Erläuterung: Propst, lat. praepositus (Vorsteher Aufseher), ung. prépost.; In der katholische Kirche: Titel für den ersten Würdenträger (Dignitär) eines Domkapitels (Dompropst) oder Kollegiatkapitels (Stiftspropst). – In den evangelischen Kirchen: In den lutherischen Kirchen der skandinavischen Länder Titel leitender Amtsträger mit Aufgaben des Superintendenten; in einigen Landeskirchen in Deutschland Leiter eines mittleren oder unteren Aufsichtsbezirks (Propstei oder Sprengel).