Donners daras zu entwickeln: hernach schreibet er tüchtige Mittel wider die Kraft des Donners vor.

Herr Franklin war der erste, der in Amerika im Jahre 1751, die wichtige Entdeckung der in dem Dunstkreise enthaltenen Materie machte, und nach Europa berichtete. Ihm folgten anfänglich in Frankreich, dann in England und Deutschland viele Gelehrte nach. Für jene, welche durch so viele Beyspiele aufgemuntert, gleiche Beobachtungen selbst unternehmen wollten, findet sich eine Anleitung im 8. §. Sie müssen aber bis §. 12. angeführten Anmerkungen eines Beccaria, Reimanus und Hartmann über die gehörige Achtsamkeit bey Erforschung der Wetterelktricität vorher fleißig lesen: und der § 11. beschriebenen Gefahr nicht ausgesetzet, oder wie ein Reichmann plötzlich getödtet zu werden.

Das vornehmste Werkzeug bey diesen Versuchen ist eine spitzige eiserne Stange; die Merkmale der Elektricität sind desto lebhafter, je mehr sie zugespitzt ist § 9. Und die Kraft dieses himmlischen Feuers häufet sich desto stärker, j|e höher dieselbe gegen die Wolken erhoben wird. § 10. Diese letztere Wahrnehmung hat einige Na-

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turforscher bewogen, damit sie höher, als es mit den Stangen möglich war, in die Luft dringen möchten, sich gewisser Hirsche oder fliegender Drachen § 15. zu bedienen.

Die Beobachtung des Herrn Romas zu Nerac in Frankreich § 17, ist merkwürdig: Hr. Beccaria brachte hierzu eine Kunstrakete. §. 19. werden Anmerkungen, über die angeführten Versuche angestellt, und durch Versuche dargethan, daß die elektrische Materie durch jene Spitze am leichtesten könne gesammelt, und zerstreuet werden. § 24. Von Irrlichtern, die die Alten Helene, wir aber St. Elmsfeuer nennen, als einer Wirkung der Elektircität des Dunstkreises; eben dieser wird auch § 25 der Ursprung des Wolkenbruchs und des Regens zugeschrieben. In einem Erdstriche, der mit Bergen besetzet ist, fället mehr Wasser herab, als in der Ebene. Amerika, das mit den höchsten Bergen besetzet ist, zollet dem Meere allein mehr Wasser, als der ganze übrige Erdboden. Warum die kleinen Schneeflocken immer eine gleiche Gestalt behalten? S. 32. Woher die erstaunliche Fruchtbarkeit der Alpen herrühre? S. 33. Die Entstehung der Wasserläufen wird § 26 eben von der Elektricität hergeleitet. § 28. und 29. werden die zwo Meynungen untersuchet, eine, daß das elektrische Feuer in dem Innersten des Dunstkreises entstehe; die andere daß es aus der Erde mit den andern Ausdünstungen herausfließe. § 31. sagt der Hr. Verfasser, nach fest gesetzter himmlischen Elektricität, ist es schon nicht mehr schwer, den Donner zu erklären, und zeiget 1) § 32. daß sowohl der natürliche, als künstliche Blitz mit einer ungeheuren Schnelle alles durchdringe. 2) § 33. Daß beede die feuchten und an Säften riechen Körper am leichtesten durchdringen. 3) § 36. Daß beyde durch die fortpflanzenden elektrischen Körper den kürzesten Weg gehen. 4) § 37. Daß keiner von beyden die Körper zerreisse, durch die er ohne Hinderung gehen kann; jene aber zertrümmere, an denen er einen schweren Durchzug findet.

Man sagt, daß die Hausdächer, nicht leicht vom Donner, geschlagen werden, worauf immer die Hauswurz grünet. Deßwegen wird diese Pflanze an einigen Oertern Donnerbart und Donnerblatt genennet. Diese Sage ist nicht ohne Grund: weil der Blitzstrom durch die Dächer, die immer auf eine solche Art befeuchtet sind, unschädlich durchziehet.

5) § 39. Daß beyde die Metalle schmelzen oder sie zu Kalch brennen. 6) § 40. Daß beyede wenn der Schlag vorbey ist, einen Schwefelgeruch nach sich lassen. 7) § 41. Daß beyde flüßige Materien trocknen. 8) § 42. Der Donner bricht nicht allein aus den Wolken gegen der Erde, sondern auch aus der Erde, wenn sie durch Ueberfluß elektrisch ist, gegen die

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Wolke aus. 9) § 43. Beyde Donner theilen dem Eisen, das sie berühren, die magnetische Kraft mit. Und aus dieser bewunderungswüridgen Eigenschaft kann man bisweilen schließen: ob der Donner aus der Wolke, oder aus der Erde herausgefahren sey. Wir überlassen es unsern Lesern, diese mit gründlicher Gelehrsamkeit geschriebene Abhandlung selbst zu lesen. Wir führen nur noch aus dem 53 § die Worte des Hrn. Verfassers an: Was ich bisher beygebracht habe, widerlegt den albern Wahn derjenigen, die glauben, daß die Donnenwetter zu Zeiten von Hexen erweckt werden. Diese Meynung nahm überhand, da die größte Unwissenheit der Physik herrschte, und da die Dummheit und der Aberglaube alle außerordentliche Erscheinungen der Zauberey zuschrieb. Und wer waren die Herren? meistentheils unwissende, abergläubische, aus dem verächtlichsten Theile des Volks entsprossene Weiber.

Von den Mitteln wollen wir künftighin den Auszug liefern.

v. K.

III. Naturgeschichte.

Von den verschiedenen Jaspisarten in Ungarn.

Der ungarische Jaspis gehöret ebenfalls noch unter die harten Halbedelsteine die am Stahl geschlagen, Feuerfunken von sich geben; er ist aber ganz undurchsichtig. Man wird hier wenige Gegenden finden, in welche sich die Zweige vom karpatischen Gebirge erstrecken, wo man bey einer genauen Aufmerksamkeit und Untersuchung, nicht einige Spuren, von diesem Stein antreffen sollte; entweder, hie und da, einzeln zerstreuet, oder auch schichten und lagenweise in den Bergen. Wir wollen hier keine Betrachtungen anstellen, noch streiten: ob alle diese Jaspisarten auch wirklich an eben demselben Ort erzeuget worden sind, wo sie liegen? oder ob sie durch Ueberschwemmungen, wie einige behaupten wollen, oder sonst auf eine andere Art in diese verschiedene Gegenden gerathen sind? Genug, die Erfahrung leget es an den Tag, daß dieselben hier zu lande nicht allein in Felsenbrüchen, wie bey Schemnitz zu sehen ist; sondern auch zerstreuet auf einigen Hügeln und Bergen, auf den flachen Feldern, in manchen Flüsse zwischen dem Sand und Kieselsteinen, gefunden werden. Die Weingebürge bey Tokay und Horvath*) die Felder und Flüsse in Zips, im Saroscher und Liptauer**) Komitat, können den vollkommenen Beweis davon ablegen. Das einzige

*) Lad. Turocius in Hungaria suis cum Regibus p. 316. In Vineis Horvathiensibus Jaspidum magna est copia.

**) Idem p. 315. Jaspis coloris subrubri ad vagum nigrum legitur e regione montia Muronib.

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beobachtet man, daß diejenigen Jaspisarten, die in den Flüssen, sonderlich bey Eperies, in dem Fluß Tarza, zwischen dem Sand und andern Bachsteinen liegen, insgemein das schlechteste Ansehen haben; sie sind im Bruche sehr körnicht, als wenn sie von einem Sand zusammengesetzet wären, einge aber scheinen gar nichts anders als eine Felßkiesart (Petrofilex) zu seyn. Jene hingegen, die man in den Gebirgen und festen Klüften, oder auch zuweilen auf einigen Feldern antrift, sind um vieles feiner und schöner.

Wir können bey der Beschreibung der ungarischen Jaspisarten, die sonsten gewöhnliche und bekannte Eintheilung derselben, ebenfalls beybehalten, vermöge welcher man pfleget den Jaspis überhaupt einzutheilen, in den einfärbigen, Jaspis unicolor, und sprencklichten, Jaspis variegata: zu der ersten Art, nämlich unter den einfärbigen Jaspis können wir zählen: den weißen Jaspis, der eine vorzügliche Härte besitzet, fein und sehr kompakt ist, und aus dieser Ursache auch in der Politur einen vortreflich in Glanz annimmt; nur findet man ihn sehr selten.

Den rothen Jaspis, der bald mehr, bald weniger, entweder in das Dunkelrothe und braune, oder in das Hellrothe fället. Man findet daher einigen, der einer Weichselfarbe nahe kommet; ein anderer hat eine rothbraune; ein anderer eine kastanienbraune, noch ein anderer ziegel- oder auch Kupferfarbe. Der hellrothe, wenn er polirt ist, gleichet vollkommen einem feinen rothen Siegellack: Man findet auch grünen Jaspis, welcher gleichfalls entweder licht oder dunkel, oder auch seegrün ist; der letztere besonders lässet sich schön poliren; weil er fein ist. Der schwarze Jaspis, ist am meisten einem Probierstein ähnlich, und wird mehrentheils entweder auf den flachen Feldern oder in Flüssen gefunden. Der gelbe Jaspis, welcher an der Farbe dem Terpentin sehr nahe kömmt.

Von sprenglichten Jaspisarten ist anzutreffen: dunkelrother blau geadert, oder getipfelt; brauner mit weißgrauen Flecken und Markasit eingesprengt; grüner mit rothen Adern; hellrotzer mit Markasit getipfelt: hellrother mit dunkelrothen Flecken und Adern; gelb unb rother unter einander.

Es mögen auch noch mehrere Jaspisarten, sowohl einfärbige, als auch eingesprengte einfärbige in Ungarn wirklich vorhanden seyn, die entweder noch gar nicht aufgesucht worden, oder aber uns zu Gesicht nicht gekommen sind; daher wir auch nicht sagen wollen, als ob dieses kurze Verzeichniß ganz vollständig wäre. Wir wünschen es vielmehr, daß Liebhaber

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und Kenner von diesem Theile der Naturgeschichte, und das Vergnügen gönnen, und diesen kurzen Aufsatz mit neuen Zusätzen erweitern möchten. Es ist ohnehin auch eine beschwerliche Sache, die so sehr verschiedenen Farben, einem andern durch bloße Worte und Ausdrücke abzubilden, von denen man sich nicht anders, als durch das Anschauen selbst, einen deutlichen Begrif machen kann. Und was die sprenglichten Jaspisarten betift, so hat man auch bey dem Anblick selbts noch manchen Zweifel bey einigen derselben: ob nämlich diese Punkte und Adern, die man darinnen wahrnimmt, nicht von einer andern Steinart von Achat oder Chalcedon, der aich mit dem Jaspis durch die Natur ganz subtil und fein vermischt hat, herrühren. Der Schemnitzer Jaspis hat vor vielen andern einen besondern Vorzug: man kann ihn daselbst in großen Stücken haben, und in einem solchen Stück drey bis viererley, auch wohl mehrere Farben, die da bald schichtenweise, bald mit einer Schattirung verschiedentlich abwechseln, wahrnehmen.

Von Natur haben die Jaspissteine ihre verschiedene Farben, aber keinen Glanz, indem sie denselben, erst durch die Kunst und Politur erhalten. Im Bruch sind sie verschieden: einige brechen etwas körnigt oder schuppicht, welches man bey den rothen, schwarzen auch grünen meist beobachten kann. Die gelben und weißen brechen größtentheils glatt, und zeigen beym Zerschlagen gewisse Erhebungen oder Vertiefungen.

Weil nun fast alle von diesen Jaspisarten eine schöne Politur annehmen; die meisten in der Farbe recht lebhaft und schönt sind, und an manchen Orten in recht großen Stücken gefunden werden, so lassen sich daraus nicht allein Pettschafte, und dergleichen kleine Sachen, sondern auch andere große Geschirre verfertigen.

ab H.


In Wien zu haben in der Baderischen Buchhandlung neben dem Todtenkopf in der Bognergasse.
Topic revision: r5 - 20 Apr 2011, AgostonBernad
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