Österreichisch-Ungarischer Ausgleich (1867)
Durch die 1867 getroffenen Abmachungen wurde das Kaisertum Österreich in die Österreichisch-Ungarische Monarchie umgewandelt. Dabei wurde das staatsrechtliche Verhältnis zwischen Ungarn und der österreichischen Reichshälfte wie folgt festgelegt: Außen-, Kriegs- und Finanzpolitik wurden gemeinsamen Ministerien unterstellt, Handels- und Zollpolitik, Notenbank-, Münz- und Eisenbahnwesen wurden getrennt. Die für beide Seiten gemeinsamen Angelegenheiten wurden nun als kaiserlich und königlich (k. u. k.), die österreichischen als kaiserlich-königlich (k. k.), die ungarischen als königlich (k.) bezeichnet. Im Juni 1867 ließ sich Kaiser Franz Joseph I. zum ungarischen König krönen. Zur österreichischen Reichshälfte zählten alle Gebiete westlich der Leitha; zur ungarischen Reichshälfte gehörte u. a. Kroatien, das einen Subdualismus erreichte. Die übrigen Nationalitäten, v. a. die slawischen, sahen sich durch den Ausgleich zurückgesetzt.
Quellen:
BROCKHAUS