Erläuterung: Gemeint sind hier die Städte der Hermannstädter Provinz. Die 1224 im Goldenen Freibrief von Andreas II. den Siebenbürger Sachsen zugesicherten Rechte galten zuerst nur für die Städte auf dem Königsboden (Hermannstadt, Schäßburg, Mühlbach, Großschenk, Reußmarkt, Reps, Leschkirch und Broos). Die Sachsen erreichten allerdings allmählich, daß deren Recht auf alle Gebiete übertragen wurde. Nach 1318 konnten die Sachsen der Zwei Stühle (Mediasch und Schelken) es übernehmen, 1366 jene des Nösnerlandes (Bistritz), 1393 kam der Winzer Distrikt, 1422 auch das Burzenland in den Genuß der Hermannstädter Freiheiten.