Tribunus plebis
Erläuterung: Dt. Volkstribun, war zuerst der Anführer der plebs im Ständekampf (5. bis 3. Jh. v. Chr.), nach 287 v. Chr. plebeiischer Amtsträger ohne konkrete Amtsaufgaben. In den Auseinandersetzungen mit den Patriziern war es Aufgabe der Volkstribunen, die politischen, sozialen und wirtschaftlichen Interessen und Forderungen der plebs zu vertreten und durchzusetzen. Als Werkzeug für den innenpolitischen Kampf geschaffen, war das Volkstribunat in dieser Zeit kein Amt der öffentlichen Ordnung. Mit dem Ende der Ständekämpfe wurde das Volkstribunat ordentliches Amt (cursus honorum). Es wurde in der Regel nach der Quaestur übernommen und setzte plebeiische Herkunft voraus. Das Volkstribunat war kein Verfassungswächteramt, sondern half der Senatsmehrheit, etwa als Instrument zur Kontrolle der Standesgenossen. Mit Tiberius und Caius Sempronius Gracchus entwickelte sich das Amt zu einer zweiten Entscheidungsinstanz neben dem Senat und diente popularen Politikern zur Durchsetzung von Einzelinteressen. In der Kaiserzeit war die tribunicia potestas die rechtliche Basis für die Aktivitäten des princeps in Rom, während das Amt selbst, das noch im 5. Jh. n. Chr. erwähnt wird, unter kaiserlicher Kontrolle stand und bedeutungslos wurde.
Quellen:
PAULY