Hannus Lemmel - Erste urkundliche Erwähnung als "Graf von Hermannstadt" (1439)
Erläuterung: In einem in Ofen, am 25. Mai 1439 datierten Brief ersucht
Hannus Lemmel den Stadtradt von
Thorn um ein Leumundzeugnis für
Hans Puschhausen, der früher dort Dienst getan hat. Darin heißt es: "Her Hannus Lemmel, ritter, Graff czu der / Hermanstad et cetera". (UB 2339)
Bemerkung: Die von Seivert angesprochene Urkunde (UM, Bd. 2/3, S. 260.) wurde zehn Jahre später am 13. Juni 1449, in Hermannstadt ausgestellt: die Sieben Stühle bestätigen eine Urkunde aus dem Jahre 1448 über den Rangstreit der Hermannstädter Schneider- und Kürschnerzunft im Ungang am Fronleichnamstag (UB 2649). Darin taucht Lemmels Name an erster Stelle als "comes regius Cybiniensis" auf, gefolgt von "comes
Laurencius de Ruffomonte iudex regius sedis Riismart" (vermutl. ident. mit dem von Seivert erwähnten Stuhlrichter Lorenz Turolt).
Quellen:
UB 2339, 2649