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III. Jahrgang, III. Stück >
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III. Jahrgang, II. Stück, den 13. Jenner 1773.
I. Allerhöchste Verordnungen.
Die Schuldensteuer betreffend. vom 19. December, 1772.
Da diese allerhöchste Verordnung an sich selbst kurz, und im Auszuge nicht leicht
mitzutheilen ist; so wollen wir sie von Wort zu Wort hersetzen:
Wir Maria Theresia, ec. ec. entbiethen R.R. allen und jeden Unsern geistlichen und weltlichen Obrigkeiten, dann den bestellten der ausländischen Gültenbesitzer Unsere Gnade, und geben Euch hiermit gnädigst zu vernehmen, wasmaßen Wir zwar nach landesmütterlicher Gesinnung, wohl wünschen möchten, Unsere getreue Erblande und Unterthanen, in der bisherigen Entrichtung der Schuldensteuer erleichtern zu können: so wollen jedoch, die, noch immer anhaltende Staatserfordernisse nicht gestatten, hierinfalls einen gedeihlichen Nachlaß oder Abänderung zu veranlassen: vielmehr sehen Wir Uns bemüßiget, sowohl gedachte Schulden- als alle übrige eingeführte Extrasteuren wiederum für das gegenwärtige Militairjahr 1773 unter den vorherigen Faßionierungen und Zahlungsterminen, auf die nämliche Art und Weise, wie es pro anno 1772. geschehen ist, ausschreiben und einheben zu lassen. Wir befehlen demnach allen und jeden eingangs ernannten Unsern geistlichen und weltlichen Obrigkeiten; dann den bestellten der ausländischen Gültenbesitzer, daß sowohl in Einbringung der dießfälligen Faßionen, als des abzuführenden Steuerbetrages, an die vorherige Termine, (wo von jener zur Entrichtung der Pferdsteuer wiederum auf den nun herbeynahenden letzten Jänner, bestimmt und festgesetzt bleibet) sich genau gehalten werden solle: allermaßen, wegen Ausschreib- und Einhebung der Schuldensteuer auf dem Lande, Unserer treugehorsamste niederösterreichische drey obere Stände dessen bereits verständiget worden sind. Hierinne geschiehet Unser günstiger Wille und Meynung.
v. P.
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II. Wissenschaften
Fortsetzung des Auszuges aus der Staatschrift, die vorläufige Ausführung der Rechte des Königreiches Hungarn, auf Klein- oder Rothreußen und Podolien ec. im I. St. Nr. I.
Noch mehr aber ersiehet man dieses (S. 44.) aus dem im Jahre 1589., 26sten May zwischen Kaiser Rudolph und dem Könige Sigismund zu Stande gekommenen Vertrage, in welchem, nach dem Pater Dogiel, die vorigen Bündnisse welche zwischen dem durchlauchtigsten Erzhause und Pohlen, oder dem Jagellonischen Hause geschlossen worden, wieder bestätiget wurden. Nun war der Vertrag von 1412. unter diesen der erste und wichtigste.
Wenn aber auch gleich (S. 45.) Kaiser Rudolph in dem Friedensschluße von 1589. den Ansprüchen der Krone Ungarn, auf Reußen und Podolien wirklich entsaget hätte, wovon jedoch das Gegentheil bewiesen worden: so wäre dennoch diese Entsagung nach allen Rechten von gar keiner Wirkung gewesen: indeme S. 46. die ungarischen Stände hierzu keineswegs zu bewegen waren; wie dann weder in dem nächst darauf erfolgten Landtage von 1593., noch in allen spätern, die geringste Spur von allem diesem zu finden ist: vielmehr enthält das Dekret vom Jahre 1596. das ausdrückliche Verlangen der Stände: daß die bisherigen Strittigkeiten zwischen Hungarn und Pohlen endlich einmal berichtiget werden möchten; welche Bitten und Beschwerden in den nachfolgenden Landtägen sehr oft wiederholet worden sind.
Nun ist bekannt, (S. 47.) daß Hungarn, zu Zeiten des Kaisers und Königs Rudolph, sich als ein Wahlreich angesehen habe; und daß dahero gedachter König um so weniger befugt war, ohne ausdrücklicher Einwilligung und Beangenehmung der Stände, so wichtigen Kronrechten, als jene sind, auf Rothreußen und Podolien zu entsagen; indeme der bey der Krönung abzulegende Eyd ausdrücklich verbiethet: daß nichts von dem Reiche veräußert werde. Es hätte dahero, nach den Dekretalen Tit. de jurejur. cap. 33. die Veräußerung, wenn sie wirklich geschehen wäre, niemals gelten können: wie ein solches Honorius III. dem Erzbischofe zu Kalotscha, und seinen Sufraganen im Jahre 1220. zu erkennen gegeben.
Ob man nun gleich, theils durch innerliche Unruhen, theils durch fast beständige äußerliche Kriege, während so langer Zeit abgehalten worden, diese Rechte geltend zu machen: so ist doch in allen, zwischen beyden Königreichen, errichteten und erneuerten Verträgen , als zum Beyspiel unter Ferdinand dem I. vom Jahre 1549.; Rudolph II. 1589. ; Matthias 1613.;
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Ferdinand dem II. 1621. 1633., und Leopold 1677. die Ausmachung der ältern sowohl, als neuern Strittigkeiten und Rechte, der abgeredeten Verhandlungsart gemäß, jedesmal mit wiederholten gleichen Worten bedungen und vorbehalten worden.
Wie denn auch die (S. 50.) theils in den hiesigen Archiven vorhandene häufige Urkunden und Siegel; theils die, in dem Corpore Juris Hungarici befindliche Dekrete der. Könige in Hungarn, als Matthias Corvinus von den Jahren 1464., 1486.; Uladislaus II. 1492., 1495., 1498. , 1500. , 1503. , 1504., 1506. und 1514.; Ludwig II. 1522.; Ferdinand des I. von 1560., und Ihrer regierenden kaiserl. königl. apostol. Majestät von 1741. und 1751., nebst allerhöchstdero neuesten größern Siegel vom Jahre 1769. hinglänglich zeigen, daß die zeitherige Beherrscher und Könige von Hungarn, nach dem oben angeführten Beyspiele ihrer ältern Vorfahren, die Titel von Galicien und Lodomerien beständig fortgeführt, und ihre hergebrachte Anspruchsrechte, auch hierdurch immerhin zu erkennen gegeben, und erhalten haben.
Als ein Nebenumstand wird S. 51. noch angemerket, daß unter den vom Andreas Zalusky herausgegebenen Briefen (Epist. Histor. familiar. Tom. I. p. 469.) sich ein Schreiben des ehemaligen pohlnischen Unterkanzlers Opaczky finde, vom 4 Aug. 1673., worinnen er (laut Beyl. XII.) unter andern meldet, daß der kaieser. Gesandte am pohlnischen Hofe (Freyherr von Stom) dem Könige wegen der Einlösung der Zipser Pfandtstädte ein Promemoria überreicht habe, welches er Unterkanzler nicht leicht beantworten zu können gestehet: doch hält er diese Sache durch vorgebliche Abtrettung der Zipserpfandschaften für längst abgethan, und hänget hierauf den merkwürdigen Zusatz an : daß sonst der Kaiser auch einen Anspruch auf Reußen sammt Podolien gegen Bezahlung 100000 ungarischer Gulden machen könnte, wie es die Verträge mit König Ludwig (wovon S. 11.) vermögeten. Mit diesem Schreiben, kommt der von gedachtem Freyherrn von Stom hierüber erstattete, und im Original vorhandene Bericht vom 9ten August 1573. in der Wesenheit vollkommen überein, indeme er darinnen meldet, daß der pohlnische Unterkanzler ihm hierbey unter andern geantwortet: Man müßte diese Thüre der Restitution mit den Zipser Städten nicht eröfnen: denn nach diesem Exempel könnten Se. kaiserl. Majestät ebenermaßen auf die Provinz Reußen, mit ihren Appertinenzien (worunter Podolien mit begriffen zu seyn scheinet) welches vor etlichen Jahrhunderten auch zu Hungarn gehöret, und der Republik um 100000.Gulden versetzt worden, ebenmäßige Prätensionen formiren.
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S. 53. Eben dadurch also, daß der Unterkanzler nach sehr wunderbaren logikalischen Regeln beweisen will, daß man Recht A. für erloschen halten müsse; weil sonst das Recht B. gleichfalls geltend gemacht werden könnte, hat er mit seinem eigenen Geständnisse die Richtigkeit der disseitigen Ansprüche, und zwar in einer förmlichen Ministerialäußerung gegen den kaiserl. Gesandten bestättiget, und außer allen Zweifel gesetzt.
Von dem Rechte des Königreiches Böhmen auf die Herzogthümer Oswietzim (Auswitz) und Zator wollen wir in dem nächsten Blatte dcn Auszug liefern, und itzt nur noch erinnern, daß diese vorläufige Ausführung auch im Französischen bey Hrn. Johann Thomas Edlen von Tratthern zu haben ist, unter dem Titel: Exposé praeliminaire des Droits de la Couronne d'Hongrie sur la Russie Rouge & sur la Podolie; ainsi que de la Couronne de Boheme sur le Duché de Oswietzim & de Zator.
v. R.
III. Landwirthschaft.
Nachtrag zu der Anweisung, wie der Kohl- und Rübsamen zu pflanzen, zu pflegen und zu benutzen.
In dem LII. Stücke des vorigen Jahrganges haben wir unsern Lesern das Schreiben mitgetheilet, worinn von dem Anbaue des sogenannten Kohlsaats gehandelt worden ist. Der Herr Verfasser desselben hat uns nun, nach dem gemachten Versprechen, auch seine Gedanken über die Art, wie das daraus erzeugte Oel eßbar zu machen sey? eingeschicket: sie bestechet im folgendem:
Um dem Kohl- oder Rübsamenöl dem widerwärtigen Geschmack und üblen Geruch zu benehmen, und es dagegen annehmlich und eßbar zu machen, muß man es in einer Pfanne so lange kochen lassen, bis es braun werde; dann wirft man Rinden von schwarzem Brod, in kleine Stücke zerschnitten; oder, wie es viele zu thun pflegen, Zwiebel hinein, und lässet es hernach noch 7 bis 8 Minuten sieden; worauf man das Brod oder die Zwiebel wieder heraus nihmt, durch welche der üble Geruch und die Schärfe an dem Oele mehrentheils weggetrieben worden: so zugerichtet, brauchen es die Bauern zu ihrer Suppe, und um ihre Pfannenkuchen, die sie gateaux nennen, darinne zu backen.
Andere, welche mit mehrerer Gelegenheit eine Ouantität reinigen wollen, machen es folgendermaßen:
Wenn das Oel, wie vor gemeldet, mit schwarzer Bräune gesotten, gießen sie selbes in steinerne Töpfe: alsdann werfen sie noch einmal klei-
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ne Stücklein- auf Kohlen gerösteten Brods, und süsse Aepfel in kleine Vierecke oder Würfel geschnitten; dann nach Beschaffenheit der Größe dieser Töpfe noch etliche handvoll gedörrten Salzes hinein. Das Oel wird hierauf in einen Keller gestellet, wo es sich in Zeit von 3 oder 4 Monaten reiniget, ohne jedoch klar zu werden, weil sich die Aepfel darinn auflösen: indessen wird es doch durch diese Methode viel besser, als durch die vorberschriebene, sowohl am Geschmacke, als am Geruche: dergestalten, daß man sich desselben zum Salatanmachen Fischbacken u. d. gl. gemeiniglich bedienet.
Es bleibet aber viel Satz in den Töpfen zurück; diesen läßt man durch ein Filtrum von Tuch, oder andern Wollenzeug fliessen, wenn man ihn zum Gebrauche reinigen will.
Nun will ich auch von der besondern Nutzbarkeit des Kohl - oder Rübbausamens mit Wenigem handeln:
Ich habe in meinem vorigen Schreiben angemerket, daß die Asche von dem verbrennten Stroh den Acker reichlich dünge, und ihn fett mache. Von dieser Seite betrachtet, träget diese Art des Feldbaues viel dazu bey, daß auch eine reichliche Erndte bey jener Frucht erfolge, die man auf den Acker einsäet, wovon man den Kohl-oder Rübsamen kurz vorher eingesammlet hat; ohne daß man gezwungen seye, den Dung dahin zu schaffen: welches denn besonders bey entlegenen Grundstücken den Landwirthen sehr wohl zu statten kommet.
Das erzeigte Oel dienet zur Nahrung und Erhaltung des Gesindes, zur Lampe und zu allem, wozu sonsten bey der Hauswirthschaft ein Fett erfordert wird: Was man für das Haus nicht brauchet, welches ein guter Wirth jederzeit leicht berechnen kann, das macht man zu Geld. Ich erinnere mich in einem ihrer Blätter gelesen zu haben, daß Landwirthe keine Unwirthschaft begehen, wenn sie bey denen Speisen ihres Gesindes Fett und Schmalz nicht sparen: und ich bin ihrer Meynung. Dieses zu thun, sind sie im Stande, wenn sie den Kohlsaat fleißig bauen.
Von den Oelkuchen habe ich angemerket, daß sie für das Vieh, eine gute Nahrung abgeben. Ich will hier ein mehreres davon melden. Man hat wahrgenommen, daß Ochsen, die man mästet, bey diesem Futter sehr geschwinde zunehmen, und ungemein fett werden; und die Kühe, welchen man diese Kuchen zu fressen giebt, sowohl mehr als bessere Milch geben.
Um diese Oelkuchen zur Nahrung für das Vieh zuzubereiten, muß man einen Kessel von Kupfer oder Eisen
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haben. Der letztere ist dem erstern vorzuziehen; weil das Eisen, und die davon aufgelößte Theilchen, so wenig dem Viehe, als den Menschen schaden. In diesen Kessel der mit Wasser angefüllet, und geheizet wird, werden Stücke von den Oekuchen und andere eßbare Kräuter, auch gelbe und weisse Rüben hineingethan. Dises zusammen läßet man aufwallen, rühret es gut unter einander, und giebt es alsdann, wenn es laulicht geworden, dem Vieh zu essen. Drey Zelten oder Oelkuchen von der gewöhnlichen Größe, sind nebst der Zugabe für 6 Stücke Vieh hinlänglich.
Die Zelten werden gemeiniglich auf dem Boden aufbewahret: man schlichtet sie auf eine Weise, daß die Luft durchstreichen kann: auf welche Art sie viele Jahre hindurch gut bleiben. Hat man kein Vieh, um sie zum Verfüttern zu gebrauchen: so finden sich Leute genug, die sie abnehmen. In guten Jahren wird das Stück zu 2 bis 3 Kreuzern; in mittlern zu 4 bis 5, und in schlechtern noch theurer in jenen Gegenden angebracht, wo der Kohlsamenbau, und diese Landwirtschaftspflege bekannt und in der Uebung ist.
Nach Erwägung dieser Umstände wird es niemanden befremden, wenn man in den Niederlanden, den Ertrag von einem Stück Feldes, welches nach der hiesigen Ausmessungsart ohngefähr vier Morgen beträget, auf 5- ja bis 600 niederländische Gulden berechnet; ein Gewinn, der in Ansehung der Nebennutzarbeiten, jeden Landwirth in den hiesigen Gegenden reitzen könnte, mit dem Kohl- und Rübsamen Versuche anzustellen, um den Bau desselben eigen machen zu können.
Ich hätte hierbey noch eines und das andere zu erinnern: besonders daß die Säcke, die man zum Oelauspressen brauchet, von Haar zusammen gewebt, eines kleinen Fingers dick, und zu Ryssel in Flandern am besten zu haben sind: ich will aber nicht weitläufig werden: und behalte es mir vor, Liebhabern, die eine nähere Auskunft, über einen oder den andern Punkt zu erhalten wünschen, solche schriftlich und mündlich zu erteilen. In welchem Falle sie sich an die Baderische Buchhandlung, wo ihre Anzeigen ausgetheilet werden, wenden wollen. Ich bin ec
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IV. Vermischte Nachrichten.
Von Einpropfung der Kinderpocken in Ungarn.
Die seit verschiedenen Jahren in ganz Europa bekannt gewordene,
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und in den meisten Ländern mit gutem Erfolg unternommene Einpropfung der Kinderblattern ist auch in Ungarn durch geschickte Aerzte versucht, und wirksam befunben worden.
Ein verdienstvoller Medikus hat diese Art von Kuren, mit allerhöchster Erlaubnis, auf eigene Kosten in Preßburg angefangen, und glücklich vollendet. Die einfache und sicherste Methode des Hrn Dimsdale war sein Leitfaden. Es wurden 4 Knaben von ungleichem Alter dazu gewählet. Sowohl nach der Einpfropfung, als dem Ausbruch und Reifungsfieber, hat man sie immer der freyen Luft geniessen, und reines frisches Brunnenwasser trinken lassen. Einer derselben von 6 Jahren, welchen man nur an einem Arme inokuliret, hat häufigere, doch abstehende uns gutartige Blattern bekommen: bey den übrigen dreyen aber, die man an beyden Aermen operiret, sind sehr wenige hervor gebrochen; doch haben sich die Rände der Einschnitte entzündet, und in dem Zeitraume der Reifung, sich, wie gewöhnlich, vereitert; daß man daher an der Infektion nicht zweifeln konnte. Alle 4 Kinder haben sie so glücklich, und ohne allen heftigen Zufällen, die sonst die natürliche Blattern zu begleiten pflegen, überstanden, daß sie während der Krankheit fast gar nicht im Bette gelegen sind. Die einzige Abweichung, die man bey einem Knaben wahrgenommen, ist: daß die Rize an beyden Aermen tiefer eiterten, und mehrere Tage hindurch flossen.
Die zwote Unternehmung geschahe mit dreyen Mädchen und einem Knaben von 4 bis 9 Jahren, durch Aufritzung der Haut an beyden Aermen, und Einimpfung der Blattern. Drey empfanden den vierten Tag Abends einen geringen Anfall vom Fieber, welches bis auf den 7ten Tag ganz gelind fortdauerte. Die Pocken brachen indessen völlig hervor. An zweyen Kindern konnte man in allen kaum 30 Blattern zählen. Das dritte bekam mehrere, doch abstehende und gutartige Pocken. In der Krankheit selbst, vor und nach dem Ausbruche, gab man ihnen keine Arzneyen: die freye Luft und reines Brunnenwasser dienten ihnen statt derselben. Die Vorbereitung aber zur Einimpfung erforderte mehrere Sorge, und längere Zeit; denn ihr Leib war sehr hart angeschwollen, und mit Würmern angefüllet, die vorher weggetrieben werden mußten. An dem ältesten Mädchen hat die Infektion nichts gewirket. Die Rände der Einschnitte haben sich weder erhoben noch entzündet, und heilten in wenig Tagen: sie klagte auch nicht über den mindesten Schmerzen an den operirten Aermen: kurz, sie bekam keine Blattern. Man liesse sie mit zwey andern Knaben, welche vor 6 Wochen inokulirt worden, währendem Laufe der ganzen Krankheit, in Gemeinschaft mit den Blatterhaften: aber es wurde keines von ihnen angestecket. Bey den übrigen dreyen haben sich die Ritze der Einschnitte, wie gewöhnlich, entzündet, und in dem Reifungsfieber vereitert: die kleine Wunden gaben vieles und wohlgekoch-
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Daß diese Art der Einimpfung auch bey andern ansteckenden Krankheiten nützlich angewendet werden könne; hiervon zeiget nachfolgender, von eben diesem berühmten und gelehrten Medikus, ebenfalls in Preßburg vorgenommener und glücklich geendigter Versuch: ein milzsüchtiger Mann, und Gemeiner vom löblichen moltkischen Infanterieregiment wurde seiner Sinnen merklich beraubet, und endlich verliessen sie ihn völlig. Man hatte druch 2 Monate verschiedene Mittel gebrtauchet; aber ohne alle Wirkung. Endlich brachte man ihn ins Krankenspital: hier lag er, wie ein Stock beständig im Bette, ohne sich viel zu bewegen. Sein Pulßschlag gieng schwach und langsam: am Gesichte sah er mager und blaß aus: man fand man fand weder von Vernunft noch Gefühl Zeichen an ihm: er aß, und trank nichts, als was man ihm bey in den Mund steckte. Endlich nach fruchtlos angewendeten Arneymitteln wurde ihm die Krätze eingeimpfet. Dieses geschah mit doppeltem Einschnitte auf beyden Aermen. Am 9ten Tage fiengen die Rände an den Einschnitten an, sich zu erhöhen, und dann zu entzünden: am 11ten wandelte ihn ein heftiges Fieber an, welches seit diesem Tage so sehr zunahm, daß man ihm häufiges Getränke und kühlende Arnzeyen. geben mußte. Die Narben, welche sich die vorhergehenden Tage auf den Einschnitten gestaltet, vereiterten sich, und fiengen an zu fliessen. Den 17ten Tag nach der Einimpfung hörte man ihn endlich einige Worte ganz liese sprechen. Die Krisis des Fiebers erfolgte durch eine 8 Tage anhaltende gelinde Diarrhe. Er erhielt seinen völligen Verstand wieder: und verlangte nach einigen Wochen zu seiner Kompagnie nach Leopoldstadt, geschickt zu werden, wo er seine Dienste frisch und munter verrichtet.
So angenehm es uns ist, diesen Versuch auch durch unsere Blätter bekannt zu machen: eben so aufrichtig wünschen wir unserm würdigen Patrioten Glück, da Ihn ähnliche wohlgeratene Proben, in die Reihe derjenigen setzen, die durch ihre Bemühungen, die Zahl der Heilungsmittel zu vermehren, sich einen unvergänglichen Ruhm erworben haben.
v. R.
In Wien zu haben in der Baderischen Buchhandlung neben dem Todtenkopf in der Bognergasse.