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II. Jahrgang, XXVI. Stück, den 24. Junius 1772.

I. Allerhöchste Verordnung.

Das bisher üblich gewesene Ausspielen betreffend.

Auf einen von Behörde geschehenen gehorsamsten Vortrag ist unter dem 23sten des abgewichenen Monats May gnädigst resolviret worden, daß zu Aufrechthaltung des Lottogefälles alles Ausspielen, es möge solches auf die Lotterieziehung, auf eine, oder auf mehrere Zahlen; oder mit den Würfeln geschehen, wo die Preise weniger, als ein hundert Gulden betragen, verbothen seyn solle.

v. G.

II. Ungarische Geschichte

Fortsetzung der Anmerkungen über das Dekret vom Jahre, 1447 welches bey Matth. Bel in notitia Hungariae novae Tom. III. p. 207. anzutreffen ist.

Drittens, das königliche Schloß Ofen, auf welchem unsere Könige ihren ordentlichen Sitz gehabt haben, wurde mit allen seinen Schätzen und Kostbarkeiten, wenigstens, wenn man ein Interregnum gehabt, oder der König , in einem fremden Lande erzogogen wurde, vom Palatinus des Königreichs in Besitz genommen, und verwahret. M. Thurocz drucket dieses in seinem Chron. P. IV. cap. 28. mit folgenden Worten aus: eisdem in diebus Laurentius de Hedervara Palatinus, antiqua regni de consuetudine, Budense castrum conservabat. Auf diesem Landtage ist dasselbe dem Gubernator anvertrauet, und übergeben worden. Man hatte schon im vorigen Jahre beschlossen, daß alle, dem Könige und der Königinn, zugehörige Städte und Schlösser dem Gubernator offen stehen, und er das Recht haben solle, sich in dieselbige nach Erforderniß der Umstände zu begeben, und darinn aufzuhal-

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ten: quia in serie, heißet es in unserm decreto, generalis decreti regnicolarum anni proxime praeteriti, expressum est & declaratum, ut Gubernator hujus regni, castra & civitates regales & reginales morandi liberam habeat facultatem: idcirco tum hujusmodi intitutioni, & decreto, satisfacere volentes, cumque aliis respectibus, ut puta, protutiori conservatione ejusdem castri unanimiter, & sana delibaratione voluimus & sanximus, ut ipsum castrum Budense, manibus praedicti Domini Johannis Gubernatoris, dari debeat & assignari, per ipsum usque nostri, seu hujus regni liberum placitum nobis & huic regno, fideliter conservandum & c.

Weil man aber in dem vorhandenen Dekret vom Jahre 1445. von diesem Schluße nichts findet; so ist daraus abzunehmen, daß man nicht alle auf diesem Landtage abgefaßte Schlüße, in dieses Dekret hinein gebracht habe.

Als der Kaiser und König Albert Il. im Jahre 1439. mit Tod abgegangen, und die verwittibte Königinn Elisabeth sich zu Komorn aufhielte: wurde das Residenzschloß von Offen dem obbemeldten Laurentio de Hedervara zur Verwahrung übergeben. Und ohngeachtet er durch einen feyerlichen Eyd, sich verbindlich gemacht hatte, dasselbe im Namen dieser Königinn und des unmündigen Königs Ladislai, Postumi zu besitzen und zu verwalten: so ist er doch demselben in kurzer Zeit darauf untreu geworden, und hat es dem, von einigen Großen, nach Ungarn beruffenen pohlnischen König Wladislao übergeben. M. Thurocz P. IV; cap. 28. Philipp. Chalimachus de rebus Wladislai I. Reg. Lib. 1. p. 456 bey Herrn Schwandtner in Scriptor rer. Hungariae T. I.

Viertens: der Landtag, auf welchem dieses Dekret verfertiget worden, ist unter diejenigen zu zehlen, auf welchen der sämmtliche Adel nicht erschienen; sondern im Namen desselben von jeder Gespannschaft nur gewisse Abgeordnete, die er gewählt, und dazu bestimmt hatte, abgeschicket worden sind. Denn es heißet in demselben ausdrücklich: Electi nuncii ad praesentem Conventum nostrum, per universitatem nobilium Comitatuum praedictorum transmissi, totum corpus & idemptitatem regnicolarum repraesentantes. Von Landtägen, auf welchen alle von Adel zu erscheinen schuldig waren, kann man sehen Wladislai II. Decr. II, 26. III. l. Bachiense 1518. 28. 1526 1 6. Von Landtägen, auf welchen alle von Adel zu erscheinen schuldig waren, kann man sehen Wladislai II. Decr. II, 26. III. l. Bachiense 1518. 28. 1526 16.

Heut zu Tage hat eine jede Gespannschaft, sie mag groß, klein, oder mittelmäßig seyn, das Recht zween Deputirte auf den Landtag abzuschicken. In den ältern Zeiten konnte man auch mehrere barzu brauchen. Im gegenwärtigen Dekret findet man, daß von der einzigen Gespannschaft Hont, fünfe, von den meisten - drey oder viere; von der Liptauer, Barscher, und Trentschiner Gespannschaft aber, jede besonders

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verstanden, nur ein Deputirter, solches mit der Namens Unterschrift bekräftiget habe.

Sechstens: die Gespannschaft Schümegh kömmt in dieser Urkunde zweymal vor: erstlich gleich nach der Zempliner, hernach aber auch nach der Possegaer. Es mag hier von demjenigen, der sie aus dem Original abgeschrieben hat, ein Fehler begangen worden seyn. Man wird entweder in der ersten, oder welches mir wahrscheinlicher vorkömmt, in der letztern, statt de Sirmiensi, de Sümegiensi geschrieben oder gelesen haben.

Siebentens: die meisten Namen, der in dieser Urkunde benannten Personen, werden der alten Gewohnheit nach, von denjenigen Oertern, auf welchen sie ihren Sitz gehabt haben, benennet. Paulus de Csernek wird zum Exempel, einer der Vorfahren seyn, von dem uralten, und um den König sowohl als das Königreich Ungarn wohl verdienten Geschlechte von Desewffi; davon die Gespannschaft Posega einige Obergespanne erhalten hatte, welches aus der Urkunde, die P. Franc. Carol Palma in Heralidcae regni Hungariae specimine p. 96. anführet, erhellet. Von Ladislao de Neczpal stammet ohnfehlbar die uralte Familie von Just her, welcher dieses Dorf zugehörig ist.

Achtens: heutiges Tages werden von den Gespanschaften nur weltliche Personen auf die Landtage abgeschickt; vor alten Zelten hat man auch Priester dazu gebraucht, und diese haben nicht immer den Vorsitz vor jenen bekommen. Auf diesem Landtage wurden von Seiten der Pilischer Gespanschaft Sadrinus Cisko de Pomocz, Stephanus de Chih, & Magister Jacobus Decanus & Canonicus Budensis: von Seiten der Bodroger Gespanschaft, aber Honborabilis Dominus Praepositus Eclesiae sancti Laurentii und Ladislaus de Nagyvölgye abgerschicket.

Neuntens: die Gespanschaften, Pest, Pilis, und Solth sind um diese Zeit drey abgesonderte Gespanschaften gewesen. So werden sie auch in den nachher verfertigten Urkunden, als besondere Gespannschaften ausgedruckt. Verböcz der in seinem Tripartito die Namen der damaligen ungarischen Gespannschaften erzählet, setzet nach Zereniensi, den Solthensem; Pilisiensem aber, und Pestiensem, erst nach Neogradiensi. Also werden diese drey Gespannschaften bis auf die unglückliche Schlacht bey Mohacs; oder so lange, bis sie unter die türkische Bothmäßigkeit gekommen, abgesondert geblieben seyn. Nachdem aber durch die gerechten und siegreichen Waffen Kaiser Leopold des Großen, im Jahre 1686. die Haupt - und Residenzstadt Offen, und bald darauf das ganze Königreich Ungarn von der Grausamkeit des Erbfeindes christlichen Namens befreyet worden ist; so wurden die Gespannschaften, Pest, Pilis, und Solth vereiniget, und die Würde eines Obergespanns über die-

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selbe für den Palatinus des Königreichs, in dessen Ermangelung aber für den königlichen Statthalter (Locumtenens Regius) bestimmet.

v. Schr.

III. Kurze Urtheile über bekannte Schriftsteller.

Von dem berühmten Herrn Gellert.

Cramer ist ein fruchtbarer Scribent. Seiner geschriebenen Bände sind 59. Er ist Hofprediger am kön. dänischen Hofe. Bossuet Geschichte übersetzte er schöner: der erste Theil ist sehr gut. Seine Predigten von 8. Theilen, 5. Stücke Paßionspredigten, der nordische Aufseher, die Uebersetzung der Psalmen, sind unverbesserlich.

Ebert: Professor beym Carolino: großer Uebersetzer und Beyspiel aller Uebersetzer, hat Young übersetzt.

Schlegel Arbeiten. Alle vier Schlegel haben an dieser Wochenschrift geschrieben. Eine seltene Familie, welche vier Brüder von schier gleichem Genie und Wissenschaften lieferte.

Elias Schlegel starb zu Sarveur 1742; seine Werke gab sein Bruder Heinrich heraus. Sie sind alle gut; doch hätten seine jugendlichen Werke wegbleiben mögen. Er war freundlich, liebreich, dienstfertig, begierig getadelt zu werden; und besserte sich. Er war auch hitzig, wollte stets recht haben, kam aber doch bald wieder zu sich selbst. Als Poet und Jurist hörte er medicinische Kollegen fleißig: lernte die französische Sprache in 3 Monaten vollkommen lesen, und schreiben. Sein Bruder Job. Adolph hat viele vortrefliche Poesien geliefert; dieser lebt noch: seine schönste Ode ist auf die Schöpfung. Joh. Aug. Pfarrer in Braunschweig ist weniger Poet, als Elias. Der jüngste ist Professor in Koppenhagen. Einer starb als Advokat in Platen: Raf. Job. Christ. guter, aber nicht sehr wiztger Kopf. Der letzte starb als Hauptmann der Artillerie in dänischen Diensten.

Giesecke starb 1766. in der Blüthe seiner Jahre als fürst. schwarzburgischer Generalsuperintendent in Sondershausen. Seine Predigten sind hoch zu schätzen.

Zachariä. Ein verdienstvoller Mann. Seine Werke sind in 8. Bänden heraus.

Schmiedt: Rektor in Lüneburg, hat einen vortreflichen Charakter.

Spener schrieb auch an den moralischen Schriften: war, wie Giesecke und Ebert, ein Schüler des großen Hagedorns; starb auf eine tragische Art.

Schwift war groß, aber nicht al-

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lezeit fein, und durchgehends verstandener Satyrikus: wurde 1739. rasend. 1742. kam er wieder zu sich, aber sehr gedankenlos, und starb 1745. Er prophezeyhte seinen Tod. Sein Charakter war eine Vermischung von Tugenden und Lastern. Stolz, Ehrgeiz und Feindseligkeit war bey ihm. Frery und der Author der Todtengespräche setzen ihn, ziemlich herunter. Die grausame Entehrung der Menschen in Külliver kann man kaum von ihm vermuthen. Seine Frau, mit der er heimlich lebte, nennet er in seinen Versen Stella.

Klim, ist de Ia Fontaine vorzuziehen; Mabillon hat ihn ins Französische gebracht.

Schlegels Abhandlung von der frühzeitigen Bildung des Geschmacks ist gut.

Nordischer Aufseher: im ersten und zweyten Theile befinden sich schöne Stücke vor die Auferziehung der Jugend.

Niemajer gab selbst diesen Blättern den Vorzug.

Bassedows praktische Philosophie. Im 1. Theile. 2. Tit. am Ende sind schöne Kapitel.

Mosheim Sittenlehre, erster Theil ist Rousseau vorzuziehen.

Müllers Schule des Vergnügens in 9. Program: vom 4ten an sehr lesenswürdig. Sein 1766. in Nördlingen herausgegebenes Schulmagazin in 4. Stücken ist zu weitläufig, doch gut.

v. W.

IV. Landwirthschaft.

Eine vornehme Dame hat uns neulich das Recept, den gerechten sogenannten sächsischen Balsam zu verfertigen, zugeschickt, um dieses in unsre Anzeigen zu setzen. Wir sind hierzu desto bereitwilliger, je mehr dergleichen versicherte, und durch vielfällige Erfahrung bewährte Mittel in unversehenen Fällen nutzen können. Iziger Zeit trift man nicht leicht eine wohleingerichtete Wirthschaft auf dem Lande an, worinnen nicht auch ein kleiner Vorrath von verschiedenen Arzneyen, um sich solcher im Nothfalle zu bedienen, befindlich wäre. Allein, ob sie diejenige Wirkung leisten, welche man sich gar oft davon verspricht! dieses ist eine andere Frage. Wir hoffen also, unsern Lesern auch hierinn nicht zu mißfallen, wenn wir ihnen diesen, wegen seiner guten Eigenschaften, in den meisten Häusern von Wien, wohl bekannten Balsam anrühmen; und sie versichern, daß er bey Brandschäden, offenen Wunden, und andern äußerlichen Zufällen, vortreftich zu gebrauchen sey.

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Und da er aus verschiedenen Gattungen von Oelen zusammen getragen wird: so ist seine Verfertigung sehr leicht zu unternehmen; sie kann von jedermann vorgenommen werden, ohne daß dabey ein Fehler, wie es doch gar oft in Zubereitung anderer Hausmitteln geschiehet!, gemacht werden könne.

Die Ingredientien sind folgende:

Bibergeilöel
Muskatblütöel
Muskatnußöel Von jedem 3 Quint.
Agtsteinöel.

Salbeyöel
Roßmarinöel Von jedem 1. Quint.
Lavendelöel

Muskatnußsälblein. 8 Loth.
Nägleinöel. 1 Quint.
Rosenholzöel 1 Quint.
Polenöel 2 Quint.

Das Muskatnußsälblein leget man in ein silbernes Geschirr, und läßt es s lange auf der Glut stehen, bis es zergangen ist. Nun wird zuerst das Agtsteinöel, darauf gegossen, und so lange untereinander gerühret, bis sich beydes wohl vereiniget hat. Nach diesem wird das Bibergeilöel dazu gethan, und nachgehends alle übrige Oele, doch mit diesem Vorbehalt, daß das Lavendelöel zuletzt komme. Endlich füllet man, gleich von der GIut hinweg, die ganze Massa in ein zinnernes Büchschen, damit es nicht viel ausrauchen könne.

Hierinn bestehet die ganze Zubereitung. Alles kömmt darauf an, daß die Ingredientien durchs Umrühren gut untereinander gebracht werden. Die bekannte Wirkung dieses Balsams hält uns ab, ein mehreres von seinem Lobe, und weitern Gebrauch hier anzuführen.

v. V.

V. Vermischte Nachrichten.

Das Andenken großer und verdienstvoller Männer zu bewahren, ja zu verewigen, ist die Pflicht aller Rechtschaffenen. Wir finden auch Beyspiele genug. Alle Jahrhunderte zeugen hiervon. Tapfere Männer haben sich durch ihre Thaten unsterblich gemacht: Gelehrte durch ihre Werke; große Seelen durch ihre Handlungen: und wenige sind es nur, die dem Dank und dem Lobe der Nachwelt durch die Vergessenheit entrißen werden.

Wir zählen Helden, Staatsmänner, Gelehrte, und noch andere würdige Leute, die von! Kaisern hochgeachtet, von Königen geehret, und von Fürsten sind bewundert worden. Sie sind dahin ! aber ihre Werke und Handlungen nicht. Hieher gehöret unser großer van Suiten! Wer war er? wem ist es in den k. k. Erbländern unbekannt? und wie viele tausende unter den Ausländern kennen ihn nicht? die nun alle mit uns an

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diesem Verlust Antheil nehmen. Eine erhabene Kaiserinn! die große Maria Theresia würdigte ihn Ihrer Gnade und Ihres Zutrauens ! durch Sie erlangte er Ehre, Ruhm, und großes Ansehen. Doch ! er war es werth in den Augen aller, die seine Gelehrsamkeit kannten, und seinen Fleiß sahen.

Anitzo bilden wir uns ein, wir hören : unsre Leser verlangen eine kurze Erzählung von dem Lebenslaufe dieses verdienstvollen Gelehrten. Allein! erwarten sie nichts anders, als daß wir ihnen sagen: unser Freyherr van Suiten war in seiner Jugend der würdigste Schüler des weltberühmten Börhavens: in seinen mittlern Jahren die Hülfe der Kranken, und bis in sein Alter und ans Ende der Erste unter den Leibärzten, der großen Monarchinn, unsercr allertheuersten Landesmutter. Er war auch noch des kön. Ung. S. Stephans Ordens Komentur; beyder k. k. Majestäten wirklicher Rath; und wie bekannt, viele Jahre hindurch der k. k. Büchercensur Hofcommission Präses, dann des kaiserl. Büchersaales Vorsteher.

Sollen wir von seinen erlangten großen Einsichten in die Arzneykunst, und damit verwandten Wissenschaften reden; so weiß ganz Europa, in welchem Ruhm und Ansehen die hiesige medicinische Facultät stehet, die durch ihn verschönert, ausgeschmücket, und in diesen großen Ruf gebracht worden ist. Wie viele Ausländer kommen nun hieher, studiren diese Wissenschaft, und gehen als gelehrte und rechtschaffene Arzneyverständige wieder nach Haus, allwo sie die Früchte ihres Fleißes, und des Nachklangs, die Vorlesungen in dieser Wissenschaft nach dem Plane des weltbekannten großen van Suiten gehört zu haben, reichlich einerndten. Und welcher von diesen Söhnen des Aesculaps wird nicht auch, sowohl hier als anderwerts, obgleich in geringerer Masse, ihm nachzuahmen trachten?

Unser wohldenkender van Suiten fienge noch in seinem Vaterlande an, Bücher über seine weitläufige Kenntniß in der Arzneywissenschaft zu schreiben: welche Arbeit er auch bis in die letzten Tage seines Hierseyns fortsetzte, und kurz vor seinem Ende die Nachricht erhielte, daß der fünfte Theil seiner Werke die Presse verlassen habe. Die einem Arzneygelehrten und geschickten Hofmann erforderliche Sprachen verstünde er gründlich. Er arbeitete mit Nachdruck an der Verbesserung der hiesigen uralten Universität, und das sowohl in Ansehung der Lehrer, ihrer Besoldungen und Ranges; als auch am äußerlichen Glanze, durch die der Größe, ihrer Stifterinn würdige Erbauung des schönen und prächtigen Universitätshauses: er verbesserte und vermehrte die Vorlesungen in allen Theilen der Arzneywissenschaft, und gabe Anlaß, daß um den Unterricht in der Arzneykunst in allen ihren Theilen zu vervollkommnen, ein Spital zur prakischen Uebung, den angehenden Aerzten angewiesen wurde.

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Die hinterbleibenden Wittwen und Waisen der Mitglieder von der hiesigen medicinischen Fakultät werden ihm in den spätesten Zeiten ihre Versorgung zu verdanken haben: weil er der Urheber eines darauf adzweckenden heilsamen Instituts gewesen ist: durch dessen erprobten Nutzen, seit deme auch andere Kollegien schon aufgemuntert worden sind, eine gleiche Verfassung wegen der Ihrigen einzuführen.

Unter die großen Belohnungen seiner Verdienste, womit er von der gütigsten Beherrscherinn überhäufet worden; zählen wir billig, daß noch bey seinen Lebzeiten, auf allerhöchsten Befehl, in dem medicinischen Hörsaale des Universitätshauses sein Brustbild, wovon wir in unserm 1sten Jahrgange, S. 52. den Künstler genennt haben, mit folgender Unterschrift aufgestellet worden:

Gerardi Lib. Baronis van Svieten

Archiatrorum sacri Palatii Comitis

Regii ordinis S. Stephani commendatoris Coll. censurae librorum Relq. medicae Praesidis.

Augustalis Bibliotecae Praefecti ob

Procuratam scientiarum Artumque Instaurationem

ob Patriae Matrem Augustamque familiam

ab ipso Artis ope servatam,

de universa re Austriae publica optime meriti effigiem

in exemplum qoud posteri imitentur posuit

MARIA THERESIA AUGUSTA.

inque salutaris Artis Collegio

ejus consiliis sapienter cosntituto illustratoque collocari jussit

cIɔ Iɔcc LXIX.

Antonio Störck Vindobon. Studior. Universitatis Rectore

Noch ein entscheidendes Merkmaal der allerhöchsten Huld widerfuhr ihm auch nach seinem Tode: Sein entseelter Leichnam wurde aus dessen gewöhnlichen Sommerwohnung bey Schönbrunn, nach der Stadt in die Hofkirche der PP. Augustiner hingebracht, und daselbst in der kaiserl. Todtenkapelle zur Ruhe beygesetzt.

Genug! wir sagen von unserm unsterblichen van Swieten: Seine wahre Tugend hat den Grund gelegt: seine ächte Gelehrsamkeit die Pfeiler gesetzt: und seine Menschenliebe den Tempel des ewigen Ruhms ausgebauet. Nun trotzt ein solches Gebäude dem Untergange, und keine Zeit verstöhret es.

v. P.


In Wien zu haben in der Baderischen Buchhandlung neben dem Todtenkopf in der Bognergasse.
Topic revision: r5 - 05 Apr 2011, AgostonBernad
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