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III. Jahrgang, XXIV. Stück, den 16. Brachm. 1773.
I. Allerhöchste Verordnungen.
Fortsetzung des Rekrutirungsregulaments.
Vierter Abschnitt
Von der Uebergabe und Uebernehmung der Unterthanen unter die Miliz.
Die allerhöchste Meynung gehet nicht dahin, die konscribirten Unterthanen durch das Militare ausheben sondern den Obrigkeiten, die Wahl zu lassen, welchen aus ihnen, sie zur Militz abgeben wollen. In dieser Folge wird es für überflüßig gehalten, daß wegen Ergänzung der Regimenter, wie es sonst gewöhnlich gewesen, Postulata an die Stände ergehen. Die, jedes Jahr, von jedem Lande zu stellende Rekrutenanzahl wird den Länderstellen vorgeschrieben, welche sofort einverständlich mit dem Generalkommando die Subrepartition auf die Obrigkeiten, mit genauer Rücksicht, auf die Proportion der, durch die Militarbücher bestättigten, wahren Existenz der Diensttauglichen Mannschaft, nach den Werbbezirken der Regimenter und Untertheilung der Kompagnien zu veranlassen, solche ihrer Seits den Kreisämtern, zur Verständigung der Obrigkeiten: das Generalkommando aber den Regimentern, und diese den Kompagnien ungesäumt mitzugeben haben, damit die Uebergabe und Uebernahme ohne Zeitverlust erfolgen möge.
Zu der hierunter nöthigen Beschleunigung wird vieles beytragen, wenn der, das Militarbuch führende Officier gegen Vergütung des Schreiberlohns, und der diesfälligen Materialien, jeder Obrigkeit, einen Auszuge aus dem Militarbuch, so bald er mit der Visitation der zu konscribirenden Ortschaften zu Stande gekommen, mittheilet, woraus die Obrigkeit nur
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den Namen und das Numero eines Unterhaus, den sie zu stellen gedenket, dem Hauptmann auf einen Zettel aufzeichnet, welcher so fort den Mann, nach vorläufiger Meldung bey dem Ortsvorsteher zu dem Regimente, ohne alle Unkosten, bringen läßt.
Dagegen wird es ausdrücklich verbothen, daß keine Obrigkeit, Beamter, oder Ortsvorsteher sich beygehen lasse, den zur Uebergabe bestimmten Unterthan, durch den Gerichtsdiener vorläufig fangen, oder auf anbere Art, in Arrest bringen zu lassen. Ins besondere aber
1) Hat der Officier bey der Einlieferung auf die Tauglichkeit des gestellten Rekruten genau zu sehen: findet er ihn untüchtig, so soll er den Mann sogleich zurück schicken, ihm über die Ursache seiner Entlassung ein schriftliches Zeugnis mitgeben, und zugleich von de Obrigkeit einen andern Mann verlangen.
2) Ist die Vorschrift bestimmet für einen Rekruten in Ansehung des; Leibesmaaßes und zwar, Schuh. Zoll.
für einen Cuiraßier 5 5
Dragoner 5 3 bis 4
Infanterie 5 3
in Ansehung des Lebensalters zur Infanterie und Cavallerie von 17 bis 40 Jahren, für einen Militarknecht von 17 bis 50 Jahren.
Es stehet diesemnach nicht bey dem Officier einen größern Mann für einen kleinern zu wählen: dagegen können die Obrigkeiten, denjenigen aus ihren Unterthanen, welchen sie selbst wollen, zur Militz abgeben, wenn er nur konscribirt, tauglich und groß genug ist.
3) Sollen Unterthanen, die zur Vermeidung ihrer Stellung zum Regiment, sich verstecken oder entweichen; nicht weniger auch jene, die ihnen dazu verhülflich sind, mit der oben (3. Abschn.14.) ausgesetzten Strafe angesehen werden.
4) Wenn zum Gewehre tüchtie, konscribirte Unterthanen, sich, ohne Urlaubzettel in die, der Konscription nicht unterliegende k.k. Erbländer begeben: so stehet es ihnen bevor daselbst sogleich handfest gemacht, und an das nächste Militare, zur Auslieferung an das Werbbezirksregiment und weitern gesätzmäßigen Bestrafung abgegeben zu werden.
5) Bekommt der gestellte Rekrut von dem Militarofficier 3. fl. Handgeld: davon aber muß er sich die Kleinigkeiten, die er mit der Montur nicht bekömmt, als Haarzopfenband, Kämme, Messer und Gabel, Schubürsten, Schnupftuch, auf der Stelle anschaffen.
Ueber den richtigen Empfang dieser 3. Gulden, dann über den Tag der Stellung, muß der Ortsvorsteher ein schriftliches Zeugniß geben:
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indem von diesem Tage an die Militarverpflegung angehet.
6) Muß zu Friedenszeiten, die Uebernehmung verheuratheter Leute, so viel möglich, vermieden werden.
7) Können Landläufer, Vagabunden, oder die sonsten Ausschweifungen begehen, welche den Verlust der Ehre nicht nach sich ziehen, jedoch nicht von den Obrigkeiten, sondern von den Kreisämtern, ad militiam übergeben wereden: diese aber haben einem solchen Manne, die Ursache seiner Uebergabe schriftlich mitzugeben. Bloß zur Strafe wird künftighin niemand zu den k. k. Truppen übernommen: weswegen dann ausser der ordnungsmäßigen Stellung nur zwo Ursachen noch statt finden, nämlich um entweder müssige, herrnlose Leute zu nützlichen Diensten des Staats zu verwenden; oder durch schlechte Erziehung ausarten wollende Menschen, durch die Militardisziplin zu rechte zu setzen.
8) Rekruten von dieser Art, wenn sie zum Regiment geliefert werden, können zwar keiner Obrigkeit insbesondere zu statten kommen: doch dienet dieses dem ganzen Werbbezirke, weil man weniger Rekruten bedarf.
9) Nur landesfürstliche Städte können solche Rekruten für ihre Unterthanen anrechnen, wenn sie, die Gestellten, keinem andern Werbbezirk unterstehen.
10) Mit Repartir- Uebergeb- und Uebernehmung der Militarfuhrknechte wird es auf gleiche Art, wie mit den Rekruten gehalten. Sie bekommen ebenfalls 3. fl.Handgeld; legen bey der Arrestirung den Militareid ab: sie werden allezeit, wenn man ihrer nicht bedarf, wieder entlassen, und tretten unter den Bauernstand zurück, doch mit der Schuldigkeit, sich, wenn sie tauglich bleiben, auch das zweytemal als Fuhrknechte zu stellen.
11) Das Leibesmaaß der Fuhrknechte darf höchstens nur 5 Schuh 2 Zoll betragen: es werden bey ihnen Leibesgebrechen, die zum Gewehrstande untauglich machen, nicht angesehen: doch müssen hierzu solche vorzüglich gewählet werden, die bey Pferden aufgewachsen sind.
(Der Beschluß folget künftig.)
II. Wissenschaften.
Fortsetzung des Auszugs der Beschreibung des Herzogthums Steyermark von Aquilin Julius Cäsar.
Das zweyte Buch handelt vom Zustande, der Beschaffenheit und den Denkwüridigkeiten der Hauptstadt Gräz von Karl dem Großen an, bis auf Karl den Erzherzog im Jahr 1519. Im ersten Kapitel beschreibet der Hr. Verf. Die Erneuerung der Stadt Gräz
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unter den Bayern, und andere Begebenheiten bis auf Ottokar den ersten Markgrafen in Steyer im Jahr 958. Karl der Große bekriegte 791 mit seiner aus Franken und andern Deutschen bestehenden Armee die Hunnen, (Avaren) und jagte sie aus ganz Oesterreich, Steyermark, Unterungarn, bis über die Donau und Raab. Er verordnete, daß Steyermark künftighin unter Bayern stehen, und dessen Landvögte, zugleich Gränz- oder Marggrafen über Steyermark seyn sollten. Der erste Markgraf der pannonischen Gränzen war Gerold.
Die von den Bayern vor Christi Geburt erbaute, unter Karl dem Großen erneuerte Stadt Gräz hat die Polhöhe von 47 Graden 2 Minuten, und in der Länge 39 Grade, 40 Minuten. Hier beschreibet der Hr. V. die öfteren Kriege, die Karl der Grosse geführet, seinen Tod, die Vertheilung seiner Länder, und die Verwüstung Deutschlandes durch die Hunnen, fast seit 500 Jahren. Im zweyten Kapitel wird der Zustand des christlichen Glaubens in Gräz und der umliegenden Gegend, unter Karl dem Großen, bis 958. beschrieben, was sich nachgehends unter den Ottokarn Marggrafen von Steyermark vom Jahr 958. bis 1192 zugetragen habe, dieses lieset man in 3ten Kapitel. Unter andern kommen darinnen die vielen und reichlichen Stiftungen, Kirchen und Klösterbauungen und Güterverschenkungen an Geistliche vor. Im Jahr 1180. wurde Steyermark zu einem Herzogthum erhoben; 24 Jahre später, als Österreich. Das 4te Kapitel meldet den Ursprung, die Aufnahme und genealogische Beschreibung, der alten Herren von Gräz, welche von den Ottokarn abstammen. Der Stammbaum der Herrn von Gräz wird hier aus alten Urkunden erwiesen. Im 5ten Kapitel stehet: ob, und wie der katholische Glaube unter den Ottokarn, besonders um Gräz zugenommen habe: vom Jahr 958. bis 1192. Unter Ottokarn dem 4ten 1116. waren die Klöster in Deutschland in der geistlichen Zucht sehr verfallen, und dem Wucher und der Simonie ergeben, wo unsere Fürsten neue Klöster errichteten, welche in geistlicher Ordnung und Zucht andern Ländern, als Muster der Vollkommenheit könnten vorgestellt werden. Das 6te Kapitel enthält die Begebenheit der Stadt Gräz unter den Oesterreichbabenbergischen Herzogen vom Jahr 1192. bis 1246. Hier wird die Reise des Herzogs Leopold ins gelobte Land 1217. beschriebenh: auch seine alldort verübte große Thaten. Das 7te Kapitel lehret, wie es zur Zeit der Babenbergischen Oesterreichischen Regierung mit dem katholischen Glauben in Gräz und dessen Gegendfen gestanden sey. Der Hr. V. saget: die Babenbergisch - Oesterreichischen Regenten in Steyermark waren alle tugendsame und christliche Herren. Leopold der Tugendsame hat in der kurzen Zeit seiner Regierung seinen Glau-
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benseifer nicht nur mit der Wohlthätigkeit gegen das Stift Seccau, und die Karthause zu Seiz, sondern auch in seinem Todbette gezeiget. Leopold der glorreiche sein Sohn, war eben so freygebig gegen die Klöster und Geistlichen. 1230. kam Friedrich der Streitbare zur Regierung der Herzogthümer Oesterreich und Steyermark, der sich besonders gegen die Klöster und Kirchen gutthätig erzeigte. fe. Hier werden viele Klosterfreyheiten, Stiftungen und andere geistliche Gutthaten erzählet. Das 8te Kapitel hat die geistliche und weltliche Denkwürdigkeiten der Stadt Gräz vin 1246. bis 1282. da Steyermark unter das Haus Habspurg gekommen ist. Der Hr. V. saget: nach dem Tode Kaiser Friedrichs fiel der kriegerische Erzbischof Philipp zu Salzburg in Oesterrreich und Obersteyermark ein, und nahm die Herrschaft Medling, Hohenwart, die Maut zu Rottenmann, und die Schlösser des ganzen Ensthales ein: er machte sich Hofnung Steyermark zu unterjochen.
Das 9te Kapitel erzählet den Zustand und die Beschaffenheit der Stadt Gräz zu Zeiten der Herzogen in Steyermark Alberts des ersten, Rudolph des zweyten und Friedrichs des dritten vom Jahr 1283. bis 1330. Dieses Kapitel fängt an: ich habe nun jenen Zeitpunkt erreichet, der fast unter allen Jahrhunderten der merkwürdigste, unsrem Steyermark; und dem Durchlauchtigsten Erzhause von Habspurg in Steyermark der erste gewesen ist. Hierauf werden verschiedene Kriege, die Oesterreich und Steyermark betroffen, erzählet. Unter andern jener, der zwischen dem Herzog Albert und Rudolph Erzbischoffen zu Salzburg, geführet worden, da im vorherigen Jahre in der Kirchenversammlung zu Salzburg wider den Bischof zu Seccau und den Abt zu Admont der kanonische Schluß ergangen war: daß kein Geistlicher ein weltliches Amt bekleiden sollte. Das 10te Kapitel: die Begebenheiten der Stadt Gräz vom Jahr 1330. bis 1387. Die Fortsetzung geschiehet bis 1425. im 11ten Kapitel. Hier wird der Anfang des Landesverweseramts in Steyermark, nebst der Ordnung der Herren Landesverweser, wie sie auf einander gefolget sind, angeführet: desgleichen das Rathhaus, der Magistrat, das Mauthhaus, die Märkte, die Anzahl der Bürger, das Zeughaus beschrieben; auch der Hußiten und Wiklefiten Meldung gemacht.
Das 12te Kapitel enthält die Fortsetzung bis 1439. Die Reise des Herzogs Friedrichs im 20. Jahre seines Alters ins gelobte Land im Jahr 1436. und sein Gefolge wird beschrieben. Einige Gräzer Gelehrte und ihre Werke um diese Zeit, werden angeführet. Die Verurtheilung des Andreas Baumgärtners eines Meyneidigen aus Steyermark. Tod des Kaiser Friedrichs im 78ten Jahr seines Alters, und Leichenbegängniß.
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Das 13te Kapitel: Fortsetzung bis 1519., welches weitere Kriege, Stiftungen und dne Bauernkrieg beschreibet.
Das dritte Buch.
Merkwürdige Begebenheiten vom Jahr 1519. bis 1740. Oder: von der Regierung Karl des Vten bis zum Tode Karl des VIten.
Das erste Kapitel enthält die Gräzerische Geschichte von 1519. bis 1564. unter Karl dem Vten und Ferdinand dem ersten Römischen Kaiser. 1522. entstund der Türkenkrieg, und die Unruhe wegen den Lutherischen Lehrsätzen: 1530 in Abwesenheit des Herzogs Ferdinand, sagt der H. Verf. setzte die Irrlehre des Luthers Steyermark und besonders Gräz in große Verwirrung. Bartholomäus Picca, ein Lutherischer Schulmeister gab eine Postille, unter dem Namen eines evangelischen Unterrichts heraus. Man scheute sich nicht, die feinen Sätze der sogenannten Reformation auf den Kanzeln zu behaupten. 1540 wurde zu Gräz die Lutherische Schule eingeführt.
Das zweyte Kapitel erzählet die Gräzerischen Geschichte von 1564. bis 1637. unter Karl dem Erzherzog. Hier sagt der Hr. Verf. Ferdinand der erste hatte kurz vor seinem Tode vom Papst Pius die Erlaubniß erhalten, daß in den Oesterreichischen Landen der Gebrauch des H. Abendmahls unter zwo Gestalten beybehalten werden sollte. David Tonner war der erste Hauptprediger Lutherischer Lehre zu Gräz; hier werden noch mehrere genennt. Der Hr. Verf. saget: Zu Gräz hielten die Lutherischen Landstände einen Landtag, an welchem sie neue Prediger, Gottesgelehrte und Oberintendenten stellten, von welchen alle andre in Kärnten, Krain Görz ec. abhangen sollten: sie richteten den Gottesdienst und die Schulen auf Wirtenberigschen Fuß ein. Leichenbegängnis des Herzogs Karl. Der Erzherzog Ferdinand gehet in der Stille nach Rom, um sich um sich mit Clemens dem 8ten wegen Ausreutung des Lutherischen Glaubens zu besprechen. Nach seiner Zurückkunft geschiehet die Verjagung der Lutheraner aus Gräz und dem ganzen Lande. Beschreibung des Beylagers des Erzherzog Ferdinand mit einer Erzherzogeinn aus Bayern. 1606. war die Pest zu Gräz. 1612. starb Kaiser Rudolph zu Prag im 59ten Jahr, worauf König Mathias zum Kaiser zu Frankfurt erwählet wurde. Dieser nahm seinen Vetter Ferdinand an Kindes statt an, welcher zu Prag 1617, zum König von Böhmen gekrönt, und dadurch zugleich Herr von Schlesien, Mähren und der Lausnitz geworden. 1618. erhielt Er auch hungarische Krone. 1619 starb der Kaiser Mathias, Ferdinand erbte die Oesterreichischen Länder, und wurde den 9.ten September zu Frankfurt zum
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Römischen Kaiser gekrönet. Unter den damaligen veilfältigen Kriegsunruhen blieb Steyermark dem Kaiser Ferdinand getreu.
Das dritte Kapitel erzählet die Gräzerische Geschichte bis 1705. Die Gräzerische Universität zählet 8. unter ihren Gliedern, die zur Makerkrone gelanget sind, und 4., die Rom mit dem Kardinalspurpur beehret hat. Unterm schwedischen Kriege 1641 hielte sich Kaiser Ferdinand der IIIte zu Gräz auf. Indem Steyermark, saget unser Hr. Verf. außer den nothwendigen Kriegsauflagen sonst nichts Feindliches verspürte, nahm die Zahl der geistlichen Ordensklöster zu. In der Lorettokapelle, in der Kirche der barmherzigen Brüder zu Gräz befinden sich 7. Altäre, und an einem ist ein Gnadenreiches Bild unsers gekreuzigten Heilands, welches ein Lutherischer Künstler so vortreflich ausgearbeitet hat, daß des bis auf 40000 Gulden geschätzt, und für das zweyte aus den in Europa befindlichen Kaiser Leopold in Gräz die Huldigung ein.
Viertes Kapitel: Fortsetzung des vorhergehenden bis 1740. Die Vermählung des Königs Karls von Spanien geschah 1707 mit der Prinzeßinn Elisabetha von Braunschweig - Wolfenbütel. Die Krönung dieses Monarchen zum Römischen Kaiser den 22. December 1711. 1717 kam unsre theuerste Landesmutter Maria Theresia auf die Welt. 1736. den 12. Februarius war die Vermählung unsrer allertheuersten Maria Theresia mit Franz Stephan Herzog zu Lothringen Eben in diesem Jahre starb der Prinz Eugenius von Sawoyen im 73. Jahr seines ruhmvollen Alters. 1739 wurde der Frieden mit den Türken gemacht. Und im folgenden Jahre starb der glorwürdigste Kaiser Karl der VIte.
(Ende des ersten Theils.)
III. Naturgeschichte.
Fortsetzung
Von den gemeinen oder Halbedelsteinen in Ungarn.
Auf den Chalcedonier folget der Carniol, welcher nicht minder, wie der vorige, halbdurchsichtig, bald mehr, bald weniger, von gleicher Härte und nur in der Farbe unterschieden ist. Seine Farbe aber ist roth, doch sehr verschieden. Ohne daß man sich in unnöthige Weitläufigkeit einlasse, oder gar auf unnütze Kleinigkeiten gerathe; so kann man alle ungarische Carniole in Ansehung ihrer Farbe, in folgende drey Sorten eintheilen: 1) Die dunkel oder braunrothen, sind fast ganz undurchsichtig, und in der Farbe dem
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Kupfer am ähnlichsten: sie haben nicht allezeit, jedoch sehr oft schwarze Flecken oder Adern. 2) Die Gelbrothen, diese sind mehr durchsichtig, als die vorigen, aber sehr blaß und gelb, beynahe wie ein gelber Thon. Eben diese Art von einem Carniol, mögen die ältern Schriftsteller den Lyncar genannt haben. 3) Die Fleischfarbenen sind hellroth, und kommen dem Blutwasser in der Farbe am nächsten. Sie haben mitunter blutrothe, oder auch weißlichte Flecken und Adern, und sind unter denen in Ungarn, allem Ansehen nach, die schönsten, besten und am meisten durchsichtig. Und eben dieser Stein kommt der Beschreibung, die man von dem Sarder hat, am nächsten.
Carniole sind an vielen Orten in Ungarn anzutreffen: man findet welche im karpatischen Gebirge, wie wohl sehr selten; weil sich Niemand bemühet dieselbe aufzusuchen, auf den Kapsdorfer Gebirgen im Zipser Komitat, bey Tokay, Mischholz, und überhaupt findet man sie nicht selten, fast auf allen Weingebirgen in Oberungarn, ob sie gleich nicht allezeit die schönsten und besten sind, und hin und her zerstreuet, in kleinen Stücken liegen. Besonders aber muß das Kremnitzer Gebiet, mit allerley Arten von diesen Steinen, stark besetzet seyn. Hr. P. Fridwalßky*) sagt: daß er eben bey Kremnitz eine Menge dieser Steine selbst gesammelt habe. Und wenn Doctor Brukmann**) schreibet: Ohnweit Kremnitz ist ein „ganzes Feld voll Achat von allerhand Farben, blau, weiß, roth, gelb ec. welcher Glaß schneidet, anzutreffen, einige nennen ihn Carniol, weil der meiste ins rothgelbe fällt;“ so können wir unter diesem Achat, nicht anders, als den Chalcedon und Carniol verstehen; nachdem der letztere meist in das rothe oder gelbe fällt, der erstere aber weingrau und etwas blaulicht ist.
*) In Mineralogia Magni Principatus Transilv. p. 178. quales in Ungaria ad Cremnicium coprofos legi.
**) In der unterirdischen Schatzkammer S. 248.
In Wien zu haben in der Baderischen Buchhandlung neben dem Todtenkopf in der Bognergasse.