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Bl\xE4ttern: < IV. Jahrgang, XXVI. St\xFCck -
IV. Jahrgang, XXVIII. St\xFCck >
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IV. Jahrgang, XXVII. St\xFCck, den 6. Julii 1774.
I. Wissenschaften
Ungarische Litteratur.
Im XX. St\xFCcke des dritten Jahrganges unserer Bl\xE4tter haben wir vou den Grafen Wolfgang von Bethlen einige Nachrichten mitgetheilet, die uns zugeschickt worden sind. Sie bestunden in einem Auszug aus dem Rintelischen Anzeigen, vom Jahre 1768. S. 374. Diese Nachrichten wurden in den folgenden XXI. St\xFCcke S. 163 mit dem aufrichtigen Wunsche beschlossen, da\xDF der Herr Doktor Schwarz, Professor zu Rinteln, dieses so seltne Werk, durch eine neue Ausgabe, allgemeiner machen, und mit seinen gelehrten Anmerkungen bereichern m\xF6chte.
Der unerm\xFCdete Eifer dieses um die Geschichte seines Vaterlandes in vielem Betrachte verdienten Gelehrten, trieb ihn an, diesen unsern Wunsch zu erf\xFCllen: Wir erhielten n\xE4mlich vor kurzem von seiner Freundschaft 3. gedruckte B\xF6gen, unter folgendem Titel: D. Gottfrieds Schwarz Anzeige von des Herrn Grafens Wolfgangi de Bethlen HISTORIARUM HUNGARICO - DACICARUM Libri XVI, als einem, nach dem gedruckten ersten und ungedruckten andern Theil zum Verlag ganz ausgefertigt liegenden Werke. Lemgo zu finden in der Mayerischen Buchhandlung 1774. in 4to.
Zur Berichtigung der vorhin mitgetheilten Nachrichten von dem Gr\xE4flichen Herrn Verfasser des Werkes, und von dessen Schicksalen, gelunge es unsrem Herrn Professor, einige Umst\xE4nde aus den zuverl\xE4\xDFigsten Quellen zu sch\xF6pfen. Es hat n\xE4mlich ein junger Herr Graf L. de Bethlen von Basel aus unterm 19ten Dec. 1769. wider alles Verhoffen, an ihn geschrieben, und ihn aufgemuntert, sich mit seinem Herrn Vater, Sr. Excellenz dem Herrn Grafen Paul von
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Bethlen, beyder kaiserl. und k\xF6nigl. apostol.Majes\xE4ten wirklichen geheimen Rath, Kammerherrn, und der hochl\xF6bl. k\xF6nigl Gerichtstafel in dem Gro\xDFf\xFCrstenthum Siebenb\xFCrgen h\xF6chstverordneten Pr\xE4sidenten, in einen Briefwechsel einzulassen.
Aus diesen gewechselten Briefen, die wir uns k\xFCnftighin mitzutheilen vorbehalten, hat der Herr Doktor Schwarz folgendes gezogen und angemerket.
1) Ist Wolfgang von Bethlen, der Verfasser des beschriebenen Werkes, Albensis Comes supremus, d. i. Vorsitzender und dirigirender Graf (oder wie man in der landes\xFCblichen Sprache sagt, Obergespann) der Grafschaft Wei\xDFenburg in Siebenb\xFCrgen, und des F\xFCrsten Apafi des I. und \xE4ltern wirklicher Geheimerrath gewesen. Er hat es aus dem Landesarchiv, welches er unter seinen H\xE4nden gehabt, auf eine pragmatische Weise verfertigen k\xF6nnen; er w\xE4re aber dar\xFCber, in einem fr\xFChzeitigen Alter von vierzig Jahren verstorben. Sein Grabmal w\xE4re vorhanden. (Herr D. Schwarz bittet hier um die g\xFCtige Einsendung einer Abschrift). Es f\xE4llet also weg, da\xDF ihn die Tartarn gefangen weggef\xFChrt, und er in solcher Gefangenschaft sein Leben beschlossen habe.
2) Den angefangenen Abdruck des Werkes h\xE4tte man Alexio de Bethlen zu danken, des Verfassers Wolfgangen seinem leiblichen Herrn Bruder, der Grafschaft Solnock in Siebenb\xFCrgen vorsitzenden und dirigirenden Grafen (Obergespann) und F\xFCrst Michael Apafi des I. nachmals Sr. kaiserl. k\xF6nigl. Majest\xE4t Leopod des Ersten wirklichen Geiheimenrath. Dieser sey es eigentlich gewesen, der das Werk auf seinem Schlosse Kereschd, drucken zu lassen \xFCbernommen: der v\xF6llige Abdruck aber sey durch seinen gleichfalls schleunig, zu Siebenb\xFCrgisch Weissenburg (nun Karlsburg) erfolgten Tod, an einen Schlagflu\xDF, unterbrochen worden.
3) Sey dessen sein minderj\xE4hriger Herr Sohn, gleiches Namanes Alexius Graf von Bethlen, unter die Vormundschaft des Grafen Georg Banfy, Gubernators von Siebenb\xFCrgen (welches er vom Jahre 1691 bis 1709, wo er gestorben, gewesen) gekommen. Er Graf Banfy, der Vormund, h\xE4tte nicht nur die Verwaltung der G\xFCter seines Pupillen \xFCbernommen, sondern auch die ganze v\xE4terliche Verlassenschaft desselben zu sich bringen lassen.
Mittlerweile w\xE4ren
4) die Rakozischen Unruhen eingetretten, welche vom Jahre 1701. bis 1711. angehalten. Und bey solchen, theils im Lande, theils in dem Gr\xE4flich Bethlenischen Hause vorgegangenen Ver\xE4nderungen, w\xE4re
5) der Bethlenischen Familie das Werk, zumalen auch Se. Excellenz der Herr Graf Paulus von Bethlen, der diese Umst\xE4nde unserm Gelehrten
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so g\xFCtig \xFCberschreiben wollen, unter vormundschaftliche Pflege gerathen ist, abhanden gekommen.
Da aber Se. itzt gedachte Excellenz in Dero Schreiben bezuegen, da\xDF verschiedene vornehme Herren, selbst in unserm Wien, sich beeifern, ihren B\xFCcherschatz mit dem belogten Bethlenischne Werk zu bereichern: so mu\xDF dasselbe
6) so rar es auch in der That ist, doch nicht auf einige wenige, geschweige zwey vollst\xE4ndige Exemplaren eingeschr\xE4nket werden.
7) H\xE4tten Se. Excellenz weder der handschriftlichen, von dem Herrn Doktor bezeichneten Kontinuation des Werkes widersprochen, noch denselben von einer wiederholten Auflage desselben im Ganzen abgerathen, vielmehr ihn dazu \xE4delm\xFCthig angefrischet.
Der Herr Professor f\xE4hret hierauf fort: „und unter einer so gro\xDFm\xFCthigen
Verg\xFCnstigung biethe ich den Liebhabern der Geschichte das unvergleichliche Werk, und zwar im Ganzen an: n\xE4mlich, sowohl nach dem abgedruckten Theil, von neuem aufgelegt; als auch die handschriftliche Kontinuation, als den zweyten Theil, zum erstenmal an das Licht gestellt.“
Man wird darinne verschiedenes mit Erstaunen lesen. Man wird \xFCber den Gebrauch gewisser Mittel erschr\xF6cken, welche sich die verschiedene Leidenschaften erlaubet haben, um zu ihrem ziegellosen Zwecke zu gelangen.
„Siebenb\xFCrgen, dieses edle Land des kultiviertesten Europens, w\xFCrde mit seiner Nachbarschaft, zu einer Ein\xF6de, und zu einem Aufenthalt der B\xE4ren und W\xF6lfe worden seyn: wo nicht Gott es, wie einen Brand aus dem Feuer, gerettet h\xE4tte, und die G\xFCte des Landes demselben wieder zu statten kommen w\xE4re. Die hochl\xF6bl. Nationen und St\xE4nde Siebenb\xFCrgens werden insonderheit dankbar einsehen, die gl\xFCcklichen Zeiten, in welchen sie unter Handhabung der Gerechtigkeit, Huld - und Gnadenerweisungen ihrer itzigen h\xF6chsten Obrigkeit, n\xE4chst Gott, leben. Sie werden zur Treue, Gehorsam und ungef\xE4rbten Liebe gegen ihre allergn\xE4digste Landesherrschaft um desto mehr gereizt und angeflammet werden, je deutlicher sie die erb\xE4rmlichsten Schicksale beschrieben finden, und denselben nachsinnen werden, die ihre w\xFCrdige Vorfahren, unverdienter Weise vor der Welt erfahren haben. Ich sage vor der Welt; vielleicht nicht unverdienter Weise vor Gott; in Betracht des einheimischen Religions- Nations- und Famlilienhasses, heimlichen und \xF6ffentlichen Verfolgungsgeistes. Welches sie ja zu angelegener christlicher Vertr\xE4glichekeit b\xFCrgerlichen Eintracht, und Familienverbindung wird antreiben m\xFC\xDFen. Ich wenigstens,
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wenn ich noch so gl\xFCcklich seyn soll, einen so z\xE4rtlich gesinnten Patrioten, Wolfgang von Bethlen ans Licht zu stellen, werde mich bescheiden, auch nur die allergeringste Veranlassung zu irgend einem Mi\xDFverst\xE4ndni\xDF zu geben.
Ich kann zur Zeit noch, von meinem Vorhaben nur \xFCberhaupt diese Anzeige thun: werde aber nach Entwicklung einiger hinterstelliger Umst\xE4nde, mit allem Flei\xDF daran und besorgt seyn; damit ich den, nach dem v\xF6lligen Werk begierigen Liebhabern, n\xE4chstens m\xF6ge mit einer genauen Nachricht aufwarten. Will ein anderer mir die Arbeit abnehmen: auch gut! Ich w\xFCnsche, da\xDF sie alle weissageten mit Verstand und geh\xF6riger Sorgfalt.“
(Die Fortsetzung folget)
II. Erbl\xE4ndische Geschichte.
Fortsetzung der Nachrichten von dem Gr\xE4flich Th\xF6k\xF6lischen Hause.
Sigmund und Stephan, zum Unterschied von seinem Vater, eben dieses Namens, der j\xFCngere, waren demnach, die vom Stephan Th\xF6k\xF6li dem \xE4ltern hinterlassene zween S\xF6hne, und folglich auch, die Erben seiner weitl\xE4ufigen Herrschaften, und G\xFCter. Allein mit einer sehr gro\xDFen Ungleichheit: denn Sigmund, als der \xE4ltere Sohn, und \xE4ltere Bruder, erhielt nur die, an sich zwar sehr betr\xE4chtliche, aber denen, von seinem j\xFCngern Bruder Stephan, nach dem Tod des Vaters, in Besitz genommenen vielen weitl\xE4ufigen G\xFCtern, gar nicht angem\xE4\xDFene Herrschaft Cschawnick mit einigen andern geringern Landg\xFCtern zu seinem Antheil; auf welchen er, ohne an der gr\xE4flichen W\xFCrde seines Bruders Theil zu nehmen, bis 1671. Jahr, und vielleicht noch etwas l\xE4nger, blos unter dem Titel: eines Freyherrn von Cschawnik fortgelebet.*) Wir haben diesen Unterschied in der Succession und dem Ansehen dieser zween Br\xFCder, nach den in H\xE4nden gehabten Nachrichten zwar gleich bemerket, aber die Ursache davon nicht eingesehen, wenigstens die wahre Ursache nicht entdeckt; weil wir den \xE4ltern Stephan Th\xF6k\xF6li nur f\xFCr einmal verheurathet, und wie unser voriger Abschnitt lehret, beyde S\xF6hne, f\xFCr S\xF6hne der Catharina Thurso gehalten haben. Nun aber
*) Georg Buchholz der \xE4ltere gedenket seiner, in seinem in diesen Bl\xE4ttern schon erw\xE4hnten Dialium ad annum 1671. mit diesen Worten: „Im Jahre 1671. bin ich auf Anstalt Herrn Johann Olm\xFCtzer der XIII. St\xE4dte Grafens, durch zwey Diener des Freyherrn Sigmund Th\xF6k\xF6li von Cschwnik, aus Topschau nach der XIII. Stadt Georgenberg in Zip\xDF abgeholet worden." Ein gleiches erhellet aus einigen Vollmachtsbriefen, die wir von ihm von diesen Jahren in H\xE4nden haben.
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ist die Sache v\xF6llig entwickelt. Denn, nachdem wir unterdessen Gelegenheit gefunden, die oben gemeldte sch\xF6ne Parochialmatrikel der Stadt K\xE4\xDFmark, welche vom Jahre 1601. bis zum Jahre 1640 fortgehet, zu unserm Zweck genauer zu benutzen; so sind wir in den Stand gesetzet worden, verschiedenes in diesem unsern Ausatze zu berichtigen, und besonders die Verschiedenheit der Erbschaft und des Ansehens, bey diesen zween S\xF6hnen des \xE4ltern Stephan Th\xF6k\xF6li, wie darinn angezeiget wird, zu zweymalen verheyrathet; erstlich mit der Sophia von Hoffmann, mit der er sich um das Jahr 1614. verm\xE4hlet, und im Jahre 1618. den Sigmund erzeuget hatte*); und so dann, da diese seine erste Gehamlinn, eben in diesem Wochenbette verstorben, zum zweytenmal mit der Catharina Thurso, wie im vorhergehenden Abschnitt gemeldet worden, welche ihm im Jahre 1623 seinen Sohn Stephan gebohren, und ihm, in Absicht auf die Thursonischen G\xFCter, den gedachten Vorzug vor seinem \xE4ltern Bruder Sigmund verschaffet hat.
Dieser Sigmund Th\xF6k\xF6li, hatte sich im Jahre 1639. mit der Susanna von Monoki verm\xE4hlet, aus welcher Ehe uns blos ein Sohn, mit Namen Nikolaus bekannt ist, der zwar ein reifes Alter erreicht hat; nach aller Wahrscheinlichkeit aber unverheurathet, wenigstens ohne aller Nachkommenschaft, und noch vor seinem Vater, weggestorben ist**). Sonst haben wir von diesem Sigmund Th\xF6k\xF6li, und seinem besondern Hause keine weitere Nachricht, k\xF6nnen auch nichts gewisses in Ansehung der Zeit, des Orts und der Art seines Todes so wie auch des Absterbens seiner Gemahlinn, bestimmen. So viel ist gewi\xDF, wie bereits oben angemerket worden, da\xDF er blos in dem von seinem Vater mitgeerbten Charakter eines Freyherrn sein Leben geendet,
*) Das hofmannische Geschlecht, aus welchem diese Sophie entstammte, war von sehr gutem Adel, und zu damaliger Zeit, im vorz\xFCglichen Ansehen. Er f\xFChrte das Pr\xE4dikat: Hofmann de Csat\xE1r, welches ein Ort in der Biharer Gespanschaft ist. Wir wissen, da\xDF unter andern, einer dieses Geschlechts Pr\xE4ses der Zipsekammer, und ein andrer Bischop zu F\xFCnfkirchen gewesen, welches das Ansehen dieses Hauses sattsam erweiset.
**) Es gedenket desselben, Stephan Pilarik in seiner Lebensbeschreibung, die er unter dem Titel: Currus Jehovae mirabilis, zu Wittenberg im Jahre 1679 drucken lassen, ad Anuum 1661. Da es unter andern hei\xDFet: "Acht Tage hernach machte sich der Graf Nikolaus Th\xF6k\xF6li (von dem Schlosse Bezlan nacher Zip\xDF zu seinem Herrn Vater Sigmund Th\xF6k\xF6li und befahl mich -- seinem treuen Hofrath Emericus Dzbanow\xDFky - welches zugleich beweisen konnte, da\xDF Sigismundus an der gr\xE4flichen W\xFCrde auch Theil genommen, obgleich andere Nachrichten, die uns hierinnen g\xFCltiger zu seyn scheinen, das Gegentheil beweisen. Wir werden schon von Zeit zu Zeit, das das Gewissere nachtragen.
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und um das Jahr 1671. da sein j\xFCngerer Bruder Stephan, wie wir gleich erz\xE4hlen werden, schon dahin war, noch am Leben gewesen; und wie daraus zu schlie\xDFen, in sein Schicksal nicht hineingegangen worden, sondern sein Gut bis zum Tode in Ruhe besessen; welches aber nach der Zeit, wie das ganze Th\xF6k\xF6lische Verm\xF6gen, ebenfalls dem Fiskus zugefallen ist.
Wir wenden uns also zu seinem Bruder, Stepahn Th\xF6k\xF6li, dem j\xFCngern, welcher eine gr\xF6\xDFere Rolle, als er, in der Welt gespielet, aber, wie es sonst bey gr\xF6\xDFeren Gl\xFCcke gemeiniglich zu gehen pfleget, dieselbe auch auf eine ungl\xFCcklichere Weise ausgespielet und geendiget hat. Die Thursonische Erbschaft, die ihm durch die Mutter, wie wir gemeldet, als dem einzigen hinterbliebenen Sohne dieser Ehe zugefallen ist, machte ihn, in Verbindung mit dem vom Vater geerbten gro\xDFen Verm\xF6gen, sehr m\xE4chtig, und das Ansehen seines Hauses stieg durch ihn, zum nahen traurigen Sturz, aufs h\xF6chste. Er ward bald nach dem Tode seines Vaters Graf und Obergespann der Grafschaft Arva, und h\xE4ufte, durch den gro\xDFen Ueberflu\xDF an Geld, hierzu in Stand gesetzt, eine Herrschaft mit der andern, und dann folgte bey ihm W\xFCrde auf W\xFCrde *). Seine Gemahlinn war Maria aus dem vornehmen Hause der Gyulafi de R\xE1thoth, welche im Jahre 1659. in dem zwey und zwanzigsten Jahres ihres Lebens schnell dahin gestorben, und in der Gruft der oben beschriebenen pr\xE4chtigen Schlo\xDFkapelle zu K\xE4\xDFmark beygesetzet worden. Hievon wuste, nachdem dieses Haus, wie gleich wird gemeldet werden, seinen v\xF6lligen Untergang erreichet hatte, und in Vergesseneheit gekommen war, Niemand nichts, so da\xDF auch Bel in seinem Prodromus, l. c. schreibt, er habe nicht erfahren k\xF6nnen, ob jemand von der Th\xF6k\xF6lischen Familie in der gedachten Schlo\xDFgruft begraben l\xE4ge: denn wenn die Herrlichkeit eines Hauses einmal dahin ist, so fragt man nicht viel nach den Lebendigen, geschweige, da\xDF man sich noch um die Todten bek\xFCmmern sollte. Diese Vergessenheit war inzwischen die zuf\xE4llige Ursache der ungest\xF6hrten Grabesruhe, dieser Gr\xE4fin. Denn da man, wie oben gemeledet worden, in der Parochialkirche die Th\xF6k\xF6lische Todtengruft von allen darinn gewesenen Leichen ausgeleeret, und darinn alles beysammen geglaubt, so hatte man dar\xFCber dieser in der Schlo\xDFkirchen eingesargten Gr\xE4finn vergessen, und ihre Gebeine in ungest\xF6hrter Ruhe liegen lassen. Ein besonderer artiger Vor-
*) Wir besitzen in so genanntes Album oder Stammbuch, in welchem au\xDFer vielen andern ungarischen Magnate, auch dieser Stephan Th\xF6k\xF6li sich eigenh\xE4ndig mit diesen Formalien eingeschrieben: Spes mea est Christus. Comes Stephanus Th\xF6k\xF6li. perpetuus de Kesmark. Eques Auratus. Comitatusque Arvensis Supremus Comes. In arce Kesmark die 25. Aug. a. 1658 m. p.
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gang aber, brachte auch diese in Bewegung. Als im Jahre 1766. das k. k. Hu\xDFerenregiment Kayser-Almaschi bey der Stadt K\xE4\xDFmark kampirte, entschlo\xDFen sich einige Hu\xDFaren, durch das in den Graven, au\xDFer dem Schlosse fallende ziemlich r\xE4umliche Luftloch, in die Gruft hineinzusteigen, um darinn, nach dem gemeinen Ger\xFCchte, von dem Th\xF6k\xF6lischen Reichthum, einen reichen Raub und Ausbeute zu suchen. Sie sezten diesen Entschlu\xDF auch gl\xFCcklich ins Werk, weil dabey, wenn nur Resolution und Herz da war, das Leuten dieser Art nicht fehlen kann, eben keine sonderliche Schwierigkeit im Wege gestanden. Denn der hintere Theil, oder die Rundung der Kirche gehet v\xF6llig durch die Schlo\xDFmauer in den trocknen Graben hinaus, wie gemeldet, und hat eine hinl\xE4ngliche Oeffnung. Da sie au\xDFer den \xFCbrigen Kostbarkeiten, die sie etwa m\xF6gen gefunden haben, sich auch den sch\xF6nen zinnernen Sarg zu Nutze machen wollten, und ihn doch nicht ganz heraus bringen konnten, so arbeiteten sie denselben durch, und verkauften die herausgenommenen gro\xDFen St\xFCcke an die Zinngie\xDFer, wodurch die Sache entdeckt worden. Man \xF6fnete darauf die Gruft, und ward durch die, an einem der zur\xFCckgebliebenen Theile des Sarges, gefundene Aufschrift belehret, was darinn f\xFCr eine Leiche hingeleget gewesen sey*).
Die Stadt K\xE4\xDFmark, deren Schicksal unter der Herrschaft derer Th\xF6k\xF6li, wie aus diesen Bl\xE4ttern schon bekannt ist, sehr hart gewesen, hatte unter diesem Stephan Th\xF6k\xF6li, dem j\xFCngern, durch die kr\xE4ftige Unterst\xFCtzung des allerh\xF6chsten Hofes, in Ansehung ihrer alten Freyheiten und Gerechtsamen, obgleich unter, gar nicht geringen Bedingungen, ihren Zweck endlich doch erreichet: so da\xDF der, wider sie, zu Gunsten derer Th\xF6k\xF6li im Jahre 1647. abgefa\xDFte Landtatsartikel kassirt, und durch den LXV. Artikel des 1655. Jahres, ihr, ihre alten Rechte und Freyheiten, wieder einger\xE4umet und zugeeignet worden*).
*) Die Inscription des Sarges ist folgende: Illustrissimae Comites, Mariae Gyulaffi de Rathoth, Illustrissimi Comitis Stephani Th\xF6k\xF6li, perpetui in Kesmark, conjugis, mortatlitatis exuvias haec urna claudit: quam pietas Deo, morum probitas marito, humanitas omnibus commendavi. Sed ecce, in ipso vitae apparatu, anno aetatis XXII. die IX. Novembris, anno M. D. C. LL. esse desiit, trium filiorum & totidem filiarum Mater, duos filios praemisit, reliquos orphanos,maritum vero orbum reliquit, qui moestus haec posuit. Reliqua viator, quod illi optaveris. tibi eveniant.
*) Es lautet dieser Landtagsartikel also: "Siquidem sua Majestas Sacratissima, ex speciali sua gratia, civitates Kaesmark & Breznobanya, antiquis earundem Priviliegiis, confirmatus, ac dictae civitati Kaesmark etiam noviter collatis, in numerum & ordinem aliarum liberarum ac regiarum civitatum Regni Hungariae tmjuri* recipiendas aggregandasque duxisset: status quoque & ordines, pari omnium voto, easdem pro liberis regiisque civitatibus acceptantes, in numerum reliqiorum statuum & Or-
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Als im Jahre 1670. die bekannte gro\xDFe Konspiration entdecket, die vornehmsten H\xE4upter davon gefangen genommen, und zur verdienten Strafe gezogen worden; ward dieser Stephan Th\xF6k\xF6li der j\xFCngere auch in dieselbe mit eingeflochten, und von den kayserl. V\xF6lkern unter den Befehlen des Generalen von Sporck in seinem vesten Bergschlo\xDF Arva belagert und dasselbe eingenommen. Bey dessen Eroberung aber, fand man so wohl ihn, den Th\xF6k\xF6li, als auch den Oberpr\xE4fektus aller seiner G\xFCter, Ambrosius Ketzer, tod: Beyde Leichname blieben einige Zeit unbegraben liegen, bis sie endlich nach eingelangter allerh\xF6chster Erlaubni\xDF zur Erden bestattet worden. Sein einziger lebender Sohn Emericus, der damals 14. Jahre alt gewesen, ward vorher durch zween seiner treuesten Hofbedienten, n\xE4mlich den Daniel Absolon, seinen geheimen Sekretar, einen gebohrnen K\xE4\xDFmarker, und den Stephan Botzko einen gebohrnen Oraver und tapfern Kriegsmann, verkleidet und durch unbekannte Wege nach Siebenb\xFCrgen zu seinen m\xFCtterlichen Blutsfreunden in Sicherheit gebracht. Alle seine G\xFCter wurden darauf konfiscirt, und eingezogen, nebst dem uns\xE4glichen Reichthum, den man an allen, diesem Grafen zugeh\xF6rigen Orten fand, welcher theils in den Landesschatz abgef\xFChret, theils den Kriegern, theils auch andern, die sich in die Umst\xE4nde zu schicken gewust, auf eine oder die andre Weise zu theil worden. Verschiedene noch jetzo reiche und verm\xF6gende H\xE4user in Zip\xDF, und besonders in der Stadt K\xE4\xDFmark, k\xF6nnen ihr Aufkommen von diesen Zerstreuungen herleiten. Und so hatte die Herrlichkeit dieses Hauses, welche eigentlich, wie wir gesehen, mit dem Sebastian Th\xF6k\xF6li den Anfang genommen, schon mit diesem seinem Enkel, als dem zweyten Erben, ihr Ende erreichet. Wer siehet das unbest\xE4ndige und verg\xE4ngliche solcher Scheing\xFCter nicht, auch hier, mit Augen: und wer kann vern\xFCnftig seyn, und dennoch auf dieselben Vertrauen setzen?
(Die Fortsetzung wird folgen.)
dinum liberarumque civitatum regni Hungariae partiumque annexarum recipiendas statuunt, saluo ex parte civitatis Kaesmark contractu, inter ipsam & familiam Th\xF6k\xF6ly, inito, in omni sui parte permanente.
In Wien zu haben in der Baderischen Buchhandlung neben dem Todtenkopf in der Bognergasse.