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III. Jahrgang, III. Stück, den 20. Jenner 1773.
I. Wissenschaften.
Fortsetzung des Auszuges aus der vorläufigen Ausführung der Rechte des Königreiches Hungarn ec. S. I. und II. Stück.
Von dem Anspruchsrechte der Krone Böheim auf die beyden Herzogthümer Oswietzim (Auschwitz) und Zator wird in der belobten Staatsschrift S.53. gehandelt.
Das Herzogthum Oswietzim (liest man darinne) sammt der damaligen Zugehörung Zator, ist schon im Jahre 1179 vom König Kasimir II. in Pohlen, dem Herzoge Miecislav von Oberschlesien und zu Teschen zum schuldigen Ersatz eigenthumlich übergeben, und diesem Fürstenthume zugeschlagen worden. Von den Ursachen und dem Hergang der Sache findet man beym Sommersberg ausführliche Nachricht. Tom I. script. Rer, Siles. access. ad Tab. General. I. pag. 301 & 305 & ad Tab. VI. pag. 673.
Die in den folgenden Zeiten in Ansehung Pohlens und Schlesiens im 13ten und 15ten Jahrhundert entstandenen Begebenheiten zogen endlich die gänzliche Trennung der, mit dem pohlnischen Reiche, verbunden gewesenen schlesischen Herzog- und Fürstenthümer, und derselben Verbindung mit Böheim nach sich.
Es waren nämlich die sehr angewachsenen schlesischen Fürsten, durch
die Lage ihrer Länder, in den oftmaligen fremden Kriegen mit Pohlen, am meisten ausgesetzt: zugleich sahen sie sich von der pohlnischen Nation, wegen des Verdachts eines genauen Verständnisses mit Deutschland dergestalten verachtet, und angefeindet, daß sie bey den pohlnischen Wahlen, Reichstagen und andern gemeinsamen Handlungen, nach und nach, gänzlich übergangen und ausgeschlossen, auch sogar zum Theil ihrer in Pohlen noch gehabten einzelnen Güther beraubet worden.
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Durch diese Umstände bewogen ergriffen sie zu ihrer künftigen Erhaltung, das Mittel, sich aller Gemeinschaft mit Pohlen zu entziehen, und dagegen dem Schutze der Krone Böheim völlig zu unterwerfen.
Den Anfang hierzu macht Herzog Kasimir der II. von Oberschlesien: der Stammvater der besondern Linie von Teschen, im Jahre 1289, da er dem Könige Wenzel von Böheim, seine mit vollem Eigenthume besessene Länder, worunter das Auschwitzische und Zatorische Gebieth mitbegriffen war, freywillig zu Lehen auftrug:
In dem hierüber ausgefertigten Briefe gedenkt besagter Herzog Kasimir einer schon ältern Verbindlichkeit seines Vaters gegen König Ottokarn: er erwähnet der pohlnischen Unterdrückungen und des genossenen böhmischen Schutzes.
Im Jahre 1327 erneuerten die Herzoge Kasimir III. zu Teschen und Johann zu Oswietzim die vorige Lehensverbindung mit Böhmen. Jener war ein Sohn von vorgedachtem Kasimir II., dieser aber desselben Enkel, folglich Kasimirs des III. Bruderssohn, welchem das zu Teschen gehörige Herzogthum Auschwitz besonders zugetheilt worden ist. Beede Lehensreverse sind vorhanden; jener von Herzog Johann ist in der Beylage Nr. XIII. enthalten, worinne das Schloß Zator namentlich angeführet wird, welches erst in spätern Zeiten mit dem Namen eines Herzogthumes beleget worden.
Zu gleicher Zeit gab König Johann zu Böheim als Lehensherr, gedachtem Kasimir III., und dessen Erben die Anwartschaft auf das Herzogthum Oswietzim.
Im Jahre 1335 wurde zwischen König Johann in Böheim und König Kasimir III. in Pohlen, zur Aufhebung der zwischen beeden Theilen obgewalteten Streitigkeiten, durch Vermittlung des König Karl des I. in Hungarn, ein Friede zu Stande gebracht, kraft dessen, vom Könige Johann zu Böheim und dessen Sohn Karl, damaligem Marggrafen in Mähren, auf alles Recht, zu dem in Anspruch genommenen Königreich Pohlen, und auf den bis dahin hievon geführten Titel, für sich und ihre Erben gänzliche Verzicht gethan: dagegen von Seiten der Krone Pohlen auf alle vermeynte Gerechtigkeiten in Ansehung Schlesiens und der benannten Herzogthümer, zu Gunsten der Krone Böheim, auf ewig entsaget wurde. (S. Sommerberg tom. I. pag. 774. und Dumont tom. I. Part II. p. 150.) König Kasimir in Pohlen hat diesen Vertrag durch eine schriftliche Urkunde, (Beyl. Nr. XIV.) welche zu Krakau in der Mariäreinigungsoktav 1339. gefertiget worden, ausdrücklich und umständlich bekräftiget.
Kaiser Karl der IV. König in Böheim gebrauchte sich dieses Rechtes, da er nebst dem Herzogthum Schlesien auch insonderheit jenes von Oswietzim der Krone Böheim auf immer einverleibte und zugeeignete, welches von sämmtlichen Chur-
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fürsten im Jahre 1355 bekräftiget wurde. Es bezeugen dieses die hier vorhandenen Originalbriefe von jedem Churfürsten besonders; und der Abdruck des gleichförmigen Maynzischen, beym Balbin und Dumont.
Im Jahre 1372 wurde pohlnischer, Seits die vorige Verzicht von dem damaligen König Ludwig dem I. zu Hungarn und Pohlen (Beyl. Nr. XV.) erneuert. Das Herzogthum Oswietzim wird, wie die andern, darinne mit Namen ausgedrückt. König Ludwig verband sich schriftlich für sich und seine Erben, unter einer körperlichen Eidesleistung, daß auch auf den Fall, wenn einige Herzoge und Innhaber derselben, sich ihm, König Ludwig, oder seinen Erben, zu unterwerfen gesinnet seyn möchten, sie dennoch dieselben auf keine Weise jemals annehmen wollten noch sollten.
Durch diese wiederholte pohlnische Verzichten ist das Recht der Krone Böheim, auf das derselben lehenbare Herzogthum Oswietzim und Zator vollkommen befestiget werden.
S. 59 folgen Beyspiele der, böhmischer Seits ausgeübten lehensherrlichen Gerechtigkeiten: und gegen diese Krone, von ernannten Lehensfürsten, ohne mindesten Widerspruch von Pohlen, deshalb fortgesetzten Anerkenntnissen und Pflichten.
Das erste hier angeführte Beyspiel ist vom Jahre 1372, wo Herzog Premisl zu Teschen, nach Absterben des unbeerbten Herzogs Johann, das Herzogthum Oswietzim vom König Wenzel zu Böheim, zu Lehen empfängt. Sommersb. ad fin. tom. 3.
Dann vom Jahre 1400, wo König Wenzel zu Böheim, als Lehensherr, die vom Herzog Johann zu. Oswietzim seiner Gemahlinn. Hedwig versicherte Wiederlage ihres Heurathguts auf Zator versichert.
Vom Jahre 1402, wo sich sämmtliche Herzoge in Schlesien verbunden, und darunter namentlich Herzog Johann von Oswietzim, dem bedrängten Könige Wenzel zu Böheim, als ihrem Erbherrn, wider seine Feinde, alle thätige Hülfe zu leisten. Sommersb. tom. I.p. 1006.
Vom Jahre 1407, wo König Wenzel in Böheim dem vorgedachten Herzog Premisl zu Teschen, das Lehen des Herzogthums Oswietzim bestätiget. Sommersb. in app. ad tom. 3.
Vom Jahre 1435, wo auf Begehren und Befehl Kaiser Sigmunds, als Königes zu Böheim, einige Herzoge in Schlesien, und unter denselben, namentlich Herzog Wenzel von Oswietzim und dessen Bruder, den Landfrieden errichtet haben und mit eigenen Worten bekennen: dessen getreue, gehorsame Fürsten und Unterthanen zu seyn. Sommersb. tom. I. p. 1019.
Vom Jahre 1447, wo die freundschaftliche Einigung zu Stand gekommen, zwischen den oberschlesischen Herzogen von Oppeln, Ratibor, Teschen, und namentlich dem Johann von Oswietzim an einem: dann
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dem König und Königreiche Pohlen am andern Theile, zur beyderseitigen Beschützung ihrer Länder. Sommersb. tom. I. p, 1011.
Der Herzog von Oswietzim ist hier, so wie die andern Herzoge von Schlesien
sammt ihren Herzogthümern noch forthin anders als für einen blos benachbarten und von der Krone Pohlen ganz keinen Abhang habenden Fürsten, nebst seinem Gebiethe anerkannt; mit demselben, als einem solchen hierinne gehandelt, und diese Einigung getroffen worden.
S. 61. ist der Hergang enthalten, auf welche Art und Weise, so ein altes und pohlnischer Seits so oft anerkanntes Recht der Krone Böheim beeinträchtiget worden ist.
Um das Jahr 1452 faßte König Kasimir der IV. den Anschlag das Herzogthum Oswietzim an sich zu reissen: die damals in Böheim, Ungan und Östreich obgeschwebten Irrungen gaben Gelegenheit dazu. Der pohlnische Geschichtschreiber Dlugoß erzählet die Umstände ausführlich.
Es suchte nämlich in eben gedachtem Jahre 1452 der krakauische Unterkämmerer Schafranietz von beyden Brüdern Herzog Premisl von Teschen und Herzog Johann von Oswietzim, einen ungerechten Tribut zu erpressen, und machte mit Feindseligkeiten den Anfang: da sie sich nun zur Gegenwähr gesetz, und das krakauische überzogen hatten; so grif der König selbst im folgenden Jahre 1453 zu den Waffen, durch deren Uebermacht Herzog Janusch (Johann) das Schloß Oswietzim zu übergeben gezwungen wurde; und endlich, nach umsonst versuchter Wiedereroberung desselben, sich überwältiget, und genöthiget sah, dem König Kasimir, das Oswiethimsche Gebiet, theils um den gefodertem Ersatz der vorgeschützten pohlnischen Kriegsunkosten und des Schadens, theils gegen Aufgebung einer Geldsumme von 20000 Mark breiter Groschen gänzlich zu überlassen.
Unter dem jungen Könige Ladislaus fand sich die Krone Böheim, bey den innerlichen Religionsunruhen, und wegen seines im Jahre 1457 erfolgten frühzeitigen Todes, nicht in Umständen, ihr hierdurch verletztes Recht, mit Macht zu behaupten.
So konnte es auch König Georg Podiebrad, wegen des ihm so nöthigen guten Benehmens mit dem König Kasimir, dessen er sich im Jahre 1460 durch eine Freundschaftsverbindung versichert hatte, nicht bewerkstelligen: er gestattete ihme dahero den Besitz von Oswietzim und Zator, jedoch dergestalt, daß er beede Herzogthümer, nebst andern, in dem zu Glogau (wo beede Könige zusammen gekommen) 1462 geschlossenen Vertrage, benennten Oertern, nur auf seine Lebenstage behalten sollte. (Beyl. Nr. XVI.)
Im Jahre 1469 hat zwar der Herzog Premißl zu Auschwitz und Tost und Herzog Johann zu Auschwitz Gleibitz, sich zu dem, von der katholischen Parthey, auf Antrieb des Pabstes, wider den kalixtinischen Kö-
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nig Georg zum Gegenkönig in Böheim aufgeworfenen Mathias Korvinus, König in Hungarn geschlagen, und denselben sammt, den andern oberschlesischen Herzogen für ihren König und Herrn angenommen, wie aus der Verbindungsurkunde beym Sommersberg tom. I. p. 1054 erhellet: doch ist hiervon das Recht der Krone Böheim vornämlich zum Grunde genommen worden: es scheinet auch, daß, da durch oberwähnten Vertrag, den Herzogen von Oswietzim, die Hoffnung so weit hinausgesetzt wurde, unter böhmischen Beystand zu ihren väterlichen Besitzungen zu gelangen, dieser Umstand nebst dem Religionseifer zu gedachter Verbindung eine Ursasche mitgewesen sey.
König Kasimir der IV. blieb bis zu seinem, im Jahre 1492 erfolgten Absterben, in dem Besitze des Herzogthums Oswietzim, und des Schlosses Zator; sein Sohn und Nachfolger König Johann Albrecht in Pohlen, da er sahe, daß sein Bruder, König Uladislaus II. in Hungarn und Böheim nicht im Stand seyn würde, auf die Wiederabtretung dieses Herzogthums und Schlosses mit Nachdruck dringen zu können; so unternahm er sogar im Jahre 1494 auch noch das übrige zatorische Gebiethe von dem damaligen Inhaber Herzog Janusch dem II. durch einen Kauf, laut der Urkunde beym Sommersberg tom. I. p. 811. an sich zu bringen.
König Ferdinand der I. säumte nicht, gleich im nächsten Jahre 1527 nach Antretung seiner Regierung in Böheim, die Rechte dieser Krone wenigstens in so weit zu retten, und wieder herzustellen: daß er den obgedachten Vertrag, zwischen König Georg in Böheim, und König Kasimir in Pohlen vom Jahre 1462 mit dem König Sigismund dem I. laut dem Sommersbergischen Auszuges (Nr. XVII.) erneuerte; wodurch der pohlnische Besitz von Oswietzim und Zator allemal nur auf des Königs Lebzeiten eingeschränkt war.
Seit diesem ist in allen errichteten und öfters erneuerten allgemeinen Verträgen, zwischen den böhmischen Ländern und Pohlen bis auf unsere Zeiten, die gütliche Ausmachung der älteren sowohl, als neuern Streitigkeiten und Rechte, durch beyderseitige Bevollmächtigte beständig bedungen und vorbehalten worden.
Aus diesem angeführten Verlaufe der Sache werden S. 65: folgende Schlüsse herausgezogen.
Daß die Könige in Hungarn schon in dem 11ten und 12ten Jahrhundert Roht- oder Kleinreußen, und besonders die demselben einverleibten zwo Provinzen Galizien und Lodomerien im rechtmäßigen Besitz gehabt: und in ununterbrochener Reihe, Titel und Wappen davon geführet haben. Daß dem Könige Ludwig I. kraft des mit
König Kasimir 1352 errichteten, und pohlnischer Seits noch 1673 für gültig erkannten Vertrags, das Königreich
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Reußen; nach dem Tode des Königes Kasimir wieder anheim fallen mußte. Daß die Königin Maria, als Thronfolgerin König Ludwigs in Ungarn, Reußen ruhig besessen: sodann aber daß dasselbe, ihre jüngern Schwester Hedwig, Königinn in Pohlen, mit Gewalt der Waffen und ungerechter Weise, der Krone Ungarn entrissen habe.
Daß in dem Vertrage von 1412, Pohlen zwar im Besitze des Landes gelassen; jedoch die Entscheidung der beyderseitigen Rechte ausdrücklich bedungen worden sey.
Königlich-ungarischer Seits hat man diesen Rechten und Ansprüchen niemals entsaget: man war zwar wegen innerlichen Unruhen, und auswärts gehabten Kriegen, durch lange Zeit außer Stand, sie mit Nachdruck geltend zu machen: man suchte aber auf alle thunliche Art sie aufrecht und unverletzt zu erhalten.
Wegen der Herzogthümer Oswietzim und Zator: daß die Krone Böheim, das Recht
der Lehensherrlichkeit durch die befugtesten und gültigsten Titel erworben: und mit ausdrücklicher Anerkenntniß und Verzicht der Krone Pohlen, gegen Hintanlassung ihres Rechts auf ganz Pohlen, behauptet und ausgeübt habe.
Daß hingegen von den nachherigen Königen in Pohlen, die beeden Herzogthümer durch eigenmächtige Wege, und unstatthafte Veräußerungen und Untergebungen von den Vasallen, ohne Einwilligung der Krone Böheim, ihr entrissen worden.
Daß sonach das gegründete Anspruchsrecht der Krone Böheim auf beyde schon längst eröfnete und heimgefallene Herzogthümer bis itzt vollkommen bestehe.
Daß man folglich allerdings befugt sey, die diesseitigen gegründeten Rechte und Ansprüche, nach so vielem Zeitverlust endlich einmal, und zwar so, wie es dermalen wirklich geschiehet, in dergestaltige Erfüllung zu bringen, die sowohl in der Sache selbst, der Billigkeit angemessen, als in ihrer Art unvermeidlich ist.
Sie ist in der Sache selbst der Billigkeit angemessen; da die größten Theile der dem hungarischen Anspruch unterliegendnen Landschaften, wovon nebst dem Herzogthum Severien, ganz Pohlen, Volhinien, die Palatinate Lublin, Chelm ec., gehören, freywillig zurückgefallen werden, und man sich mit einem sehr mäßigen Aequivalente begnüget.
Sie ist in ihrer Art unvermeidlich; da die, in dem zu Warschau übergebenen
Manifeste, enthaltene Bemerkung auf eine, leyder! nur allzu lange Erfahrung gegründet ist:
Daß die Verfassung der Republik endliche Berichtigung dieser gerechtsamen, durch die ordentlichen und sonst gewöhnlichen Verhandlungswege, nimmermehr anhoffen läßt.
v. R.
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II. Vermischte Nachrichten.
Wir haben von einem Freunde aus Pohlen folgende Beschreibung einiger Naturseltenheiten erhalten, von welchen wir glauben, sie verdienen auch eine Stelle in unsern Blättern. Hier ist sie:
Vom sogenannten pohlnischen Manna.
Die überschickte Art von der Grüze ist im Herbste auf den Feldern von Tarnowvietc (ein Dorf Bietczer Districkt zwischen Juslo und Grossno ) angetroffen worden. Viele Bauern sammelten es zu ihrem Genuß: diese befanden, daß es dem Geschmacke der sogenannten Heidegrüze, nach dem Kochen ähnlich wäre, nur daß diese hier gefundene Frucht etwas hart seye. Sie lag nicht allein auf den Feldern, sondern auch auf Wiesen, wo sie in beyden Gegenden, in kleinen Häuflein ausgestreuet zu finden war. Der Herr Kuropatecki erster Kastelan des Besnerdistrickts, und Besitzer dieses Dorfes, gab mir von dieser Frucht, mit der hier gegebenen Nachricht. Der dasige Pfarrer, der sie kochen gesehen, hielte sie, wie auch mehrere vom Haufe, für eine Frucht, welche durch den Thau oder Regen gefallen.
Ich glaube, daß sie der ausgefallene Samen vom Grase seye, der durch den Wind ist dahin getrieben worden. Die sogenannte Manna, die aus Pohlen zu uns gebracht wird, ist auch nichts anders, als Graßsamen.
Die folgend Nachricht entspringet aus dem Mineralreich.
"Auf den Feldern von Potok (ein Dorf, welches eine halbe Meile von Großno lieget) ist eine Quelle von besondern Eigenschaften, welche ich gestern in Augenschein genommen habe. Diese befindet sich auf einem ebenen Felde, wo beyderseits auf 1500 Klafter, gegen Norden, der Fluß Vislok, und gegen Süden, die Jasselka fliesset. Eben so weit ist es auch gegen die Berge hin. Um die Quelle herum findet man angebaute Felder, und einen jungen Tannenwald. Die Gestalt der Quelle ist fast zirkelrund, gegen 5 Schuh im Durchmesser, schier 7 in der Tiefe, und gleichet ziemlich einem Brunnen. Die Eigenschaften sind folgende: das Wasser quillt in der Mitte, dem Augenscheine nach, sehr stark herfür, ohne sich doch zu vermehren. Man höret hierbey ein Getöse, gleich dem feftigst siedenden Wasser, welches einen Schaum verursachet, der sich entzündet, sobald man ihn mit einem brennenden Wachslicht berühret: worauf das Feuer den ganzen Schaum in ein paar Augenblicken verzeh-
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ret. Die Farbe ist blaulicht. Merkwürdig ist es, daß wenn man angezündetes Stroh auf das Wasser wirft, die ganze Oberfläche desselben sich entzündet, und leuchtet, aber auch nur etliche Sekunden lang, und mit einer niedrigen Flamme. Mit einer Kerze hingegen kann man dieses Wasser nicht anzünden. Der Geruch davon ist sehr stark schwefelartig: der Geschmack widrig: die Farbe trüb. Gegen die Mitte hin, gefrieret es niemals, auch nicht im stärksten Winter. Der Boden ist ein unergründlicher Morast, der auch, wenn er entzünde wird, brennet."
Die dritte Naturseltenheit bestehet aus einer Lache oder Pfütze.
Diese lieget (so fähret unser Hr. Korrespondent fort) am Wege, wo man von Grossno nach Sanok fähret. Ihre Größe enthält 3 bis 4 Quadratschuhe, und ist kaum 6 bis 8 Zolle tief. Sie wird täglich mit einer schwarzen Materie überzogen, die, wenn man sie abnimmt, einer natürlichen Wagenschmier ähnlich siehet. Die Farbe ist schwarzbraun: der Geruch zeigt sich nach Pech und Harz. Die Materie an sich selbst, ist ziemlich stark , klebricht und sehr fett im Angreifen, lässet sich auch durch kaltes Wasser nicht von den Händen abwaschen, wie ich es selbst erfahren, indem ich davon in ein Gläßgen fassen wollte. Nur warmes Wasser mit Seife konnte sie wegbringen. Die dortigen Landleute bedienen sich dieser Materie, um die Häute, und das Leder damit zu schmieren, welche dadurch besser und dauerhafter werden sollen: sie schmieren die Wägen auch damit. Diese Materie wird von ihnen des Morgens frühe gesammelt, weil sie da am dicksten ist. Etwas besonders ists, daß Hunde und Katzen nicht davon lecken, sondern sie scheuen.
v. C.
In Wien zu haben in der Baderischen Buchhandlung neben dem Todtenkopf in der Bognergasse.