Erläuterung: Der Probebissen (lateinisch iudicium offae): Dem Beschuldigten wurde ein Stück vergiftetes Brot oder Ähnliches (Gottesurteilspflanzen) in den Mund gesteckt; musste er diesen Bissen wieder von sich geben, war er schuldig; die christliche Umbildung war die Abendmahlsprobe, die auf dem Glauben beruhte, dass ein Schuldiger nicht straflos das Abendmahl zu sich nehmen kann. Siehe auch Gottesurteil!