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IV. Jahrgang, XXXI. Stück, den 3. August 1774.
I. Wissenschaften
Fortsetzung der Recension der Abhandlung von den Titeln und Wappen, welche Maria Theresia, als apostolische Königin führet. Von Herrn Franz Karl von Palm. (Im XXX. Stücke S. 233)
Andreas II. hat den Titel eine Königs von Gallizien und Lodomerien nicht nur im Jahre 1211. in der, vom Herrn Verfasser S. 44. angeführten Urkunde schon gebrauchet, sondern selbigen gleich in den ersten Jahren seiner Regierung angonommen. Bey Daniel Farlatt, in Illyrico Sacro III. Theil S. 237. findet man ein Diploma vom Jahre 1207. welches mit folgenden Titel versehen ist. Andreas Dei gratia, Hungariae, Dalmatiae, Croatiae, Ramae, Serviae, Galliciae, Lodomeriae Rex.
Daß aber Romanus so mächtig gewesen, als es der Hr. Verfasser berichtet, und die meisten Russischen Länder an sich gebracht habe, zeiget auch Albert Wijuk Kojalovicz, in historia Lithuaniae im I. Theile III. Buch. S. 49.
Der Herr Verfasser zeiget weiter, wie nicht nur unter Colomanno, sondern auch unter seinem Gegner Miceslav, Gallizien und Lodomerien die Oberherrschaft der Könige von Ungarn anerkannt habe. Nach den erschrecklichen tartarischen Niederlagen und Verheerungen, mußten die meisten Rußischen Fürsten, unter dem grausamen Joch dieses wilden Volkes lange Zeit seufzen: Roth Reußen ist davon frey gewesen, und genoß des mächtigen Ungarischen Schutzes.
Bela dem IV. seinem Sohne Stephan dem V. und Ladislav IV. waren nicht nur die Herzoge von Gallizien und Lodomerien; sondern auch mehrere Rußische Herzoge unterthan. Dieses wird vom Herrn von Palma S. 54. folgende sehr gründlich dargethan. S. 57. findet man eine schöne Erinnerung. Ist aber etwas wegen der Fahrlosigkeit dieses Königs (Ladis-
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lai IV.) oder wegen den mißlichen Umständen der Zeit, da drey Mitwerber Wenzel aus Böhmen, Otto aus Bayern, Karl Robert von Anjou, Hungarn durch Rotterregen zertheilen, durch die Nachbarn von den Gränzen Reußens abgezwecket worden; so ist dieses alles vom Ludwig dem großen, einem eifrigen Handhaber seiner Rechte, welcher im Jahre 1341 den Thron bestieg, wieder erworben, und in die Gerechtsamen der heiligen Krone zurück gebracht worden ic. Man wird aber nicht leicht darthun können, daß Roth-Reußen bey Gelegenheit dieser Unruhe, dem Königreiche Ungarn, den Gehorsam aufgekündiget hätte. Denn als der Ungarische König Otto aus dem Hause der Herzoge von Bayern von dem unruhigen Waiwoden von Siebenbürgen Ladislao gefangen worden ist: so hat man ihn nach Roth-Reußen hingeführet, und den dortigen Einwohnern im Gefängniß zu halten anbefohlen. Dieses bezeiget der Verfasser Chronici claustri Neoburgens. zum Jahre 1308. Dux Bavariae Otto cum in regnum non profiuceres, domum revertitur, hac sola potitus apud Ungaros felicitate, quod Ruthenorum Captivitetes in quas traditus fturat, Deo miserante evasit.
Karl I. hat auch den Rußischen Herzog Lothka wider den mächtigen Rußischen Herzog Demetrius Szemcska beschützet. Thurocz P, II. Cap. 98.Bonfin. Dec. II. Lib. IX. So hat auch der von seinem mächtigen Feinde in die Enge getriebene Herzog Theolorus Kiriatovics, Herzog von Podolien, seine Zuflucht zu seinem Oberherrn König Karl I. genommen. Albert. Wijuk Kojalovicz in hist. Lithuaniae I. Theil im VIII. B. S. 303. zum Jahre 1339.
Von Ludwig I. führt der Herr Verfasser S. 57 — 61. dasjenige kurz an, so man in praevia explicatione jurium Hungariae in Russiam minorem & Podaliam S. 6. 7. 8. abgehandelt hat.
Auf König Ludwig I. folgte seine ältere Tochter, wie in Ungarn und den damit verknüpften Reichen, also auch in Gallizien und Lodomerien. Der Herr Verfasser hat das leztere mit vier bishero unbekannten Urkunden S. 63. und 64. dargethan.
Daß aber unter ihrer Regierung nicht alle Provinzen von Gallizien und Lodomerien, von Ungarn getrennet worden; sondern Sigismund noch im Jahre 1399. im Besitz von Roth Reußen geblieben, wird aus einem Schreiben S. 68. 69. gezeiget.
Was darauf S. 69. 75. vorkommet, ist etwas umständlicher in praevia explicatione jurium Hungariae in Russiam minorem. S. 11. 12. folg. abgehandelt worden.
S. 76. und folg. wird untersuchet, ob nicht die Könige von Ungarn, diese Königreiche, durch Verträge an Pohlen abgetretten haben. Der Vertrag, welchen der Kaiser und König Rudolph II. im Jahre 1589. mit Pohlen gemacht, scheinet den Ungarischen Anspruch am meisten im Wege zu stehen. Dem Herrn Verfasser kommt
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er S. 78. deswegen sehr verdächtig vor, weil er von den Ungarischen Ständen nie angenommen und bestättiget worden ist. Er behauptet, daß zur Veräußerung eines Landes oder Provinz, in einem Wahlreich, als Ungarn zu dieser Zeit noch gewesen, die Einwilligung der Stände nothwendig seye. Ich will für dieses mal nicht untersuchen, ob, und in wie weit die Einwilligung der Stände zur Veräußerung eines Landes oder Provinz in einem Wahlreiche erfordert werde. Ich könnte behaupten, daß solche auch in einem Erbreiche Statt finde, besonders wenn der Regent nicht eine unumschränkte Gewalt hat, und dieses konnte der Herr Verfasser, aus dem von ihme S. 15. angeführten Zeugnisse schließen.
Nur soviel erinnere ich für dießmal, daß man aus diesem Vergleiche nicht darthun könne, daß Kaiser Rudolph denselben als König von Ungarn getroffen, und an die Pohlen einiges Recht oder Provinz abgetreten habe. Am allerwenigsten hat man mit Grund zu behaupten, daß er auf Gallizien und Lodomerien einen Verzicht gethan hätte. Das Gegentheil ist in praevia explicatione jurium Hungariae in Russiam minorem S. 20-31. gründlich gezeiget, und außer allen Zweifel gesetzet worden.
Wenn man aber fragen wollte, warum dieser Vertrag nicht nur vom Kaiser Rudolph, und seinem gefangenen Bruder Maximilian, sondern auch von allen seinen Brüdern und Oheimen, oder mit einem Worte, von allen damals lebenden Erzherzogen von Oesterreich, der Carolinischen sowohl, als der Ferdinandischen Linie bestättiget worden seye: so wollte ich eine andere Ursache angeben. Es ist aus dem Pohlnischen Staatsrechte bekannt, daß Pohlen in den alten Zeiten ein Erbreich gewesen, und diese Eigenschaft auch unter den Königen aus dem Jagelonischen Hause beybehalten habe. Die Pohlen hatten zwar eine freye Wahl, sie waren aber doch an das königliche Geblüth und Geschlecht eingeschränket. Sie konnten von den vorhandenen vom königlichen Geblüthe herstammenden Prinzen denjenigen wählen, der ihnen der geschickteste und zur Regierung der fähigste schien zu seyn, ohne sich an den erstgebohrnen Prinzen zu binden. Daher haben sich ihre Landesfürsten nicht nur Könige, sondern auch Erben des Königreichs Pohlen bis auf den lezten Jagelonischen König Sigismund August, geschrieben. Es wird dieses aus den Reichstags-Gesezten sehr gründlich dargethan, von Gottfried Lengnich, in jure publico Regni poloni T. I. Lib. II. Cap. II. §.6. Man kann hier billig fragen, ob die Stände von Pohlen, nach dem Tode seine Schwester und weibliche Erben und Nachkommen des Königs Jagello, von der Regierung auszuschliessen. Die Stände haben zwar im Jahre 1572 ein Gesetz gemacht, dadurch sie ihr Königreich in ein willkührliches Wahlreich verwandeln, und sich die Freyheit, und das
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Recht verschaffen wollten, alle königliche Prinzeßinnen und Erben von der Pohlnischen Krone auszuschließen. Waren sie aber berechtigt, dieses, ohne Einwilligung der weiblichen Erben und Nachkommenschaft des Königs Jagelo, und seines Sohnes Casimiri IV. zu thun? Waren diese schuldig zu diesem nachtheiligen Reichstagsschluße stille zu schweigen? und alles Recht so sie vor dieser Verordnung zur Pohlnischen Krone hatten, so schlechterdings aufzuopfern?
(Die Fortsetzung folgt.)
II. Naturgeschichte.
Von den Rindenstein oder Steinkurste (Incrustatum).
Der Rindenstein gehöret mit zu denen Steinverhärtungen im Wasser und ist nichts anders, als ein Tofus, der sich vermittelst des Wassers, an einen gewissen Körper ansetzet, und folglich von dem Tuft und Tropfstein nur in so weit unterschieden ist, daß dieser entweder eine Fläche bedekct, oder im Herabfallen in der Luft verhärtet; jener hingegen, legt sich um einen Körper herum, und überziehet denselben mit einer steinernen Rinde. Diese Körper, die solchergestalt mit einer steinernen Borke bedeckt werden, können von verschiedener Art seyn, als Holz und andere Gewächse, Knochen oder auch ganz Körper von allerhand Thieren und Inseckten, Metall, und Steine von einer andern Art; daraus denn die verschiedenen Benennungen inkrustierter Dinge entstanden sind, als nämlich: Incrustatum super vegetabilia: incrustatum super animalia; super mineralia; super lapidem u.s. f. Wenn wir uns nun an dasjenige erinnern, was wir bereits oben, von den Tuftsteinen gesagt haben, und mit dem Begriff des Rindensteins gegen einander halten und vergleichen; so können wir daraus folgende Schlüsse machen.
1) Daß ein jedwedes Wasser, welches Tropfsteine oder auch nur Tuft erzeuget, eine inkrustirende Kraft besitzen müsse; es kommt dabey nur ledigliche darauf an, daß es an einen Körper stosse, wo es sich um denselben ungehindert ansetzen und verhärten kann.
2) Daß ein inkrustirtes Ding aus dem Pflanzenreiche nicht selten unter einer Steinkurste verwese, und an seiner Stelle einen leeren Raum zurücklasse, welches eben eine Ursache mit ist, daß in den Tuftsteinen, so viele Röhre, Höhlungen und Löcher gefunden werden; weil nämlich die inkrustirt gewesenen und in Stein eingeschlossenen Gewächse, diesen Raum eingenommen hatten und endlich verweset sind.
3) Daß man sich verschiedene inkrustirte Dinge auch selbst verschaffen könne, wenn man ein Wasser von dergleichen Art und Eigenschaft bey der Hand hat, worinne die eingeleg-
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ten Körper, so lange verbleiben können, bis sie mit einer Steinkurste bedecket. werden. Dieses aber ergiebet sich, nach der Beschaffenheit des Wassers, entweder in kurzer Zeit, oder auch nur langsam und nach Verlauf etlicher Jahre.
Nun sind wir schuldig darzuthun, daß auch Ungarn solche Wasser, die eine inkrustirende Materie mit sich führen, in seinem Bezirk besitze. Und hier könnten wir freylich die Sache kurz abfassen, und uns nur auf dasjenige berufen, welsches wir bereits im vorhergehenden , von den Tropf- und Tuftsteinen angeführet haben, woraus man allenfalls schliessen könnte: wo solche Wasser sind, die da Tuft- oder Tropfsteine erzeugen, da müssen auch Rindensteine entweder möglich oder würklich seyn. Allen wir hoffen unsern Lesern nicht unangenehm zu werden, wenn wir zu mehrerer Erläuterung und Bestätigung dieser Sache, auch noch besondere Stellen und Beyspiele anführen werden, daraus man sehen wird, daß es an allerley Arten inkrustirter Dinge in diesem Lande gar nicht fehle.
Den ersten Platz sollen hier einnehmen, die, von unbekannten und ungeheuren Thieren, inkrustirte Knochen und Gebeine, welche in denen Höhlen des Karpatischen Gebirges in vorigen Zeiten, sind gefunden worden, und die man wegen ihrer besondern Gestalt und Größe insgemein für Drachengerippe ausgegeben hatte. Der berühmte Bel gibet davon eine ausführliche Beschreibung in Prodrom. p. 76. und gedenket besonders einer inkrustirten Hirnschale von einem solchen Thiere und eines Schenckels. Diesen kann man beysetzen die Knochen und Todtengebeine, sowohl von Menschen als vom Vieh, die der Herr v. Nedeczky in der Höhle bey Funacza a) in großer Menge entdeckt und gefunden hat, und die bald ganz, bald zum Theil mit einer steinernen Rinde umgeben waren. Von inkrustirten Krebsen und Sommervögeln, haben wir bereits oben bey Gelegenheit der versteinerten Thiere und Inseckten gedacht b). Was aber die inkrustirten Dinge aus dem Pflanzenreiche betrift, so sind die Beyspiele davon desto häufiger, je gewöhnlicher es ist, daß dergleichen Dinge, zum Theil nahe am Wasser zu wachsen pflegen, zum Theil von ohngefähr hinein gerathen; zum Theil aber mit Vorsatz zu einem gewissen Gebrauch dabey angewandt werden. Wir wollen davon die merkwürdigsten einzelweis anführen.
Bey Oberrauschenbach in der Zipser Grafschaft, beobachtet man, daß die Wachholderstauden, sammt denen Zweigen, wie sie noch auf ihrer Wurzel neben dem Wasser stehen, mit einer steinartitgen Rinde überzogen werden, nicht anders, als wenn man sie mit Zucker bestreuet hätte. Und im Gömörer Komitat, ohngefehr eine Stunde von der Ortschaft, die eben
a) S. das XVIII. Stück des gegenwärtigen Jahrganges S. 192.
b) S. das VI. Stück eben dieses Jahrganges S. 44. und 45.
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diesen Namen führet, befindet sich ein von Natur entstandener tiefer Teich, welcher den Zuwachs des Wassers unten am Boden aus seiner eigenen Quelle erhält, nach dem Augenmaaß aber beynahe 24 Klafter im Durchschnitte ausmacht, dieser Teich hat von der einen Seite seines Umfangs einen engen Kanal, durch welchen das Wasser auf eine Mühle geleitet wird. Wo nun dieses Wasser auf das Mühlrad fällt, da überziehet es alle seine Treppen, Seitenwände und zugleich die Welle, mit einer steinernen Kruste; und wenn sich diese bereits so stark an die Theile des gedachten Rades angesetzet hat, daß es dadurch in seinem Gang gehemmet wird, so gehet es mit leichter Mühe an, die Steinkürste davon abzuschlagen, und das Mühlrad abermal in seinen Gang und Bewegung zu bringen. Das schönste und ansehenswürdigste ist dabey das inkrustirte Mooß, welches von beyden Seiten des Kanals herauswächst, und von denen triefenden Wassertropfen benezt, mit einer steinernen Rinde überzogen wird. Hier siehet man mit einem Blick, sowohl das grüne, als auch das mit Stein überzogene Mooß, wechselweise nebeneinander stehen, nachdem die Wassertropfen, auf eines und das andere mehr oder weniger fallen; und indem das Wasser, welches sich von beyden Seiten desfalls in kleine Tropfen zertheilt, zwischen dem Mooß unten am Erdboden ansetzet, und daselbst einen Tuft niederleget; so stellet dieses dem Auge die Gestalt eines aus einem Stein herfürgewachsenen Mooßes vor. Man hält dafür, daß dieses Wasser auch Fische, Krebse und andre thierische Körper, wenn man solche in den Teich hineinwirft, und eine Zeitlang darinnen aufbehält, mit einer steinernen Rinde überziehe. Und was hätte man für Ursach daran zu zweifeln? nachdem sich diese Kraft des Wassers an andern Körpern äußert, und aus hinlänglichen Beyspielen bereits erwiesen worden, daß auch thierische Körper einer solchen Macht des Wassers im geringsten nicht wiederstehen.
Ansonsten hat dieses Wasser auch noch die folgende besondere Eigenschaft an sich, (wiewohl solches auch vielen andern Quellen in diesem Lande eigen ist) daß es der Hitze und dem Frost trotz bietet. Im härtesten Winter frieret es niemalen zu; sondern erhält einen desto höherne Grad der Wärme, je mehr der Frost und die Kälte zunimmt, also, daß zu einer solchen Zeit, ein beständiger Rauch und Nebel, welchen die warmen Ausdünstungen des Wassers verursachen, den Teich bedeckt. In denen heissen Sonnentägen nimmt man gerade das Gegentheil wahr, je wärmer die Witterung und die Luft von außen ist, desto kälter pflegt dieses Wasser zu seyn.
Im Komorner Komitat, ist bey dem Schloß Tara eine Quelle, die ein Wasser von sich giebt, welches Zweige von Bäumen sammt den Blättern, Stroh, Schilf, Fische und andere Dinge mehr, in kurzer Zeit,
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mit einer |steinernen Rinde umleget c). Auf dem bereits mehrmal gedachten Berg Chotsch, befindet sich ein Brunn, dessen Wasser eine grüne Farbe hat, und sowohl Holz, als auch das Laub und die Blätter von Bäumen mit einer Seinkürste überziehet. Deßgleichen thut auch das Wasser bey Altgebürg und bey Ribar im Sohler Komitat. In dem berühmten Stubner Bade, setzet das Wasser sein mit sich führendes Steinpulver, an alle Rinnen und Kanäle an, durch welche man es abzuleiten pflegt, und eben das nämliche beobachtet man auch bey Baldovez in Zipß. Das Eisenbacher (Wibna) Wasser im Barscher Komitat, umlegt alle Sitzbänke im Bade und alle Rinnen, wo es durchziehet, mit einem Safranfarben und grau gestreiften sehr harten Tufstein d) und von dem Glaßbüttner Bade, welches in eben diesem Komitate liegt, ist ein Gleiches bekannte e). Wenn das Wasser, aus dem Liptauer Sauerbrunnen bey dem Dorf Beschenowa, in einem irdenen oder andern Gefäße nur einige Täge lang stehen bleibet; so lässet es inwendig an demselben um und um eine steinerne Rinde, wie einen Kesselstein zurücke.
Mann kann ohneSchwierigkeit und ohne Bedenken, solche Steinverhärtungen unter die Rindensteine rechnen, die den Umfang ihrer Quelle einfassen, und die daran liegende Erde mit einer steinernen Borke überziehen, oder wo sich das Wasser, wenn man es aus seiner Quelle über den Erdboden weiter hinleitet, selbst einen steinernen Kanal bey seinem Durchzuge verfertiget. Die beyden ungarischen Geschichtschreiber Turoczi und Bel, führen uns aus der Höhle Benkowa Beyspiele hievon an f). Und bey Sanocz im Zipß, lässet sich dieses mit leicher Mühe in Augenschein nehmen, allwo nicht allein die Quellen sich von selbsten mit einer Mauer umgeben haben, sondern auch die Gräben, und in der Erde gemachten Kanäle, durch welche das Wasser fliesset, werden allgemach mit einer steinernen Rinde ausgefillet. Hier trift man auch inkrustirte Steine (incrustata super lapidem) häufig an.
Nachdeme wir aber gar nicht willens sind, in diesen kurzen Aufsatz, die außerordentlichen Wasser Ungarns, ausführlich und nach allen Umständen zu beschreiben, sondern nur lediglich die mancherley Steinverhärtungen im Wasser anzuzeigen; so glauben wir, daß die bereits angeführten Beyspiele hinlänglich seyn können, den richtigen Beweiß davon abzulegen. Doch kann man aus dem wenigen schon abnehmen, wie reichlich unser vortrefliches Vaterland, auch mit solchen Naturseltenheiten versehen seye, die aus dem Wasser ihren Ursprung nehmen,
c) hievon findet man die Nachrichten in des Lad. Turoci Hungaria p. 302. u. f.
d) Von Wihna oder Eisenbach kann nachgeschlagen werden, des Bels Prodrom. p. 144. u. 145. Item Vernherus de admirandis Hungariae aquis.
e) Vid. Jac. Tollius Itinerarii Lib. II. p. II. c. IV. p. 173.
f) Belius in Not. Hung, novae. Tom. II. p. 522. Turoc. p. 302.
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und vermittelst desselben erzeuget werden. Ja eben hieraus können wir sehen, wie manche Schriftsteller auf den Einfall gekommen sind, und sich vorgesetzt ganze Traktate und Abhandlungen von denen wunderbaren Wässern in Ungarn, zu schreiben g), und wie vielen Stoffe und Materie ihnen der abzuhandelnde Gegenstand selbst dargebothen, und an die Hand gegeben hätte, wenn sie dabey alles hätten ausführlich beschreiben, gehörig erörtern, und gründlich erschöpfen wollen.
Bey dem Beschluß dieser Materie, können wir noch kürzlich anmerken, woher das Wasser eine inkrustirende Eigenschaft zu erhalten pflege? So viel aus Versuchen bekannt ist, so weiß man, daß zwar ein jedes Wasser, etwas von einer inkrustirenden Kraft besitze, und wenn dasselbe entweder gesotten wird, oder lange in einem Gefäß stehet, einen steinartigen Ansatz hiterlasse: allein es ist hier nicht die Rede von einer Inkrustation, in einem so weit ausgedehnten Verstande, sondern von einer solchen, die ohne Vorschub menschlicher Kunst oder Hülfe, auf eine sehr entscheidende und merkliche Weise, durch eine besondere und außerordentliche Eigenschaft eines Wassers, in kurzer Zeit bewerkstelliget wird. Und diese entstehen daraus: weil die Wasser von solcher Art, eine selenitische oder Kalkerde, mit feinen Steinpulver vermischt, beständig mit sich führen, und folglich diese Materie an alle Körper ansetzen, die sie erreichen, und die da fähig sind, einen solchen Ansatz anzunehmen. Daher eben kommt es, daß man die inkrustirten Körper, meistentheils mir bey Kalkbädern, Sauerbrunnen, und solchen Quellen antrift, die aus selenitischen Bergen entspringen. Diejenigen Rindensteine, die in der Farbe gelb oder röthlich sind, führen insgemein etwas metallisches mit sich, und werden daher zum Unterschied von denen kalkartigen ocherartige Rindensteine genannt.
g) De admirandis Hungariae aquis hat Vernherus zu erst geschrieben, und nach ihm hat P. Steph. Csiba im Jahre 1713 zu Tyrnau im 12mo ein Traktätchen unter dem Titel herausgegeben: Dissertation historico-physica, de admirandia Hungariae aquis. Bruckmann fället von den lezteren in dem 1. Theil der Beschreibung aller Bergwerke S. 267. folgendes Urtheil: "Diese Disputation ist nichts anders, als eine Wiederholung dessen, was Verherus de admirandis Hungariae aquis, geschrieben, dazu der Autor einige abgeschmackte Quaestiunculas physicas gemacht." Und das Urtheil, welches D. Eisener in Epist. invitatoria eruditis P'anoniae dicata, von beyden gefället hat, scheinet auch nicht ungegründet zu seyn, wenn er sagt: "Vernherus vix centesimam partem aquarum perlustravit, easque quas adducit, magis ex relatione descripsit, quam ut easdem vero, examinasset - A.R. P. Csiba vero , a Verhero relata repetit paucaque adiecit, quae ex relatione aliorum hausit.
In Wien zu haben in der Baderischen Buchhandlung neben dem Todtenkopf in der Bognergasse.