Österreichische Erblande
Erläterung: Erbstaaten, im Heiligen Römischen Reich bis 1806 die Länder, die sich als Grundstock im altererbten Besitz einer Dynastie befanden im Unterschied zu späteren Neuerwerbungen, denen gegenüber sie eine verfassungsrechtliche Sonderstellung einnehmen konnten. So unterschied man z. B. in Österreich die habsburgischen Erblande westlich der Leitha von Ungarn und den Besitzungen in Italien.

Quellen: BROCKHAUS
Topic revision: r7 - 29 Nov 2011, KatalinBlasko
This site is powered by FoswikiCopyright © by the contributing authors. All material on this collaboration platform is the property of the contributing authors.
Ideas, requests, problems regarding Foswiki? Send feedback