Starost
Erläuterung: Der Starost [russ., poln. starosta, eigentlich „Ältester“, zu russ. stary, poln. stary „alt“] war in der Kiewer Rus Vertreter der fürstlichen Verwaltung auf unterster Ebene; im Moskauer Staat der gewählte Vertreter von Dorf- und Stadtgemeinden; nach der Bauernbefreiung (1861) das vom Staat verpflichtete, gewählte Oberhaupt der Dorfgemeinde. In Polen im 14.-15. Jahrhundert königlicher Statthalter; danach königlicher Beamter in kleineren Bezirken, dem v. a. die Gerichtsbarkeit über den Adel zustand (seit dem 17. Jahrhundert nur noch Titel); im 15.–18. Jahrhundert auch Inhaber von Königsgut; 1918–39 leitender Beamter eines Kreises mit Funktionen, die dem preußischen Landrat entsprachen.
Quellen:
BROCKHAUS