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KatalinBlasko - 09 Nov 2007
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Arius
ARIUS, der Anfänger des nach ihm benannten Streites im 4. Jahrhundert um die Wesenseinheit (Homousie) oder Wesensgleichheit (Homöusie) des Sohnes mit dem Vater, * etwa 280 in Libyen, † 336 in Konstantinopel. - A. erwarb sich seine Bildung als Schüler des Presbyters und Märtyrers Lucian von Antiochien in der von ihm begründeten antiochenischen Exegetenschule. Schon zu Beginn der Verfolgung unter Diokletian lebte er in Alexandrien. A. war ein Anhänger des Meletius von Lykopolis, ging aber dann zu Petrus von Alexandrien über, der ihn zum Diakonen weihte. Als Petrus die Meletianer aus der Kirchengemeinschaft ausschloß, erhob er dagegen Einspruch und wurde darum ebenfalls exkommuniziert. Nach dem Märtyrertod des Petrus (25.11. 311) nahm der neue Bischof, Achillas, A. wieder in die Kirchengemeinschaft auf und machte ihn zum Presbyter an der Baukaliskirche in Alexandrien. Geleitet von dem religionsphilosophischen Interesse, daß die Einheit Gottes gewahrt werden müsse, lehrte A.: Gott ist das absolute, höchste Sein. Im Gegensatz zu ihm steht die Welt des Geschaffenen, stehen die Geschöpfe. Sein Wesen kann Gott keinem Geschöpf mitteilen; denn sonst gäbe es zwei Götter. Zwischen Gott und der Kreatur besteht also eine unüberbrückbare Kluft. Gott allein ist ungezeugt, ewig und ohne Anfang. Der Sohn ist nicht ewig; er hat einen Anfang, während Gott anfangslos ist; es gab eine Zeit, da er noch nicht war; bevor er erzeugt war, war er nicht. Der Sohn ist nicht aus dem Wesen des Vaters hervorgegangen, sondern verdankt sein Dasein dem Willen und Ratschluß Gottes. Er ist als das erste und höchste Geschöpf Gottes vor der Weltzeit aus dem Nichts erschaffen als Vermittler der Weltschöpfung. »Der Logos ist andersartig und unähnlich in jeder Hinsicht der Wesenheit und Eigenart des Vaters. Geteilt von Natur und fremd und getrennt und andersartig und so, daß sie nichts miteinander zu tun haben, sind die Wesenheiten des Vaters und des Sohnes.« Seiner Natur nach war der Logos wandelbar und konnte auch von Gott abfallen. Er hat sich aber bewährt, und darum hat ihn Gott »per adoptionem« als Sohn angenommen, so daß er Gottes Sohn, ja Gott genannt werden kann. Die Meletianer zeigten A. wegen seiner Christologie bei Alexander von Alexandrien an. A. gewann Anhänger, während der Bischof zögerte, gegen ihn vorzugehen. Doch nach manchen Verhandlungen und einem erfolglosen Mahnschreiben an die Arianer sah sich Alexander zu energischem Vorgehen gegen seinen Presbyter genötigt. Er berief 318 nach Alexandrien eine Synode, die von fast 100 Bischöfen aus Ägypten und Libyen besucht wurde, und exkommunizierte A. und 9 ihm gleichgesinnte Diakone und nachträglich noch einige Gesinnungsgenossen des A., u. a. die Bischöfe Theonas von Marmarica in der Kyrenaika und Secundus von Ptolemais. Alexander teilte der Kirche des Morgenlandes die Absetzung und Exkommunikation des A. mit und erbat durch Rundschreiben an alle katholischen Bischöfe deren Zustimmung. A. und Alexander sammelten die für sie günstigen Schreiben. So griff der Streit noch weiter um sich. A. reiste nach seiner Absetzung nach Palästina, Syrien und Kleinasien und warb mit Erfolg für seine Sache. Bei Eusebius von Nikomedien, einem Mitschüler des Lucian, fand er freundliche Aufnahme und schrieb hier sein poetisches Werk »Thalia«, von dem nur noch Bruchstücke vorhanden sind. Eusebius von Nikomedien bemühte sich eifrig um die kirchliche Rehabilitation seines Freundes. Eine Synode in Bithynien erklärte sich für A., und mehrer Bischöfe, darunter auch Eusebius von Cäsarea, verwandten sich für ihn bei Alexander. A. und fast alle mit ihm Exkommunizierten legten in einem ehrerbietigen Schreiben an Alexander ihre Anschauungen noch einmal dar. A. kehrte nach Alexandrien zurück und nahm trotz des bischöflichen Bannes seine Predigttätigkeit wieder auf. Die Fortsetzung des Streites veranlaßte den Kaiser zum Eingreifen. Konstantin I., der Große, war seit 312 infolge seines Sieges über Maxentius an der Milvischen Brücke bei Rom Alleinherrscher im Westen und wurde es 324 auch im Osten durch Besiegung des Licinius. Ihm lag im Interesse des Reiches sehr daran, die durch dogmatische Zwistigkeiten bedrohte Einheit der Kirche aufrechtzuerhalten. Darum sandte er den Bischof Hosius von Cordoba nach Alexandrien, damit er zwischen den streitenden Parteien den Frieden vermittle, und gab ihm ein kaiserliches Schreiben mit, das Alexander und A. aufforderte, den Streit »über so geringfügige Dinge« beizulegen. Da die Verhandlungen des Hosius ergebnislos verliefen, berief Konstantin I. 325 nach Nicäa in Bithynien die erste ökumenische Synode, die den dogmatischen Streit schlichten und andere kirchliche Fragen erledigen sollte. Etwa 300 Bischöfe waren anwesend, vom Abendland aber nur Markus von Kalabrien, Cäcilian von Karthago, Hosius von Corduba, Nicasius von Dijon in Gallien und aus der Donauprovinz Domnus von Stridon. Der Papst war durch die römischen Presbyter Victor und Vincentius vertreten. Die Synode begann am 20.5. mit vorbereitenden Auseinandersetzungen über die arianische Frage. Zwei kleine Gruppen bildeten sich um A. und Eusebius von Nikomedien und um Alexander von Alexandrien und seinen Diakon Athanasius. Die Mittelpartei unter Führung des Eusebius von Cäsarea, geeint durch das Festhalten an Origenes, war die größte. Der Kaiser eröffnete am 14.6. die Synode, deren Leitung er wahrscheinlich Eustathius von Antiochien und Alexander von Alexandrien übertrug. Die Lucianisten legten ein von Eusebius von Nikomedien ausgearbeitetes Bekenntnis vor, das für den Arianismus entschieden eintrat, aber von der Mehrheit der Bischöfe schroff abgelehnt wurde. Eusebius von Cäsarea setzte es durch, daß sein eigenes Taufsymbol die Grundlage des neu zu bildenden Bekenntnisses wurde. Alexander und Hosius verlangten die Aufnahme des Begriffes der Wesenseinheit des Sohnes mit dem Vater und anderer antiarianischer Stichworte in das Glaubensbekenntnis sowie die ausdrückliche Verdammung der charakteristischen arianischen Formeln. Mit Hilfe des Kaisers setzten sie ihre Forderungen durch. Nach mancherlei Streichungen, Änderungen und Ergänzungen wurde das Nicänische Glaubensbekenntnis angenommen. Es lautete: »Wir glauben an einen Gott, den allmächtigen Vater, Schöpfer alles Sichtbaren und Unsichtbaren. Und an einen Herrn, Jesus Christus, Gottes Sohn, vom Vater gezeugt als der Eingeborene, d. i. aus dem Wesen des Vaters, Gott von Gott, Licht von Licht, wahrhaftiger Gott vom wahrhaftigen Gott, gezeugt, nicht geschaffen, gleichen Wesens mit dem Vater; durch welchen alles geschaffen ist, was im Himmel und auf Erden ist; der für uns Menschen und um unserer Seligkeit willen vom Himmel gekommen und Mensch geworden und Fleisch geworden ist, gelitten hat und am dritten Tage auferstanden und gen Himmel aufgefahren ist und kommen wird, zu richten die Lebendigen und die Toten. Und an den Heiligen Geist.« Dem Bekenntnis folgen die Anathematismen: »Diejenigen, die da sagen: Es gab eine Zeit, da er nicht war, und: Bevor er erzeugt war, war er nicht; und diejenigen, die behaupten: Aus dem Nichtseienden entstand er, oder daß der Sohn Gottes aus einer anderen Substanz oder Wesen sei oder geschaffen, wandelbar oder veränderlich, diese verflucht die katholische Kirche.« Nur zwei arianischgesinnte Bischöfe, Theonas von Marmarica und Secundus von Ptolemais, verweigerten standhaft die Unterschrift. A. und seine beiden Getreuen wurden verdammt und nach Illyrien verbannt. Von den dreien, die lange ihre Unterschrift verweigerten, gab schließlich Maris von Chalcedon nach und unterschrieb alles, während Eusebius von Nikomedien und Theognis von Nicäa, die gegen die Verdammung des A. Einspruch erhoben hatten, nur das Symbol ohne die Anathematismen unterschrieben. Sie mußten Ende 325 in die Verbannung nach Gallien wandern. Der Kaiser befahl die Auslieferung der Schriften des A., damit sie verbrannt würden; ihr heimlicher Besitz sollte mit dem Tod bestraft werden. Die bedeutendsten Vertreter des Nicänums waren im Orient neben Athanasius Marcellus von Ancyra und Eustathius von Antiochien. Durch die Entscheidung der Synode war der Streit keineswegs beendigt. Die beiden in Nicäa vergewaltigten Parteien, die Arianer und die Origenisten, waren bestrebt, die Kompromißformel zu beseitigen. Konstantin I. sah bald ein, daß er den Gegnern des Nicänums entgegenkommen müsse, um die Einheit der Kirche wiederherzustellen. Eine Synode zu Antiochien setzte 326 Eustathius von Antiochien ab, desgleichen die Bischöfe Asklepas von Gaza und Eutropius von Adrianopel. A. wurde 327 zurückberufen. Auch Eusebius von Nikomedien und Theognis von Nicäa durften 327 aus der Verbannung zurückkehren und nahmen ihre bischöflichen Ämter wieder ein. Athanasius wurde 328 Metropolit von Alexandrien. Eusebius gewann auf den Kaiser wieder Einfluß und trachtete nun danach, Athanasius, den Vorkämpfer im Streit um die Geltung des Nicänums, zu stürzen. Gleichzeitig bemühte er sich um die kirchliche Rehabilitation des A. in Alexandrien. Nachdem A. vor dem Kaiser ein befriedigendes Glaubensbekenntnis abgelegt hatte, forderte Konstantin I. von Athanasius - allerdings vergeblich - die Wiedereinsetzung des A. Eusebius ruhte nicht, bis er erreichte, daß Athanasius 335 auf der Synode zu Tyrus seines Amtes entsetzt wurde. Die Synodalen von Tyrus begaben sich zur Einweihung der Grabeskirche nach Jerusalem, wo sie ihre Beratungen fortsetzten und die Wiederaufnahme des A. in die Kirchengemeinschaft beschlossen. Inzwischen war Athanasius nach Konstantinopel gereist, damit der Kaiser ihm sein Recht verschaffe. Konstantin I. beschied die Synodalen an den Hof. Die Gegner des Athanasius erreichten, daß ihn der Kaiser ohne Verhör Ende 335 nach Trier verbannte. Auf der Synode zu Konstantinopel wurde auch Marcellus von Ancyra abgesetzt. A. war inzwischen nach Alexandrien zurückgekehrt. Der Kaiser ließ ihn nach Konstantinopel kommen, damit er feierlich wieder in die Kirchengemeinschaft aufgenommen werde; aber am Abend vor dem festgesetzten Sonntag starb A. plötzlich.
Quelle: Bautz