Feuerprobe
Erläuterung: Der Beweispflichtige musste über glühende Pflugscharen schreiten (Pflugscharengang) oder ein glühendes Eisen in bloßer Hand tragen (Handeisen).
"Feuer=Probe, eine jede Probe, wo die Güte einer Sache vermittelst des Feuers untersucht wird. Ehedem war in den Gerichten die Feuerprobe oder das Feuer=Urtheil, Judieum ferri candentis, ein abergläubiges Mittel, die Wahrheit heraus zu bringen, wo der Beklagte, wenn er seine Unschuld darthun wollte, entweder durch einen brennenden Scheiterhaufen, oder über glühende Kohlen, oder über glühende Eisen und Pflug=Scharen mit bloßen Füßen gehen, oder glühende Kohlen in den bloßen Busen schütten, oder glühende eiserne Handschuhe anziehen, oder glühendes Eisen mit blosser Hand einige Schritte weit tragen mußte, und entweder für schuldig oder unschuldig gehalten wurde, nachdem ihn entweder das Feuer verletzte, oder unbeschädigt ließe.
Man irret, wenn man glaubt, die Völker der mittlern Zeiten hätten diese Feuerprobe zuerst aufgebracht. Schon die alten Völker Griechenlandes waren ihnen in diesem Aberglauben vorangegangen. Diese brauchten glühende Eisen bey ihren Eidschwüren in einer doppelten Absicht und auf eine doppelte Art; theils ergriffen, hielten und trugen sie mit bloßen Händen ein glühendes Eisen, um ihre Unschuld zu beweisen, und den Verdacht und die Schmach eines Verbrechens von sich abzuwälzen; theils berührten ihrer viele, die ein Bündniß mit einander machten, und es beschworen, einen großen vor ihnen liegenden glühenden eisernen Ring, vermittelst ihrer Stäbe, und warfen ihn sodenn in das Meer. Jenes heißt die Feuer=Probe: dieses könnte man den Feuereid nennen."
Siehe auch Gottesurteil!

Quellen: BROCKHAUS, KRÜNITZ
Topic revision: r6 - 29 Nov 2011, KatalinBlasko
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