Urkunden über die Beseitung der Grenzstreitigkeiten zwischen Johannes Gereb und den Bewohnern von Grossau (1449)
Erläuterung: In der am 12. November 1449 ausgestellten Urkunde beurkundet das
Weissenburger Kapitel die schiedsrichterliche Entscheidung in dem
Hattertstreit zwischen Johannes Gereb von Weingartskirchen und Verwandten und den Bewohnern von
Grossau um einen Gebietsstreifen zwischen dieser Gemeinde und
Orlat und bezeugt, dass beide Parteien in die ihnen zugesprochenen Hatterteile eingeführt worden sind. (UB 2688) In einer am 6. Dezember 1449 in
Hermannstadt ausgestellten Urkunde bestätigen die
Sieben Stühle die Urkunde des Weissenburger Kapitels. (UB 2689)
Quellen:
UB 2688, 2689