Erläuterung: Aus d. lat. consistorium 'die Versammlung, Ort der Versammlung'; in der katholischen Kirche die Vollversammlung der Kardinäle unter dem Vorsitz des Papstes. In den protestantischen Kirchen eine aus Pfarrer, oder aus Pfarrer und Laien bestehende Verwaltungsbehörde, die als oberste Instanz für die Leitung der Landeskirche, der Gemeinden und der Kirchenkreise zuständig ist.