Erläuterung: Von Kaiser Karl VI. in seiner Eigenschaft als Familienvorstand des Hauses Habsburg am 19. 4. 1713 verkündetes grundlegendes Hausgesetz, das die Unteilbarkeit des habsburgischen Hausbesitzes bestimmte und die Erbfolge nach dem Erstgeburtsrecht im männlichen und weiblichen Stamm festlegte. Für den Fall des Aussterbens der männlichen Linie sollten die Töchter Karls VI. und nicht die seines Vorgängers Josephs I. (verheiratet mit den Kurprinzen von Sachsen und Bayern) erbberechtigt sein. 1720–23 nahmen die Landstände der einzelnen Erbländer die Pragmatische Sanktion an; der ungarische Reichsrat erkannte 1722 den künftigen Erben in Österreich als König in Ungarn an. 1724 wurde die Pragmatische Sanktion zum Staatsgrundgesetz erhoben. Vorbehalte aufgrund eigener Erbmöglichkeiten erhoben Sachsen und Bayern. Die Zustimmung der europäischen Mächte konnte Karl VI. nur mit Mühe und unter großen politischen Zugeständnissen gewinnen. Trotz des scheinbar allgemeinen Konsenses musste Maria Theresia ihr Erbe ab 1740 im Österreichischen Erbfolgekrieg verteidigen.