Bestätigung der Zollfreiheit der Kaufleute der Sieben Stühle durch König Matthias Corvinus (1480)
Erläuterung: In zwei, in Buda, am 22. Juni 1480 ausgestellten Urkunden bestätigt König Matthias Corvinus die Zollfreiheit der Sächsischen Kaufleute, indem er allen Zollbesitzern und Zolleinnehmern von Ungarn befielt, die Kaufleute der Sieben Stühle in ihrem Recht auf Zollfreiheit nicht zu beeinträchtigen. Weiters befiehlt König Matthias dem siebenbürgischen Woiwoden Stephan Báthori, die Siebenbürger Sachsen in ihren rechten zu schützen und die Zöllner zur Befolgung dieses Auftrages zu verhalten.