Westfälischer Frieden (1648)
Erläuterung: Westfälischer Frieden (Frieden von Münster und Osnabrück), Bezeichnung für die am 24. 10. 1648 zur Beendigung des Dreißigjährigen Krieges zwischen dem Kaiser einerseits und Frankreich und seinen Verbündeten (in Münster) sowie Schweden und seinen Verbündeten (in Osnabrück) andererseits geschlossenen Verträge, denen sich die Reichsstände durch Unterzeichnung anschlossen.
Wichtige territoriale Veränderungen: die Herstellung der (de jure) vollen Souveränität für die Schweiz; die Nordprovinzen der Niederlande lösten sich vom Reich. Frankreich wurde der Besitz an den Bistümern Metz, Toul und Verdun bestätigt, die damit ebenfalls aus dem Reichsverband ausschieden; von Habsburg erhielt Frankreich außerdem die Landgrafschaft Ober- und Unterelsass, den Sundgau und die Landvogtei über zehn elsässische Reichsstädte (nicht Straßburg), die Festungen Breisach und Pinerolo sowie das Besatzungsrecht in Philippsburg. Schweden bekam Vorpommern mit der Odermündung und Stettin, die Inseln Rügen, Usedom und Wollin, Wismar, das Erzbistum Bremen und das Bistum Verden als Reichslehen mit Sitz und Stimme auf dem Reichstag. Brandenburg gewann Hinterpommern und Cammin, die Bistümer Halberstadt und Minden, die Grafschaft Hohenstein und die Anwartschaft auf das Erzbistum Magdeburg (realisiert 1680). Die Bistümer Schwerin und Ratzeburg fielen an Mecklenburg; Kursachsen hatte die Ober- und Niederlausitz als erbliche böhmische Lehen bereits 1635 von den Habsburgern übertragen bekommen, Bayern wurde die Oberpfalz zugesprochen.
Konfessionelle Regelung: Der Augsburger Religionsfriede (1555) wurde erneut anerkannt und auf die Kalvinisten als dritte Konfession (neben Katholizismus und Protestantismus) ausgedehnt. Damit wurde eine wesentliche Grundlage für religiöse Toleranz und Religionsfreiheit geschaffen.
Reichsverfassung: Die Reichsstände erhielten die volle Landeshoheit bestätigt, dazu das Recht, Bündnisse untereinander und mit auswärtigen Mächten zu schließen, die sich jedoch nicht gegen Kaiser und Reich richten durften. Der Kaiser wurde bei den Reichsgeschäften und der Gesetzgebung im Heiligen Römischen Reich an die Zustimmung der Reichsstände gebunden, zu denen neben Kurfürsten und Fürsten nun endgültig die Reichsstädte traten; damit verlagerte sich der politische Schwerpunkt eindeutig in die Territorien. Die Außenpolitik des Reichsoberhaupts wurde an die Zustimmung des Reichstags gebunden.
Bedeutung: Mit seiner Betonung staatlicher Souveränität und zwischenstaatlicher Kooperation begründete der Westfälische Frieden eine neue europäische Ordnung prinzipiell gleichberechtigter Staaten (Völkerrechtsaspekt). Erstmals in Europa gelang die Konfliktlösung durch Verhandlung. Der Westfälische Frieden, der bis 1806 positiv beurteilt wurde, galt im 19. und in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts einer liberalen und nationalen Geschichtsschreibung als schwere historische Hypothek. Diese nationale bzw. auf den Nationalstaat fixierte Bewertung wurde nach 1945 abgelöst durch eine Perspektive, die Friedenssicherung und deutsche Föderalstruktur schon im Werk von 1648 angelegt sah, insbesondere angesichts der Garantie des Westfälischen Friedens durch die führenden europäischen Mächte, damals v. a. Frankreich und Schweden.
Quellen:
BROCKHAUS