Erläuterung: Die Blutprobe (Bahrgericht) beruhte auf dem uralten Volksglauben vom Bluten des Leichnams in der Nähe des Mörders; seit dem Mittelalter wurde sie als eine Art Gottesurteil aufgefasst (z. B. Hagen an der Bahre Siegfrieds im »Nibelungenlied«). Siehe auch Gottesurteil!