Erläuterung: Um 1750 kam es zu einer Wende in der Steuerpolitik des Habsburgerreiches. Infolge des österreichischen Erbfolgekrieges sind die Staatsschulden enorm gestiegen, sodass der Staatshaushalt saniert werden musste. Die Maßnahmen betrafen auch das Fürstentum Siebenbürgen. Die jährlichen Streitigkeiten zwischen den drei Nationen bezüglich des Steuerquantums wurden von der Wiener Regierung ohnehin mit Verärgerung betrachtet, sodass nun Wien den siebenbürgischen Landtag zur Annahme eines neuen Steuersystems urgierte. Das unter der Leitung von Graf Gabriel Bethlen ausgearbeitete, auf Rechtsstellung und Vermögen basierende Steueroperat (systhema bethlenianum) wurde am 12. August 1754 am Hermannstädter Landtag angenommen, der nächste Landtag (Hermannstadt, 1755) akzeptierte diese Norm ebenfalls.