Erläuterung: Mittellat. suffragium, "Hilfe", lat. suffragium, "Stimmrecht"; der Suffraganbischof, in der katholischen Kirche Bezeichnung für einen dem Metropoliten unterstellten Bischof einer Diözese. Mit dem Erzbistum des Metropoliten bilden diese Diözesen als Suffraganbistümer die Kirchenprovinz. Die Bezeichnung Suffragan leitet sich von der Funktion des Suffragans als Gehilfe des Metropoliten oder von seinem Stimmrecht auf dem Provinzialkonzil und (bis zum 13. Jahrhundert) bei der Wahl des Metropoliten her.