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V. Jahrgang, XI. Stück, den 15. März 1775.
I. Geschichte.
Fortsetzung des Versuchs einer Geschichte der Buchdruckerey im Königreich Ungarn.
(S. IV, Jahrg. XLV. Stück. N. II.)
Wir knüpfen den, in dem XLV. Stück des IV. Jahrg. abgerissenen Faden dieses Versuches wieder zusammen. Der Zustand der Zeiten und des Landes, unter, und nach der Regierung des Königes Ludwig des II. welche sich mit seinem traurigen
Ausgang, in dem unglücklichen Treffen bey Mohatsch geendiget, wovon in dem XLII. Stück des IV. Jahrg. eine umständliche Nachricht mitgetheilet worden; erlaubte denen Wissenschaften und Künsten, und dem zufolge auch der so edlen Buchdruckereykunst, keine so baldige Widerkehr.
Im Jahre 1517 ist das, von dem ungrischen Tribonian, dem Stephan von Werböcz, zusammengetragene, berühmte Rechtsbuch dieses Königreichs, nämlich das sogenannte Tripartitum, wie wir es mit völliger Zuverläßigkeit, und nach dem Augenschein, bey einem von dieser ersten Ausgabe in unsern Händen sich befindenden Exemplar, sagen können, nicht zu Ofen, wie Herr Wallaßky und andere geglaubt; sondern zu Wien, bey Johann Singren gedruckt worden; welches genugsam beweiset, daß der Gebrauch von dieser Kunst, zu diesen Zeiten in dem lieben Vaterlande, gar nicht statt gefunden haben möge*). Nicht eher,
*) Von dem Stephano Werböczio kann die Dissert. Pauli Wallaszky. de Stephano Verböczio, Jurisconsulto Hung. celeberimo. Lipsiae. a 1768. und der Czwittinger , gelesen werden. Er hat seinen Ruhm durch das im VI. Stück dieses V. Jahganges beschriebene unwürdige Verhalten sehr verdunkelt. Das rare Exemplar gedachter ächten ersten Ausgabe dieses Buches besitzt der gelehrte Herr Johann Carlowßky, welche bey dem Gymnasium zu Eperies die Stelle eines
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als um das Jahr 1534. so viel uns bewust ist, kehrte diese edle Kunst, mit langsamen Schritten, und unter vielen Schwierigkeiten, den Wissenschaften zur Seite, nach Ungarn zurück. Zu Uj- oder Neu- Sigeth, welches ohnstreitig das jetzige Scherschi-Sigetz, in der Salader Gespannschaft ist, ward um diese Zeit, durch die preiswürdige Unterstützung des berühmten Grafen Thomas von Nadaschd, nachmaligen Palatinus, und seiner Gemahlinn der Urschula von Kanischai, eine Buchdruckerey angelegt, welcher, außer einem ungenandten deutschen Ausländer, dessen in dem
Epilogue, des gleich zu meldenden Buches gedacht wird, auch ein Ungar, mit Namen Benedict Abadi vorgestanden; und aus der im Jahre 1541. die erste merkwürdige vollständige ungrische Uebersetzung und Ausgabe des neuen Testamentes, von dem Erdelyi Janosch oder Johann Sylvester, nach einer mühsamen, und bis ins vierte Jahr verzogenen Arbeit heraus gekommen*). Wer dieser Author und Uebersetzer eigentlich gewesen, kann mit völliger Gewißheit nicht bestimmt werden. Man hält
ihn gemeiniglich, für den Johann Sylvester von Koloschwar, oder Clausenburg, gewesenen erwählten Cschanader Bischofen, welcher als Abgesandter des Kaisers und Königes Ferdinand des I. der berühmnten Kirchenversammlung zu Trient beygewohnet, und daselbst verstorben, wovon die gelehrten Nachrichten des berühmten Herrn D. Schwarz von
= Rektors, mit vielem Ruhme bekleidet. Es ist im Folio Format, und stehet auf dem ersten Blatte mit Mönchs - oder Gothischen Charakter folgender Titel: „Tripartitum opus juris consuetudinarii inclyti regni hnngarie : per magistrum Stephanum-de Werbewz, personalis presentie regie maiestatis locum tenentem: accuratissime editum." Am Ende stehen die Worte: Impressum Viennae Austriae per Joannem Singrenium, Anno Domini. M. D. XVIl. octauo die Maii. Es muß dieses Tripartitum, welches von seinen drey Haupttheilen diese Benennung hat, mit dem unter dem Kaiser und König Ferdinand dem I. zu Stande gekommen, aber noch nie gedruckten Quadripartito nicht verwechselt werden. Ein schön vollständig geschriebenes Exemplar von den Quadripartito, hat der jetzige Herr Bischof von Fünfkirchen vom H. von Sz. nebst einigen andern raren Stücken erkauft; das recht Original Exemplar aber, ist in der kaiserl. königl. Bibliothek. Vid. de his P. Szegedi Tyrocinium P. II. p. 60. 61.=
*) Man will zwar schon weit ältere ungarische Uebersetzungen der Bibel behaupten, und wir wollen sie auch nicht läugnen. Daß aber die ganze ungarische Bibel schon im Jahre 1456 im Druck vorhanden gewesen, wie eingie vorgeben, das kommt uns aus starken Gründen gar nicht glaublich vor. Im Jahre 1532. hat Benedictus Komiati, auf Verlangen der Catharina Frangepan, einer Witwe des Peter Pereni, die Briefe Pauli, zu Crakau in Pohlen, durch den Hieronymus Victor, ungrisch drucken laßen; und im Jahre 1536. kam die ungarische Uebersetzung der vier Evangelisten von Pesti Gabor zu Wien, heraus. Vid Praefat. N. T. hunganci M. Josephi Torkos Laubaban A. 1754, Bod Peter á Sz. Bibl. Historiája. p. 133 - 135. Matth. Belii Exerc. de Veteri Litt. Hunno -Scythica p. 36. u. 66.
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dem Andreas Dudith können nachgesehen werden. Wir glauben aber Gründe zu haben, hierinn anderer Meynung zu seyn, und ihn für eine, von diesem Johann Sylsvester verschiedene, und in keinem solchen äußerlichen Ansehen gestandene, obleich wegen seiner schönen Einsicht und Gelehrsamkeit genug merkwürdige Person, halten zu dürfen, welches sich aus den weiteren Anführungen zeigen wird.
Das Buch selbst, welches sehr rar ist, und eine genauere Beschreibung verdient, erschien in Quartformat; denn wir haben ein Exemplar in Händen, in zwey Haupttheile abgetheilt, und ganz mit deutschen neuern, nicht alten gothischen Lettern abgedruckt, auch mit einigen Holzschnittabdrucken, die nicht so gar übel ausgearbeitet, versehen, welche, wie, daß darauf vorkommende Monogramma l. S. anzeiget, den Author des Buchs, selbst zum Urheber haben. Bey dem 19. Cap. des Evangeliums Johannis, kommt ein solcher wohlgerathener Abdruck vor, welcher den gekreuzigten Heiland, mit seiner heiligen Mutter, und dem in ihr Herz dringenden Schmerze, und den Leiberjünger Johannes, mit einer gegen sie gerichteten tröstenden Mine verstellet. In einiger Entfernung, gerade gegen das Kreuz, zeuget sich eine Frauensperson, in vornehmer ungarischer Kleidung, mit den Geberden der Demuth, und Innbrunst, welches vielleicht, die gedachte Gräfinn von Nadaschd, die Urschula von Kanischai seyn soll. Die Uebersetzung ist, wie er selbst sagt, aus dem griechischen Grundtext und der lateinischen Vulgata gemachte, und hatte er dabey mehr auf den Sinn, als auf die Worte, gesehen. Bey dem Matthäus scheinet er so gar ein hebräisches Exemplar gebraucht zu haben. Der ungrische Ausdruck ist nach Beschaffenheit der Zeit simpl und plan, und die äußerliche Schreibart, wie leicht zu erachten, in Vergleichung, mit der heutigen ganz besonders; wovon wir unten eine ganz kleine Probe geben wollen. Die Zuschrift oder Dedication ist lateinisch, an die zwey kaiserl. königl. Prinzen des Kaisers Ferdinand des I. nämlich die Erzherzoge, Maximilian und Ferdinand gerichtet, und so abgefasset, daß sie die würdige Beschaffenheit dieses Mannes zur Genüge zu erkennen giebet. Er zeiget mit aller Ehrfurcht an, daß er nach seiner Fähigkeit, Umständen und Verpflichtung, bey den damaligen betrübten Zeiten, seinem geliebten Vaterlande, keinen bessern Dienst, als mit diesem vortreflichen göttlichen Lehr- und Trostbuch zu leisten gewust habe, und thut auf eine sehr rührende Weise dar, daß das wahre Gück der Regenten, und ihrer Völker, vorzüglich auf lauter Gottesrucht, nach dem heil. Worte Gottes, und der Lehre Jesu Christe gegründet seyn müsse*). Er
*) Cogitanti mihi (sind seine Worte) Sereniss. Principes, ac diutius animo
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gedenket besonders der königlichen Mutter dieser Prinzen, nämlich der Königinn Anna, einer Tochter Uladislaus des II. und Schwester Königs Ludwig ebenfalls des II. mit großem Ruhme, wegen ihrer Gottseligkeit, und Liebe |zur ungarischen Nation, aus welcher sie abstammte, und mit welcher sie auch die Landessprache gerne redete**). Sodann erwähnet er auch des eigentlichen Beförderers, dieses Werkes des gedachten vortreflichen . Grafen Thomas von Nadaschdi, in den dankvollesten Ausdrücken, und nennt ihn seinen Herrn, welches, wie wir meynen, die äußerlichen Umstände dieses Verfassers einiger maßen, auszeichnet***). Nach vielen andern schönen Ausführungen, schlüßet er endlich mit den Worten: Datum Neanesi Anno salutis 1. 5. 4. 1. Johannes Sylvester. Das griechische Wort Neanesi ist das ungrische Uj-Sigeth oder deutsch, Neue Insel. Völlig am Ene des Buches stehet, das Nadaschdische und Kanischaische Wappen, mit den Monogrammaten: T. N. und V. K. das ist, Thomas Nadaschdi und Urschula Kanischai, oben stehet die Jahrzahl: 1527. und unten die Worte: quos Deus coniunxit, homo non separet; wodurch ohnstreitig so wohl das Vermählungsjahr dieser vornehmen Personen, als auch der intentionirte Abdruck dieses Werkes in demselben angezeiget wird, mit welchen es sich aber, wegen der großen Schwierigkeiten, sodann, bis in die vier Jahre weiter verzogen, wie davon durch den Author, bey dem Beschlusse Meldung geschiehet*). Ob übrigens aus
revolventi quanam re genti meae Hungaricae, juxta datam mihi a Deo gratiam, hoc difficili tempore conlulere possem, nulla major occurrit, quam si novae legis divinae opus sacro - sanctum, interpretandum in illius susciperem usum cet.
**) Deinde, heißt es, quod aliquo fore usui, hoc divinum evangeliorum opus existimavi, Sereniss. Dominae genitrici Celsit. V. linguae nostrae Hungaricae haud ignarae; quippe quae a nostra gente originem ducit. Ferunt enim illam totam divino cultui deditam esse - - Annamque sanctissimam illam foeminam, non soum nomine referre verum etiam re. (celebrat tandem & principes ob nationis & linguae hung. amorem.)
***) In hoc mihi studio, hortator simul & adjutor fuit (heißt es ferner) Spect. ac Magnif. Dom. Thomas a Nadasd, Consil. Reg.ac .Comes Comit. Castris. Thavern. Reg. Magister fidelis Celsitud. V. V. Dominus meus Hujus ergo opera, cura studio singulari, summis impensis, conconsecuti sumus, ut divinum hoc N. T. opus, lingua nostra patria in oppido suo excuderetur, conf. Palatin. Reg. Hung. edit. Tyrn. N. LXXXIII. p. 136. inter Nadasdios Palatinos, hujus nominis, tertius.
*) In dem Nadaschdischen Wappen kommt ein Schwan vor: es sollte aber eine Ente im Rohr seyn: denn das sit das redende Wappen dieses Hauses. vid. Palma Spec. Her. R. H. p. 118. im Kanischaischen zeigt sich ein Adlerfuß und Flügel. Der Titel des Buches, so wie er mit den deutschen Lettern würklich abgedruckt, ist dieser: O, Testamentum Mágar nelwen, mellet az Görög es diak nelwból vyonnan
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dieser Buchdruckerey, noch sonst etwas zum Vorschein gekommen, das stehet dahin. Ueberhaupt aber ist es mit dieser Kunst, bey allem diesem neuen Anfang, noch in geraumer Zeit, nicht sehr weit gekommen, und der Mangel, unterdessen durch die Wiener, Prager, Cracauer, und andere benachbarte Buchdruckereyen ersetzt worden**)
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Fortsetzung, der verschiedenen Gebräuche fremder Völker, bey ihren Verheurathungen.
Die gemeinen Araber*) haben nur eine Frau; die Emire aber halten sich auch Beyschläferinnen. Dergleichen gleichen dörfen auch die Unverheuratheten, und diejenigen, die sich keine Frau kaufen können, halten. Ob ihnen nun gleich die Gesetze solche Buhlschaften erlauben, so haßt man sie doch als unerzogene Leute; denn Keuschheit wird unter diesen Völkern sehr hoch geschätzet. — Wann die Frau Ausschweifungen begehet, so rechnet sich der Mann solches nicht zur Schande; aber wann seine Schwester ihrem Manne untreu ist, so glaubt er beschimpfet zu seyn. Davon führen sie folgenden Grund an: die Frau sagen sie, thut sich selbst Unrecht, und verunehret ihre Familie, sie ist aber nicht von meinem Geblüthe; ich darf mich nur von ihr scheiden, so
fordytánk az magar nipnek Kereßtén hütben valo ippiclisire. Am Ende stehen die Worte: Uyszighetben Abadi Benedek nomtatta vala 1.5.4.1. eßtendoben. Hinten sind verschiedene schöne Anhänge; und die Summarien über die Evangelia und Apostelgesch. in ungrischen ungereimten Versen, und in förmlichen lateinischen Carmine Elegaico, wovon wir, aus dem, dem ganzen Buch vorgesetzten Poem dieser Art, eine Probe geben wollen:
Profeták altal szolt righen
nekedaz isten,
Az kit ighirt ime vigre
meg atta fiat
Buzgo lilekuel, szol most
és néked ez által
Kit haga hóg halgass, kit
haga hog te kovess. ec.
Aus der ganzen Beschaffenheit des Werks, und besonders der, dem Brief Pauli vorgesetzten Vorrede ist abzunehmen, daß dieser Sylvester ein wohlbelesener un gelehrter Mann gewesen; und wenn der Typograph Abadi ist, dessen so wohl Scaricaeus in Vita Joh. Szegedini, als auch Peter Bod in seinen Athenis gedenkt, so kann man ihn als den ungrischen Honterus betrachten; wir haben einige Gründe für das Gegentheil.
**) So ist das Steph. Székélii Chronic. Mundi hung. zu Cracau, im Jahre 1558. und das von uns beschriebene N. T. des Joh. Sylvester, im Jahre 1574. zu Wien durch den Caspar Steinhofer, zum zweytenmal gedruckt worden u. a. m.
*) Aus den Reisen des Herrn Arvieux
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ist sie gezüchtiget: Meine Schwester hingegen ist von meinem Geblüte, und sie kann nichts Böses thun, das sich nicht auf ihr ganzes Geschlecht erstrecken sollte.
Die Maroniten*) sowohl, als die meisten anderen Christen, welche unter den Muhamedanern wohnen, haben fast alle einerley Gebräuche, bey ihren Hochzeiten, und wir wollen daher, statt aller übrigen, eine maronitische, zum Muster nehmen. — Nach der vollzogenen Anwerbung um die Braut, werden die Verwandten des Bräutigams, zu einem Gastmale in das Haus der Brautältern eingeladen, und dabey der Tag zur Hochzeit bestimmet, der meist vierzehn Täge nach dieser Zusammenkunft festgesetzet wird. An diesem Tage kommen sie an dem nämlichen Orte wieder zusammen, werden mit einer Abendmalzeit bewirthet, und kehren sodann in das Haus des Bräutigams wieder zurück. Dieser hat sich bis zu
dieser Zeit noch nicht gezeiget, ob man gleich, wie wohl nur obenhin, um ihn zu fragen pfleget. Denn es erfordert die Gewohnheit, daß er sich verstecket, und sich erst nach einem, dem Scheine nach, ernstlichen Aufsuchen, finden läßt. Endlich bringt man ihn zum Vorscheine, und zieht ihn unter vielem Lärm, und großem Frolocklen, seine schlechteste Kleider an. Hierauf wird er nebst seinen Brautführern, etlichemal im Hof herumgeführt, und von dannen in ein Zimmer gebracht, in welchem die Hochzeitkleider befindlich sind, die man ihm anziehen läßt. Um Mitternacht vereinigen sich die Verwandten mit allen Hochzeitgästen, die, jeder mit einem Lichte in der Hand, unter Vortrettung einer Musik, sich in das Haus der Braut begeben. Bey der Ankunft an der Thüre, verlangen sie dieselbe, und man verwähret ihnen den Eingang. Darüber entstehet zum Scherze ein Kampf, in welchem die Parthey des Bräutigams allzeit die Oberhand behält. Die Weiber gehen sodann in das Zimmer der Braut, und bringen sie über und über verhüllt heraus, und begleiten sie, nebst einigen ihrer weiblichen Blutsreunde, in das Haus des Bräutigams. Daselbst wird sie in dem weitesten Winkel unter die Weiber gesetzet, und darf durchaus kein Wort reden. Indessen, so oft jemand in das Zimmer kommt, stehet sie auf, ihn stumm zu bewillkommen. Eine Frau, die neben ihr sitzet, giebt ihr von jeder ankommenden Person Nachricht; denn sie darf sich nicht umsehen. Der übrige Theil der Nacht wird mit Schmausen und lermender Lustbarkeit zugebracht; den folgenden Tag Morgens, kommt der Prierster die Trauung zu verrichten. Ehe er aber in das Zimmer der Weiber tritt, verhüllen sich alle sorgfältig. Die Braut stehet von oben bis unten bedecket, lehnt sich auf zwey Weiber, und hat zwo Brautjungfern
*) Nach der Beschreibung des Alexander Russels.
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zur Aufwartung, die zugleich ihren Schleyer in Ordnung halten. Alsdann
erscheint der Bräutigam in einem prächtigen Kleide; und stellt sich nebst seinem Brautführer an die linke Seite der der Braut. Nach einem kurzen Gebete, setzt der Geistliche dem Bräutigam einen Kranz auf das Haupt, sodann auch der Braut, endlich auch dem Brautführer und der Brautjungfer. Hierauf legt er die Hände der Braut und des Bräutigams zusammen, hält ein etwas längeres Gebet, steckt dem Bräutigam einen Ring an den Finger, und einen giebt er der Brautjungfer, um ihn der Braut anzustecken. Gegen das Ende des Gebets, bindet er dem Bräutigam, ein Stück Seidenband um den Halß, welches er, oder ein anderer Prieseter des Nachmittags wieder abnimmt. — Nach dieser Handlung begiebt sich der Bräutigam mit allen anwesenden Mannspersonen, in ein Zimmer, wo sie mit Kaffee bewirthet werden, und solang der Priester zugegen ist, die größte Ernsthaftigkeit beobachten. Kaum aber hat er das Haus verlassen, so fangen die Schmausereyen an, die bis um Mitternacht dauern. Um diese Zeit aber wird der Bräutigam in Proceßion in das Zimmer der Braut geführet. Er überreicht ihr sogleich ein Glaß Wein, welches sie ihm zutrinkt und von ihm Bescheid bekommt. Nach diesem wird er auf dbie nämliche Art wieder zurückgeführt. Diese ganze Zeit über ist das Haus voller Gesellschaft, die sich mit Tanzen, Spielen, und Schmausen unterhalten. Den folgenden Nachmittag beurlaubt sich die ganze Gesellschaft, bis auf einige der vertrautesten Freunde, welche mit dem Bräutigam des Abends speisen, und ihm um Mitternacht die Erlaubniß ertheilen, sich in das Zimmer der Braut zu begeben. — Alle geladene Hochzeitsgäste schicken Geschenke; und etliche Tage lang nach der Hochzeit, werden der Braut von ihren Bekannten und Gespielinnen, Blumen, in großer Menge, zugesandt. In diesen Ländern hält man es für unanständig, wann eine Frau, das erste Monat nach der Hochzeit mit jemand redet; nur einige wenige Worte gegen ihren Ehemann, hält man ihr zu Gute; wiewohl, sie auch, nach Vorschrift der Weiber, nicht einmal mit ihm reden soll. So streng sind die Gesätze, die man den jungen Weibern in diesem Stücke auflegt! — Von den Weibern dörfen nur wenige mit ihren Männern speisen; sie müssen, wie Mägde aufwarten, denn sie werden überhaupt für nicht besser gehalten. Sie haben zwar keine Wächter vor ihren Zimmern; es därfen sich aber doch vornehme Frauenzimmer nie unverhüllt vor Mannspersonen sehen lassen, ausgenommen vor Bedienten, Anverwandten, Priestern und Aerzten. Dieser Zwang hat keine Eifersucht, in Ansehung ihrer Aufführung, zum Grunde, er rühret vielmehr aus einer Furcht für schlimmen Folgen her; wofern etwann ein Türk ein Frauenzimmer sehen, und Gefallen an ihr finden sollte.
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Die Perser*) sehen das Heurathen für eine Pflicht der Rechtglaubigen, den ehelosen Stand hingegen, für eine Lebensart an, welche dem Laufe der Natur ganz zuwider ist; und in dieser Rücksicht befiehlt auch das munamedanische Gesätz den Ehestand sehr ernstlich. Die Perser verehelichen sich daher sehr jung, öfters schon
im neunten und zehnten Jahre; und die Einwilligung der Aeltern ist zu der Giltigkeit einer solchen Verbindung eben nicht nothwendig. Jedes Kind kann seiner Neigung gänzlich folgen, und die Gesätze, welche diese Verbindungen auf alle Art zu begünstigen suchen, schränken hier niemand ein. Diese Grundsätze verleiten die Muhamedaner zu der schändlichsten Wollust, inzwischen sind die Perser doch
die gesittesten unter ihnen. Da sie für ihre Religion, die höchste Ehrfurcht haben, und derselben nicht das allergeringste vergeben, so sehen sie auch den Christen, die unter ihnen wohnen, nichts nach, und sind gewissenhaft genug, ihnen es nicht zu gestatten, wann sie mehr, als eine Frau nehmen wollen, denn sie glauben, daß, da ihnen das Weintrinken erlaubt ist, sie sich der Vielweiberey schlechterdings enthalten müßten, weil ihnen, den Persern, solche eigentlich zur Entschädigung, für die Entsagung des Weins, zugestanden wäre. Sie haben, wie die Türken, dreyerley Arten von Ehen: sie heurathen, entweder förmlich, oder sie miethen eine Frau auf eine gewisse Zeit, und um ein gewisses Geld; oder, sie verbinden sich mit Sklavinnen. Die Anzahl der Weiber von der ersten Gattung, ist ebenfalls nur auf viere eingeschränkt, ungeachtet ein Perser, selten mehr als eine zu nehmen pfleget, welches theils aus Wirthschaft geschiehet; weil die Ehen in diesem Lande sehr kostbar sind: theils aber auch, um den, bey so vielen Weibern, unvermeidlichen Zankereyen auszuweichen. Die Perser halten es daher für weit bequemer, eine Frau zu miethen. Eine Ehe von dieser Gattung, kann nach Verlauf der im Kontrakte bestimmten Zeit wieder erneuert, oder aufgehoben werden, doch muß die Frau im letzten Falle, ihr ausgemachtes Gehalt bekommen. — Sklavinnen, mit denen sich die Perser verbinden, kann jeder so viel halten, als er zu ernähren im Stande ist.
*) S. Chardir Riese nach Persien. Tavernier Voyage der Persie, und Olearius persanische Reisebeschreibung.
(Die Fortsetzung folgt.)
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