INHALTSVERZEICHNIS PRIVILEGIRTE ANZEIGEN

Blättern: < An unsere Leser. - II. Jahrgang, II. Stück >



(3)

II. Jahrgang, I. Stück, den 1. Jenner 1772.

Vorerinnerung zum zweyten Jahrgange.

Gnade und Gerechtigkeit sind die beyden Säulen der Wohlfahrt ganzer Staaten. Allein, wenn noch Liebe und Gehorsam der Unterthanen hinzutreten: alsdenn genießet der ganze Staatskörper eine wahre Glückseligkeit. — Kennet der Bürger die Befehle und Anordnungen seines Herrn! er befolget sie: er trachtet zu rechter Zeit seine Abgaben zu entrichten: der übrige Gewinn bleibt ihm. Nun ist er bey seiner Arbeit ruhig. Seine Tage verschwinden, wie eine Arbeit die andere verdränget. — Und sein vergnügtes Alter wird nur vom matten Wollüstling beneidet. Rechtschaffene Mitbürger gönnen ihm dieses Glück bis ins späteste Alter.

Ein Staat kann ohne getreue Diener nicht bestehen. Diese müßen wohlerzogen, die besten Anleitungen, eifrig zu dienen, redlich zu handeln, und gerecht zu seyn, von ihrer Jugend an, überkommen haben. Wohin zielen so viele landesmütterliche Erziehungsanstalten unserer allerhuldreichesten Monarchinn? Solche Männer braucht der Staat: und solche Männer verdienen befördert zu werden. Nur diesen Ministern und Räthen werde die Treue gegen ihren Souverain, und die Unterthanen aufs beste belohnet.

Freylich ist das Glück den eifrigsten. Schülern der Weißheit oft hinderlich. Sie irren zuweilen vor der Thüre der Mäcenaten vorüber. — Könnten wir sie zurecht weisen; wie gerne, wie willig, sollte es geschehen! Doch das ist gewiß; der Himmel belohnet, wenn es auch im Alter geschiehet. —

Die Hofnung läßt sinken, aber nicht fallen. Man zeige seine Talente. Sie werden gesehen, gelesen, gehöret und beurtheilet. Der Nutzen, die Ehre und Beförderung, folgen nach.

(4)

Die Zeugen des menschlichen Witzes veralten nicht. Wie oft stehen sie wie getreue Freunde beysammen. Nur schade, wenn eine unglückselige Stunde sie durch die Hände der Unwürdigen trennet! wofür das Glück selbst bitten sollte.

Die Aufmunterung zum Fleiße, zum Nachforschen des vergrösserten Nutzens theile Prämien aus, so lange noch Münzen währen. Die Welt stehe, so lang sie kann: es werden Gelehrte sich häufen, verbessern: Künstler wachsen, sich verbessern: Handelsgenossen, Bergwerks-Manufakturgesellschaften, Landwirthe entstehen, und sich verbessern.— Und dann wird dennoch das Ende, das völlig erschöpfte Ende des menschlichen Witzes noch nicht erschöpfet seyn.

Die Gesellschaft verläßt sich hierauf. Der Stof ist da, den Menschenfreund zu unterhalten: den Künstler bekannt zu machen: und den Landmann zur Neugierde, zu neuen Versuchen, und zur nähern Quelle seines Glückes hinzuweisen, wenn er insonderheit seines Großvaters Weise zu verlassen gedenket. Sie schließet mit der Grundmaxime ihres Unternehmens:

parvi propremus & ampli

Si patria volumus si nobis vivere cari.

HORAT.

I. Allerhöchste Verordnungen.

Die freye Körnereinfuhr betreffend.

Unter dem 14. des erst abgewichenen Monats December ist die allergnädigste Verfügung getroffen worden, daß unter der, für die Körnereinfuhr in die k. k. deutschen Erbländer, zugestandenen Mauthbefreyung, auch der dem Banko überlassene ständische Confinzoll in Kärnthen, und wo sonsten einige Gräntzmauthen ständischer seits in den deutschen Erbländern abgefordert zu werden pflegen, eben auch diese Gebühr verstanden, folglich, bis zu erfolgender weitern allerhöchsten Entschließung hieran nichts abgenommen: und nicht allein alle Körner, wie sie immer Namen haben mögen; sondern auch alle Hülsenfrüchte und Grießlerey, ohne Unterschied, auf vorerwähnte Art gänzlich mauthfrey gelassen werden sollen.

II. Merkwürdige Beförderungen.

Nach einer, den 15ten jüngst abgewichenen Monaths December auf allergnädigsten Befehl von des kais. auch königl. ersten Herrn Obristhofmeisters, des Fürsten von Khevenhüller Metsch. hochfürstl. Gnaden vor dem gewöhnlichen sonntägigen Hofkirchendienste, in der kaiserl. Rathsstube, an die allda versammelt gewesene kaiserl. königl.

(5)

Herren Ministers, geheime Räthe und Kämmerer, mündlich geschehenen Kundmachung, haben Ihre kaiserl. und königliche Majestäten, zur Beförderung des allerhöchsten Dienstes allergnädigst geruhet:

Sr. hochgräfl. Excellenz, den kön. böheimischen Obersten und ersten östereichischen Kanzler, wie auch Finanz-Minister, Herrn Grafen Carl Friederick von Hayfeld und Gleichen ic. ic. Ritter des goldenen Vließes und Großkreutz des königl. St. Stephansordens, in allermildester Rücksicht seiner vieljährig geleisteten ersprießlichsten Dienste, von den innerlichen Landesverfassungen, hierunter erlangter gründlichen Kenntniß; hiernächst erworbener stattlichen Verdienste, und beywohnender unermüdeten Verwendung in allen aufhabenden allerhöchsten Dienstangelegenheiten, und sonstigen vortreflichen Eigenschaften zu allerhöchst dero dirigirenden Staatsminister in innländischen Geschäften, wie es vorhin, der zu Brüßel befindliche kais. königl. bevollmächtigte Minister Fürst von Stahrenberg gewesen, allergnädigst zu ernennen.

Die bisher vereinigt bekleideten, durch diese Beförderung erledigten hohen Chargen aber fanden allerhöchste Majestäten für gut nunmehro zu zertheilen, und davon, die Würde eines königl. böheimischen obersten und ersten östereichischen Kanzlers, Sr. hochgräfl. Excellenz, dem bisherigen Staatsminister in innländischen Geschäften, Herrn Heinrich Kajetan Grafen von Blümegen, des königl. St. Stephansordens Großkreutz, zu übertragen; auch unter die Direktion dieser löbl. Stelle das bey der kais. auch kaiserl. königl. Hofkammer behandelte Contributionswesen der sämmtlichen deutschen Erbländer, nicht minder die Temeswarer Banats, und die von einer besondern Commission, besorgten Getraidseinkaufsangelegenheiten, für die deutsch-erbländischen Staaten, zu ziehen.

Hingegen wurde das Präsidium bey der hochlöbl. kaiserl. auch kaiserl. königl. Hofkammer, Ministerialbanco-Deputation und Kommerzienrath, Sr. hochgräfl. Excellenz, dem bisher gewesenen königl. böheimisch und öestereichischen Kanzler, Herrn Grafen Leopold von Kollowrath, des königl. St.Stephansordens Kommandeur, in Rücksicht der bey verschiedentlich von Hochselben bekleideten Aemtern geleisteten vortrefiichen Dienste: das Vicepräsidium aber bey erwähnter kaiserl. auch kais. königl. Hofkammer und Ministerialbanco - Deputation Sr. hochgräfl. Excellenz, dem Herrn Grafen von Wrbna, und jenes bey dem hochlöbl. kais. Kommerzienrathe des zugleich zur geheimen Rathswürde erhobenen Freyherrns von Reischach Excellenz allergnädigst anvertrauet.

Eben an gedachten Tagen sind Se. hochgräfiiche Excellenz; der Herr Graf Johann Anton von Pergen, Kommandeur des königl. St. Stephaniordens, in Betracht hochdero unermüdeten Eifers, tiefen Einsicht und geleisteten stattlichen Dienste in auswärtigen Angelegenheiten, mit Beybehaltung des Titels und der Vorzüge eines Staatsministers, unter dem Titel eines Landverwesers, des Herrn Fürstens v. Traut-

(6)

son hochfürstl. Gnaden, Landmarschallen von Unterösterreich adjungiret.

Se. Excellenz; der bisherige Staatsrath in innländischen Geschäften und Kommandeur des königl. St. Stephaniordens Herr Friderich Freiherr von Bender zum wirkl. geheimen und ersten Rath bey der k. k. Hof- und Staatskanzley in auswärtigen Geschäften: nicht minnder Se. Excellenz der k. k. geheime Rath und Kammerer Herr Franz Karl Kresel, Freyherr von Qualkenberg, und der bey der Oberstjustitzstelle; sodann aber bey der böheimisch und oesterreichischen Hofkanzley gestandene k. k. Hofrath, Herr Johann Friderick von Löhr, zu wirklichen Staatsräthen in innländischen Sachen, allergnädigst ernennet worden.

III. Landwirthschaft.

Die Landwirthschaft kann durch eine gute Einrichtung dahin gebracht werden, daß sie, nach dem Verhältniß des Vermögensstandes, sovieles eintraget als ein Kommercium, oder jedes andere stark gewinnende Gewerbe. Zum Beweise wollen wir das Exempel des Bauern in der Schweiz anführen, der doch nur einen, oder höchstens zwey Aeste der Landwirthschaft, nämlich den Fruchtbau, und die Viehzucht rechtschaffen bearbeitet, und dennoch in wenig Jahren zu einer ansehnlichen, Verbesserung seines Vermögens dadurch gelanget ist.

Freylich, sind diese zween Aeste die ersten, in der ganzen Landwirthschaft. Indessen hat doch ein jeder wieder soviele Nebenzweige, die vielmals einen noch beträchtlichern Nuzen bringen können, und auf die dahero das Augenmerk gleichmäßig gerichtet werden muß.

Wir müssen alle mögliche Landesproduckten untersuchen, und dann unter ihnen eine Auswahl, wobey der Absatz zur Richtschnur dienet, in Ansehung der stärkern Betreibung anstellen. Es soll hier nicht anderst zugchen, als wie es bey wohleingerichteten Fabriken zu geschehen pfleget. Hier werden zwar alle Waaren von Seide, Wolle, und Leinengarn gearbeitet: allein man läßet nur diejenigen in großer Anzahl verfertigen, die in der Mode sind, und wobey der stärkste Verkauf zu hoffen ist. Dieses wird solange fortgetrieben, bis wieder eine andre Gattung die Mode gewinnet, mit welcher sodenn aufs neue die stärkeste Bearbeitung vorgenommen, und die Waaren in Menge erzeiget werden.

Wollen wir nun eine gleiche Behandlung beym Landleben anstellen: so werden hierzu hauptsächlich zwey Stücke erfordert, welche unsre ganze Aufmerksamkeit an sich ziehen. a) Die richtige Bestellung des Ackerbaues, und der Viehzucht. In Weinländern mag auch noch einigermaßen der Weinbau darunter gerechnet werden. Sodenn:- b) die gute Einrichtung der Haushaltung selbst.

Beym Ackerbau haben wir bekanntermassen vielerley Ackernüzungen vor uns. Hier sehen wir den Weizen, Korn, Haber, und Gerstenbau: die Hanf-und Flachserzielung: Die Erbsen,

(7)

Linsen, Bohnen, und Heidenkornpflanzung: die Tartüfel- Erdäpfel- und türkische Kornwartung. Ferner: Kraut, Rüben, Zwiebeln, Knoblauch. Hierunter können auch die übrige Gartenfrüchte oder Küchenkräuter gezählet werden. Zur Erdnüzung gehöret gleichfalls die verschiedene Gras-und Kleeartenförderungen. Nach diesen kommt die nüzliche Obstbäumpflanzung, deren Wachsthum und abwerfender Nuzen in Betrachtung.

Die Kultur aller dieser Erdnüzungen macht bey uns den ersten Grundsatz zum reichlichen Ertragen einer Landwirthschaft. Hierbey werden zwoerley Einsammlungen von allen diesen Früchten gemacht. Die eine wird für den wirtschaftlichen Gebrauch, und die andere zum Verkauf bestimmet. Soll nun der Beweiß unsers Anfangs gemeldeten Sazes heraus kommen; so muß das Futter für die, zu einer solchen Landwirthschaft, be-nöthigten Menschen und Thiere in Anschlag gebracht werden, und zwar in dem Werth des wirklichen Verkaufs. Desgleichen wird der wahre Preiß desjenigen zur Aussaat gerichteten Quantums auch darunter gezählet.

Derjenige Theil, der zur Nahrung für diese Landwirthschaft gehöret, muß jedes Jahr gleich seyn, ausgenommen, es würde die Zahl der Arbeiter, und so auch des Viehes verringert oder vermehret. Nach solchem Verhältniß soll dennoch auch das zur Erhaltung gehörige Futter abgemessen seyn. Weil dann auch der Mangel der Nahrungsmittel sich leicht durch Mißwachs in die Landwirthschaft einschleichen kann; so wollen wir diese Vorsorge rühmen: wenn man Weizen, Korn, Haber, und Gerste in drey Theile zerschlaget; davon einen Theil zur Nahrung, den andern zum Aufheben bis auf die nächstkommende Erndte, und den dritten Theil allein zum izigen Verkauf bestimmet. Fällt die folgende Erndte gut aus, alsdenn kann auch dieser Theil verkaufet, und ein frischer aufs neue aufgehoben werden.

Nun kommt die Auswahl der Erzeugung derjenigen Früchten in Betrachtung, die eigentlich nicht unter die vornehmsten Nahrungsmittel gehören, dennoch aber nach Beschaffenheit der Gegend und Lage des Orts, stark verkauft werden können: Zum Beyspie: das Landgut läge nicht weit von einer volkreichen Stadt: es könnten die Erzeugniße ganz zu Wasser dahin gebracht werden; so können zwar alle obenerwähnte Erdgewächse ihren Absaz finden: allein, alsdenn wäre zuvor wohl zu untersuchen, welche Art von Erdgewächsen daselbst vorzüglich gesucht, und am besten bezahlt würde. Wir kennen eine Gegend, worinn die Bauern, neben dem nothwendigen Fruchtbau, eine Menge Zwiebeln, Knoblauch und Gurken anpflanzen, welche leztere, sehr gut eingemacht, sie nebst den Vorhergehenden weit und breit verführen und verschicken; durch welchen Verkauf sie ihre Aecker aufs allereinträglichste nuzen, so daß ein Morgen einen weit größern Ertrag alljährlich abwirft, als ihr Fruchtbau und Wiesenwachs, ja gar zuweilen in einem Jahre mehr eintraget, als er im Ankauf gekostet hat. Ist aber

(8)

eine Landwirthschaft sehr weit von einer Stadt entlegen; so müssen nur solche Früchte zur starken Anbauung gewählet werben, die sich, bis zu einer Gelegenheit sie in die nächste Stadt zu bringen, aufheben lassen, als da sind: Hanf, Flachs, Erbsen, Linsen, Bohnen, dürres Obst, und hieraus gebrennter Brantewein. Hauptsächlich aber wird zur Beförderung des Verkaufens erfordert, daß der Verwalter oder Vorsteher eines solchen Landguts durchs ganze Jahr sehr fleißig nachforschen lasse: welche Gattung von Erdgewächsen hier oder da, am besten anzubringen seye, welches bey der Anfangs angeführten Vergleichung mit den Waaren in einer Fabrike auch zu geschehen pfleget. Nach einer solchen Ausforschung kann es nicht fehlen, daß die Erderzeugnisse nicht sollten gut angebracht werden können, wenn man sich zumal hierbey bestrebet, nur dasjenige in Menge zu erziehlen, was theils zum wirthschaftlichen Gebrauche dienet, und theils den meisten Verschluß bewirket. Nun gibts auch Erdfrüchten, die der Boden meistentheils jedes Jahr in Menge hervorbringet, und in mancher Stadt sehr gut abgesezt werden können, dergleichen die Tartüfel oder Erdäpfel, weiß Kraut, Rüben, Erbsen, Linsen, n.d.g. sind. Unter den Küchenkräutern finden sich verschiedene, die hintereinander in einem Sommer erziehlet werden. Das häufige Obst kann auch auf verschiedene Art zu Kaufe kommen. Mit einem Worte: es kommt nur auf die Gelegenheit des Absazes oder Verkaufs an: welche Frucht am ersten und besten verkaufte werden mag. Alles dieses, wenn es mit allem möglichen Fleiße, ersinnlicher Akkuratesse und richtiger Nachforschung unternommen wird; so bleibt gar kein Zweifel übrig: auch dieser weitläufige Zweig der unschäzbaren Landwirthschaft erwirbt Reichthümer, wenn er behörig getrieben, durch die Fußstapfen des Herrn gedünget, und vor seinen Augen beständig unterhalten wird. Hier muß kein Fußbreit Erde unbenuzet liegen. Hier muß ein jedes Erdgeschöpf nach der Absicht seines Schöpfers behandelt werden. Aufsicht , Nachsinnen und ein unermüdeter Fleiß können hiebey jeden Tag spüren, ja selbst mit Augen sehen: hier ist Segen, und dort liegt Reichthum und Güte die Fülle.

Wir werden künftighin die übrigen Theile einer wohleingerichteten Landwirthschaft auch anzeigen, und dann am Ende klärlich zu beweisen trachten: daß ihr großer Nuzen, und einer recht einträglichen Fabrike oder Handlung, gleicher Ertrag, bloß auf einer guten und ordentlichen Einrichtung derselben beruhe.

v. P.


Wien gedruckt mit von Ghelenschen Schriften, und zu haben in der Baderischen Buchhandlung neben dem Todtenkopf in der Bognergasse.
Topic revision: r4 - 20 Oct 2010, AgostonBernad
This site is powered by FoswikiCopyright © by the contributing authors. All material on this collaboration platform is the property of the contributing authors.
Ideas, requests, problems regarding Foswiki? Send feedback