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V. Jahrgang, XIX. Stück, den 10. May 1775.

I. Wissenschaften.

Münzwissenschaft.

Eine Denkmedaille, die zum Andenken der Krönung Ferdinand des IIIten zum Könige von Ungarn gepräget worden ist.

I. Beschreibung der Münze.

Die erste Seite derselben, zeiget das geharnischte Brustbild, Ferdinand des IIIten, im linkssehenden Durchschnitt, mit langen Haaren, mit dem Lorberkranz und das Haupt, und dem goldenen Vließ um den Hals. Das Brustbild umgeben zween Lorberzweige; über dem Haupte schwebt ein Engelskopf, und unten stehen die Buchstaben H. G. womit der Name des Stempelschneiders, oder eines andern vornehmen Münzbeamten bezeichnet wird. Umschrift: FERDINAND. III. D. G. RO. J. S.

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AVG. GE. HV. BOH. REX *). Die andere Seite enthält neun, in Form eines Cirkels zusammengewundene Wappenschildchen, mit beygesetzten Namensanfangsbuchstaben, eben so vieler, der heiligen ungarischen Krone unterthänigen Reiche **). In der Mitte, in einem besondern Cirkel, ein Wappenschild, mit dem gedoppelten königlich-ungarischen Wappen, um welchen die Schrift zu lesen: HUNGARIAE.

II. Historische Erklärung.

Der um die ungarische Heraldik verdiente Herr von Palm, sagt in seiner Abhandlung, von den Titeln und Wappen, welche Maria Theresia als apostolischen Königinn von Hungarn führet; S. 12. unten in der Anmerkung (a): "In dem Oestreichischen Zeitpunkte, war beyneben gebräuchlich, bey der Krönung, goldene und silberne Denkmünzen auszutheilen, die auf der einen

*) Mit was für Grund, diese Titulatur auf unsere Münze gekommen, bey der Krönung eines Prinzen, der damals weder römischer Kaiser, nocht auch König von Böhmen gewesen, können wir nicht sagen. Auf der änlichen Münze Mathias II. finden wir das nicht; wohl aber auf jener, die auf Ferdinand des II. ungarische Krönung ausgepräget worden ist.

**)  Diese Wappen bedeuten folgende Länder: 1) Dalmatien; 2) Kroatien; 3) Sklavonien; 4) Rama; 5) Servien; 6) Gallizien; 7) Lodomerien; 8) Kumanien; 9) Bulgarien. S. die Erläuterung derselben; im XLVIII. Stücke des IVten Jahrganges.

Seite das Bild des neuen Königes, auf der andern aber, die Wappen bemeldter Königreiche vorstellten."

Dieses gilt nur von dreyen ungarischen Königen, aus dem allerdruchlauchtigstem Erzhause von Oestreich, nämlich von Mathias dem IIten, Ferdinand gleichfalls dem IIten und Ferdinand dem IIIten*). Von den übrigen ungarischen Königen, aus diesem glorreichen Hause, können dergleichen Krönungsmedaillen, nicht aufgewiesen werden; weil keine mehr von dieser Gattung, gepräget worden sind.

Vorliegende Medaille ist demnach zum Andenken, der königlich - ungarischen Kröunung, Ferdinand des IIIten gepräget worden, welche den 8ten December im Jahre 1625, zu Oedenburg, mit vielen Feyerlichkeiten, vor sich gieng. Ferdinand der IIte, damaliger König von Ungarn, schrieb auf den 13ten Oktober des gedachten Jahres einen Landtag aus, welcher wichtiger Ursachen wegen, nicht, wie gewöhnlich, zu Preßburg; sondern zu Oedenburg sollte gehalten werden. Am bestimmten Tage kam der Kaiser mit der kaiserlichen Gemahlinn, dem Erzherzoge, nachherigen König und Thronfolger, und den Erzherzoginnen

*) Die zwey ersten haben wir schon erläutert jene im XLVIII. Stücke des IVten  Jahrganges, diese in I. Stück dieses Jahrganges.

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in Oedenburg an; begleitet von dem päbstlichen Nuntius, Karl Karafa **), und von dem Gesandten des Königes von Spanien, und des Herzogs von Lothringen. Das erste welches Ferdinand den versammelten Stände, zur Berathschlagung und Ausführung übertrug, war das Wahlgeschäfte seines künftigen Nachfolgers, auf dem königlich ungarischen Throne. Nichts wünschte der Kaiser so sehr, als den damals siebzehnjährigen Erzherzog, gleiches Namens, als König von Ungarn gekrönter zu sehen. Der Kardinal Paßman, und der Graf Niklas Esterhasi, beyde dem allerdurchlauchtigsten Erzhause treu ergeben, beyde aber auch von dem größten Ansehen im Lande, unterstützten durch dieses ihr Ansehen, und durch ihre männliche Beredsamkeit, die Wünsche oder vielmehr die billigsten Forderungen des Kaisers; und das mit dem besten Erfolge. Denn obgleich einige von den Landesständen, anfänglich dagegen Einwendungen machten: so entkräfteten dennoch, die gegründeten Vorstellungen dieser beyden Großen, alle

**) Dieser Karolus Karafa hat daher mit in seinen Commentariis de Germania Sacra restaurata, Parte II. von S. 39. bis 72. der neuern Wiener Ausgabe vom Jahre 1749. als Augenzeuge, die Geschichte dieses Landtages umständlich beschrieben, wohin wir diejenigen, welche sich damit bekanet machen wollen, verweisen. S. auch Francisci Kasp, Histor. Reg. Hungariae Tom. I. p. 221. sequ.

ihre Einwürfe, mit so vielem Gewichte, daß endlich die Landesstände, einhellig die Krönung des Erzherzoges, zur allerhöchsten Freude des anwesenden kaiserlich- königlichen Hauses bewilligten. Welche auch den 8ten December, mit den gewöhnlichen Cäremonien, in Gegenwart des Kaisers, und der kaiserlichen Familie vollzogen worden ist. Der Kardinal Paßman, damaliger Erzbischof von Gran, verrichtete, die königliche Krönung mit allem nur erforderlichen Gepränge, über die Maaß darüber erfreut, daß es schon die zweyte war, die er zu verrichten, die hohe Ehre hatte. Nämlich Vater und Sohn, erhielten von diesen angesehenen Prälaten, die heilige Salbung, und Krone als Könige von Ungarn *).

Hier sollten wir noch, da uns die Reversseite unserer Medaille daran vorzüglich erinnert, die hohen Reichsbaronen anzeigen, welche nach altem Gebrauch, bey der Krönung Ferdinand des IIIten, die zehen Wappenfahnen, so vieler mit der heiligen ungarischen Krone vereinigten Königreiche vorgetragen haben. Allein das sind wir jetzt zu thun, nicht im Stande: Denn weder der sehr fleißige Graf von Khevenhüller, der

*) Des Grafen Khevenhüllers Annales Ferdinand. Tom. X. S. 704. u. f. Carolus Carafa Germ. Sacra restaurata P.  II. pag. 63. seq. Wo alle Krönungsfeyerlichkeiten, umständlich zu lesen sind.

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so leicht nicht in seinen Erzählungen etwas ausläßet, noch auch der Bischof Karl Karafa, zeigen sie mit Namen an. Letzterer sagt nur am a. O. überhaupt, daß zehen Fahnenträger, bemeldte zehen Wappenfahnen, wie gewöhnlich, auch bey dieser Krönungsfeyerlichkeit vorgetragen haben**). Diese Reichsbaronen, mit den zehen Wappenfahnen stehen bey der Krönung eines Königes von Ungarn, zu beyden Seiten des Prinzen, der gekrönet werden soll***), als eben so viel Stellvertreter, aller derjenigen Völker, deren Wappen, auf diesen Fahnen, vorgestellet sind; und legen hiedurch öffentlich vor aller Augen an den Tag, die uralten Ansprüche der ungarischen Krone auf diese Länder; ja empfehlen gleichsam, dem neuen Thronfolger, auf das solenneste, alle diese Ansprüche, be jeder sich dazu ereignenden Gelegenheit, geltend zu machen.

**) Germ. S. restaurata, pag. 67. heißt es davon : Praecedebat fecialus Ungaricus, & decem vexilliferi, decem  regnorum Ungariae incorporatorum praeferentes insignia vexillis impressa . —

***) S. Mart. Schmeizel de insignibus vulgo clenodiis Regni Hungariae &c. p. m. 40. 41. In einem sehr akuraten Kupferstiche, ist diese Solennität vorgestellt, in dem IIten Theil der Scriptorum rerum Hungar. Schwandtneri, auf der 435. Seite.

II. Geschichte.

Beytrag zur ungarischen Familiengeschichte.

Das Bathorische Haus, welches nun ausgestorben ist, war eines der ältesten und angesehensten in Ungarn und Siebenbürgen: berühmt schon unter Andreas dem II. Uladislaus den I. und andern ungarischen Königen mehr. Es theilte sich nach und nach, bey dem zahlreichen Anwachs desselben, in mehrere Aeste, als Bathori von Bathor, Bathori von Etschied; Bathori von Schomlyo, u. d. gl. *) Wir bleiben itzt bey dem Bathorischen Stamm von Schomlyo stehen, aus dem wir vier siebenbürgische Fürsten zählen; deren Münzen nach und nach, in diesen Blättern erläuert werden sollen. Um also die Geschlechtsfolge derselben deutlicher einzusehen, wollen wir

*) S.  Wolfg. de Bethlen Historiarum Lib. V. p. 283. da es unter andern heißet: Haec familie Bathoreorum, á  quibus oppidum Bathor,  cognomen est fortitum, semper foritudinis specimina Regibus Hungariae contestata est — atque longo tempore omnes Bathorei, in subscriptionibus usurpare tantum erant soliti de Bathor; succcessu autem temporis, postquam in varios propagati fuissent ramos, alii de Somlyo, alii de Etsed, denique successores Stitnislai Batborei, Sianislasi Bathorei, alii autem ab arce Sziner, Szinerei Bathorei nuncupabantur.

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unseren Versprechen gemäß, eine kurze Stammtafel dieser Linie, in so weit wir solche, aus den vortreflichen Geschichtsbüchern, des Grafen Wolfgang von Bethlen, zusammen sammlen konnten, hersetzen. Unterstützt durch das Zeugniß eines so bewährten Geschichtschreibers, finden wir uns in den Stand gesetzt, bey dieser Genealogie, für alles Gewährschaft zu leisten, bis auf den allerersten Stephan Bathori, dessen Namen und Sterbejahr, wir allein nur aus dem Schmeizel entlehnet haben: und daher auch mit keiner Gewißheit sagen können: ob er der Stammvater der Bathorischen Linie von Schomlyo sey: oder ob die Abstammung derselben, noch weiter hinausgehe. In dem angeführten historischen Werke des Grafen von Bethlen, finden wir davon auch nicht ein Wort: wir müssen uns daher, bis auf weitere Entdeckungen mit der Schmeitzelschen Anzeige begügen. Hier ist unser Stammbaum;

Stephan Bathori von Schomlyo † 1494. er zeugte zween Söhne.

1) Stephan, der unter Johann I. von Sapolya, Statthalter von Siebenbürgen 1529. geworden.
Gemahlinn. Anna Telegdi

a) Andreas, dieser wurde Hauptmann und Kommendant der Festung Lippa, unter der Königinn Isabella. 1551.

Seine Enkel: die Söhne von Stephan waren

1) Christoph gebohren 1532. wird Fürst von Siebenbürgen 1576. † 1581.
Gem. Elisabetha Botschkai †1581

2) Stephan gebohren 1553. wird Fürst von Siebenbürgen 1571. König von Pohlen 1576. †1586.

3) Andreas.

Urenkel:

a) Vom Christoph Bathori von Schomlyo

1) Sigmund gebohren 1572. wird Fürst in Siebenbürgen 1581. † 1613. ohne Erben.&BR% Gemahlinn: Maria Christierna Karls Erzherzogs zu Steyermark Prinzeßinn Tochter, vermählt 1595. † 1599. im Kloster.

2) Geiseldis
Gemahl: Johann Zamoisky, Kanzler in Pohlen.

3) Anonyma †1581. wird mit der Mutter zugleich begraben.

b) Vom Andreas

1) Stephan, Hauptmann und Kommendant zu Großwardein.

2) Balthasar, General in Siebenbürgen unter Sigmund Bathori † 1594.

3) Andreas wird Cardinal 1584. Bischof von Ermeland 1589. Fürst in Siebenbürgen 1599. †1599.

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Was zum Beweis der Richtigkeit dieses Stammbaums dienet, das stehet in dem Bethlenischen Werke S. 52. 169. 361. 369. 388. und 400. Nach dieser Berichtigung kann die Schmeitzelsche Stammtafel in dessen Siebenbürgischen Münzbeschreibungen S. 20. verbessert werden. Das einzige ist noch anzumerken: daß Stephan Bathori, Statthalter von Siebenbürgen unter Johann von Sapolya, außer den drey Söhnen, Christoph, Stephan und Andreas, auch Töchter gehabt habe, von denen wir nur so viel in des Reinholdi Heidensteini, Rerum Polonicarum ab Excessu Sigism. Augusti Libris duodecim, Lib. VII. p. 241. lesen: Princeps immortali gloria dignissimus, er redet hier von Stephan Bathori, dem Könige in Pohlen, natus in Hungaria erat — patre Stephano, sub Joanne Rege, Palatino Transilvaniae, matre Maria, Anna Telgdea — Fratres duos habuerat forores aliquot-

v. Cz.

III. Vermischte Nachrichten.

Versuch einer Untersuchung, von den verschiedenen Religionen, zu welchen sich die Ungarn und die unter ihnen gewesene Einwohner bekannt haben.

Es ist in dem IVten Jahrgange unserer Anzeigen, im L. Stücke gezeiget worden, durch welche Wege

die katholische und dann die griechische Religion, in Ungarn eingeführt und vorbereitet worden. Wir glauben nun, es werde unsern Lesern nicht unangenehm seyn, wenn wir einen Versuch wagen, es hier zu untersuchen: auf was für eine Art und zu welcher Zeit, die verschiedenen Religions- und Glaubenslehren, welche sich in diesem Königreiche befanden, und sich theils noch darinn befinden, entstanden und eingeführet worden sind.

Die älteste Religion unter allen, die sich je in den ungarischen Staaten befunden haben, ist wohl die heydnische; und eben darum soll hier von derselben der Anfang gemacht werden.

Nicht allein der größte Theil der ungarischen Nation, diente Gott, bis zu dem Jahre 1000. auf heydnische Art; sondern der heydnische Aberglaube hatte unter dem Volke so tiefe Wurzeln geschlagen, daß es viele Mühe und große Arbeit kostete, denselben in dem Königreiche und den damit vereinigten Staaten zu besiegen. Es ist jedermann bekannt, welchen großen Hang, die durch unglaubliche Bemühungen des heil. Königes Stephanus des Iten zum christlichen Glauben bekehrte Ungarn, nach dem Ableben dieses Monarchen, zur heidnischen Religion bezeiget haben: da aus diesem und keinem andern Grunde die Könige Samuel oder Abba und Peter der I. von den

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heydnisch gesinnten Unterthanen, um Kron, Zepter und Leben gebracht wurden.*) Die Würde und Vorzüge eines katholischen Bischofs, und die von dem heil. Könige Stephano vestgesezte Verbindlichkeit, den Zehenden an die Geistlichkeit zu entrichten, schienen dem Volke unerträglich zu seyn **).

Die zween Brüder Andreas der Ite und Bela gleichfalls der Ite mußten große Klugheit anwenden, die von den meisten und vornehmsten des Königreichs auf die allerverwegenste Art verworfene christliche Religion wieder herzustellen, und das Ansehen der christlichen Bischöfe und Lehrer zu befestigen *).

Den heil. Ladislaus machten die Heyden im Sklavonien viel zu schaffen. Er würde wider sie gar wenig ausgerichtet haben, wenn er nicht in diesem Königreiche ein eigenes Bißthum zu Agram, (Zagrabia) gestiftet, und mit ansehnlichen Güttern und Einkünften versehen hätte **).

(Die Fortsetzung folgt.)

*) Aloldus de Peklarn in notulis ad a. 1046. contra Petrum ai insurgunt Andreas & Levenza propingui sui; sibi fideles, etiam praesules & clericos occidunt & ipsum quoque (Petrum) ad poenam qaerunt. Fugientem in Osterrichiam deprehendunt & oculis privant. Andreas & Levanza ad abolatriam proni, regnum a sui similibus sibi oblatum capiunt.

**) Thurocz. Chron. Part. II cap, 29. Cum venissent (Andreas & Leventa) ad novum castrum, quod Rex Abba construxerat, ecee universa multitudp Hungarorum,  cateruatim confluxerunt ad ipsos, & instinctu diabolico infalti, peruicaciter perierunt ab Endrc & Levente, qoud permitterent universum populum, ritu paganorum vivere, episcopos & clericos occidere, ecclesias destruere, christianam fidem abjicere & idola colere. Und nach einigen Worten: Ut Episcopi cum clero sint necati, decimator trucidetur paganismus abolitus resumatur.

***) Alold. de Peklarn ad a. 1047. coronatur -Andreas & corde suo per Dei gratiam converso, saluberrima pro Christi Religione edicta edidit. Man kann hievon auch nachlesen M. Thurocz Chron P. II. cap 42. 46. wie auch andre ungarische Geschichtschreiber.

****) Balthar. Adam Kercselich. in Histor. Eccles. Zarab. Part I. cap. I. Wo unter andern aus des Königes Stephani V. Bestättigungsdiplome folgende Worte angeführet werden: qui (S. Ladislaus) eliminatis gentilitatis erroribus, in Ducatu Sclavoniae Zagrabiensis Ecclesiae institutor sanctissimus exstitit & fundator &c.

* * *

Fortsetzung, der verschiedenen Gebräuche fremder Völker, bey ihren Verheurathungen.

Zu Whidah *) auf der Sklavenküste, haben die Männer meistentheils bis fünfzig Weiber, ihr vornehmster Hauptmann wohl dreyhundert; ja der König gar vier, bis fünftausend. Die Verheurathungen in diesem Lande sind ohne alle Cäremonien, und kosten sehr wenig. Es

*) Nach Philips, und Schnellgraves Reisen.

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giebt keine Ehestiftung, kein Eingebrachtes, kein Ausgemachtes, keine Geschenke auf beyden Seiten. Da die Weiber hier gar nicht fruchtbar sind, so wird eine Dirne, welche Proben ihrer Fähigkeit in disem Stücke gegeben hat, stets einer andern vorgezogen. Uebrigens geschehen hier die Heurathen auf diese Art: Der Mann, welcher eine Neigung zu einem Mägdchen hat, begehret sie von ihrem Vater, der sie ihm nie abschlägt. Er führt sie vielmehr selbst in das Haus ihres künftigen Mannes; dieser schlachtet ein Schaaf, und verzehrt es mit den Freunden seiner Braut. Er schicket ihr auch ein Sück davon, denn hier erlaubt es die Gewohnheit nicht, daß sie mit ihrem Bräutigam speiset. Der Mann versieht sie sodann, mit schönem Zeuge, Arm- und Halsbändern. Die Männer sind hier sehr eifersüchtig auf ihre Weiber; und des Königes seine darf man bey schwerer Strafe nicht ansehen, oder nur anrühren. Sonst ist der Zustand der Weiber nicht viel besser, als der Sklaven ihrer. Sie müssen allein das Feld bauen, und ihre Männer bedienen; ja, was das ärgste ja,ist, so werden sie, bey dem geringsten Verdachte einer Untreue, an die Europäer verkauft, des Königes seine

ausgenommen. Der Mann hat das Recht, sich von seinem Weibe zu scheiden, das Weib aber nicht minder die Freyheit ihn, wenn sie hinlänglich Ursache hat, zu verlassen. — Unter die Strenge gegen die Weiber gehöret auch dieses, daß ihnen monatlich, während gewisser Täge, es nicht erlaubt ist, das Haus eines Mannes zu betretten. Zu dem Ende ist, nach Beschaffenheit der Anzehl der Weiber, in jeder Familie oder mehrere Häuser, in einem Winkel des Bezirkes, wo sie sich unter der Wartung einiger alten Weiber aufhalten, welche Sorge für sie tragen, sie waschen, und reinigen müßen. — Ungeachtet der scharfen Bestrafungen aber, setzen siech die Weiber gleichwolen sehr oft, der größten Gefahr aus. — Doch sind die Mägdchen von diesen Gesätzen ausgenommen. Wann eine mit ihrem Liebhaber ertappet wird, so unterstehet sich niemand, sie darüber zu schelten, weil sie ein völliges Recht über ihre Person hat. Es beschimpfet sie gar nicht, wann sie vor ihrer Ehe Kinder gehabt hat, es ist vielmehr eine mächtige Empfehlung, weil dieses ihrem künftigen Ehemanne Hofnung zu vielen Kindern macht, welche in diesem Lande für einen Reichthum gehalten werden.

(Die Fortsetzung wird folgen.)
Topic revision: r3 - 02 Mar 2012, KatalinBlasko
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