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III. Jahrgang, LII. Stück, den 29. Christm. 1773.

I. Wissenschaften.

Innsbruck.

Hier hat vor Kurzem die von Trattnerische Presse verlassen: Jos. Leonardi Baniza, I. V. D. S. C. R. A. M. Consil. Reg. Inf. Austr. Jur. Civil. & Crimin. Profess. P. O. Delineatio Juris Criminalis secundum constitutionem Carolinam ac Theresianam, in usum auditorum adornata. Pars secunda. In groß Oktav 406. Seiten stark.

Von dem ersten Theile, worinn die zwey ersten Bücher dieses so nöthigen als nützlichen Werkes enthalten sind, haben wir in unserem ersten Jahrgange S. 172. eine Auszug geliefert. Nun wollen wir auch den Innhalt dieses IIten Theils kürzlich anzeigen.

In dem dritten hier folgenden Buche wird gehandelt, von peinlichen Gerichtssachen überhaupt, in XIII. besondern Kapiteln, und zwar im 1ten von der peinlichen Gerichtsbarkeit, im 2ten von peinlichen (halsgerichtlichen) Fällen; der Hr. Verfasser setzet hier § 36. u. in f. vier besondere Regeln, nach welchen man peinliche Fälle, von geringern Freveln, zu unterscheiden hat; im 3ten vom peinlichen Blut- oder Halsgerichte. Bey erklärung dieses Gegenstandes siehet der Hr. Verfasser, im 50. §. auch auf die Reichsverfassung, auf die Gerechtsame der Reichsstände und § 53. auf die unmittelbare Reichsritterschaft: im 4ten von den Personen, aus welchen das peinliche Gericht bestehet. Karl der Vte ließ ihre Zahl unbestimmt; nach der Const. Theresiana werden wenigstens sieben erfordert. Auch hier hat der Hr. Verfasser eine wohlgegründete Richtschnur angebracht; und dann insbesondere von den Personen, welche das Gericht ausmachen, in den folgenden 5. 6. 7. hierauf im 8. Kap. von den Obliegenheiten des Delinquentenvertheidigers, im 9. von der peinlichen Gerichtsbar-

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keit, nach dem gemeinen Rechten; im 10. von der befreyten Gerichtsgehörde, wovon hier VII. besondere Arten angemerket werden: im 11. von der Zusammentreffung mehrerer rechtmäßiger Richter, wo ebenfalls sieben Fälle angeführet, und § 162. dem Gerichte, wo das Verbrechen begangen, vor jenem, wo der Missethäter gefangen word[e]n, aus treffenden Gründen, ein Vorrecht eingeräumet wird; im 12 vom peinlichen Prozeße und dessen Arten; §. 176. wie der Inquisitionsprozeß entstanden, und nach Deutschland gekommen? Endlich im 13. von den Theilen eines jeden Criminalprozesses überhaupt.

in dem IVten Buche ist das gerichtliche Verfahren in peinlichen Sachen besonders enthalten, und in XL. Kapitel abgetheilet. Hier kommet vor 1. Generalinquisitiosprozeß, 2. erhebung des corporis delicti; und was für eine Regel hiebey zu beobachten? §. 215. Verschiedene zur Aufklärung der Sache dienende exempel. 3. Die Art de Thäter zu entdecken. 4. anzeugungen und ihre eintheilung. § 217. werden bey 8. verschiedenen Verbrechen die Indica proxima propria angemerket. 5. Gefängliche einziehung; drey Regeln, worauf man dabey zu sehen hat; § 284. und folg. 6. Vertheidigung des Inquisiten, in Ansehung der gefänglichen Einziehung. 7. Summarisches Verhör des Thäters. 8. Mittel, die Specialinquisition abzuwenden. 9. Specialinquisitionsprozeß. 10. Ordentliches Verhör. 11. Beweis der Missethaten überhaupt und dann insbesondere, 12. Durch des Thäters eigene Bekänntniß. 13. durch zeugen. 14. Durch Instrumente, worunter schriftliche urkunden und andere Werkzeuge zu verstehen. 15. Durch Anzeigungen. 16. Gegenstellung, Confrontatio. Nun folgen die außerordentlichen Wege, die Wahrheit zu erforschen, und zwar Kap. 17. der Reinigungseid. 18. Bloßwörtige und thätige Torturandrohung, Trritio verbalis & realis. 19. Tortur überhaupt. § 501. heißt es: Sunt nonnulli, qui torturam e terris christianorum poenitus eliminandam esse censent: alii contra, ob indicium criminis commissi proximum ad eam illico confugiendum esse non dubitant. Der Herr Verfasser gehet von beyden ab: er hält dafür, die Tortur könne zwar, aber mit der größten Behutsamkeit, und wo nichts, als noch das eigene Geständniß zu ermangeln scheinet, gebrauchet werden. 20. Vollstreckung der Tortur. 21. Bestättigung des in der Tortur erfolgten Bekänntnißes. 22. Fortsetzung und Wiederholung der Tortur. 23. Peinliches Urtheil. 24. Dessen Verfassung (C. C. Theres. 40) 25 Verschickung der Kriminalakten. Diese findet nach dem 21. Art. §. 5. der C. C. Theres an Juristische Kollegia nie statt. 26. Ankündigung des Urtheils. 27. Vollstreckung des Urtheils. 28. Ursachen, den Vollzug des Urtheils einzustellen. 29. Vom Stand- oder Geschwindrecht. 30. Akkusationsprozeß. 31. Akkusationsprozeßform. 32. 33. 34. Peinliche Verfahrungsart wider Abwesende.

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35. Vom Reinigungsprozeß. 36. Vom sicheren Geleite. 37. Von den Freystätten und ihrer Eigenschaft. Kraft eines, der Universität zu Innsbruck ertheilten Privilegiums, hat sich jener, der einen von ihren Inkorporirten umbringt, keiner Freystaat zu erfreuen. 38. Vom Begräbniß der bestraften Deliquenten. 39. Ihren hinterlassenen Gütern und Vermögen. 40. Von den Malefizunkosten.

Aus diesem verzeichniße wird man entnehmen können, daß der Hr. Verfasser nichts weggelassen habe, was zur richtigen Kenntniß des Kriminalrechtes und Prozeßes nur immer nöthig ist. Man findet hier Verschiedenes, woran in andern Vorlesebüchern, ja auch in größern Systemen nicht gedacht worden: und wenn jemanden der Argwohn anwandeln wollte, daß etwas von wesentlichen Umständen weggeblieben sey; dem wird das fleißig zusammengetragene Register, die Stelle zeigen, welche diesen Zweifel heben wird: angehende, ja auch viele andere Erbländische Rechtsgelehrte werden dem Herrn Regierungsrath für die, in diesem Theile, nicht minder, bey jedem Kapitel, angeführte Bücher, besondern Dank wissen.

v. R.

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Ungarische Staatsgeschichte.

Nachtrag zu der, im XLVII. Stück fortgesetzten Abhandlung.

Ich sage ihnen Dank, daß sie meine kurze Abhandlung vom ersten Fürsten des heiligen römischen Reichs in Ungarn, in ihren Anzeigen, einen Platz vergönnet haben. ich hörte, daß sie den Liebhabern der ungarischen Staatsgeschichte nicht unangenehm gewesen sey. Und dieses muntert mich auf, die durch zween Zusätze in ein helleres Licht zu setzen.

Der erste Zusatz betrifft den, der Perenischen Familie vom Kaiser Maximilian dem I. ertheilten Reichsfürstentitel; daß solcher mit Emerico Perêny nicht gänzlich abgestorben sey, kann man außer der angeführten Lob- und Leichenrede, welche Basilius Fabricius im Jahre 1567. gehalten, auch andern Urkunden darthun. Ich will auch für diesesmal nur auf Severini Sculteti (der ein evangelischer Prediger in Bartfeld in Oberungarn gewesen) υτομυημα, sive admonitionem brevem ad christianos Regni ungariae cives &c. welche im Jahr 1599. zu Bartfeld in IVto gedruckt worden ist, beziehen. In diesem Buche wird S. 25. Gabriel Perény Princeps ausdrücklich genennet. S. 26. schreibet er von seiner Krankheit folgendermassen: Tum Princeps (Gabriel Perény) morbo articulari conflictabatur: S. 28. liefert er dasjenige Schreiben, welches im Namen zwoer chursächsiscchen Universitäten, nämlich Leipzig und Wittenberg, im Jahre 1563. den 11ten July an Gabriel Pereny erlassen worden ist. Dasselbe fänget sich mit folgendem Titel an: Illustrissime, Spectabilis & Magnifice Princeps Domine clementissime.

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Der zweyte Zusatz gehet denjenigen Ort an, an welchem der Körper des erblaßten Fürsten Petri Pereny beygesetzet worden ist. Ich habe bereits aus der Lob- und Leichenrede des damaligen Basilii Fabricii, und auch aus dem testament seines Sohns Gabrielis dargethan, daß solcher zu Scharosch Patak, und nicht zu Terebesch zu suchen sey. Ich muß aber gestehen, daß diese Meynung der gelehrte Joseph Inocenz. Desericius in seiner historia episcopatus & civitatis Vaciensis, welche nach seinem Tode zu Pest im Jahre 1763. in fol. herausgekommen ist, S. 107. 110. angegriffen hat. er giebt sich große Mühe, die Meynung des Verfassers lineamentorum historiae Hungariae litterariae, auf welche ich mch S. 372. bezogen, zu widerlegen, und ich halte es für meine Schuldigkeit seine Gründe zu beurtheilen, und derselben Schwäche anzuzeigen.

Desericius will demnach das Gegentheil darthun. 1) Aus einer uralten Tradition: Obtinuit perpes & haud interrupta traditio: Allein, wenn ist diese Tradition aufgekommen? Sie wird wohl in diesem Jahrhunderte erdichtet worden seyn. In den geschichtschreibern des XVI. und XVII. Jahrhunderts findet man keine Spuren davon, und es stehen ihr die obenangeführten Beweise aus dem Testament Gabriel Pereny und der ihm zu ehren gehaltenen Leichenrede entgegen.

Zum 2ten behauptet Desericius, daß die PP. St. Pauli, als sie das Kloster terebesch zurückbekommen haben, sich genöthiget gesehen, die Gebeine und Asche des Fürsten Perèny auszugraben, und auf das nächste Feld hinauszuwerfen, und zwar deswegen, weil selbige von den Donnerschlägen sehr beunruhiget worden sind; allein, wann ist dieses geschehen? Wer bezeuget es? Von wem haben sie die Erlaubniß, dieses zu thun erhalten? Daß die Perenische Familie in dem Marktflecken Terebesch, ihr erbbegräbniß gehabt, und Emericus Pereny in derselben beygeleget worden sey, wird zwar zugegeben. Wie kann man aber daraus schließen, daß auch sein Sohn alldorten begraben worden sey. Warum behauptet solches der Verfasser nicht, auch von des letztern seinem Sohne Gabriel? Wer weiß, wessen gebeine die PP. aus dem vermeynten Grabe des Petri Pereny werden hinausgeworfen haben?

Desericius packet ferner die von Fabricius S. 371. angeführte Grabschrift an. Er erkühnet sich zu behaupten, daß solche erdichtet oder wenigstens verfälschet worden sey. Allein die von ihm angebrachten Beweise sind sehr schwach. Er meynet, daß man diese Leichenrede und die beygefügte Grabschrift, wenn sie im Jahre 1570. gedruckt worden wäre, seit der Zeit etlichemal nachgedruckt hätte. Allein dieses beweiset gar nichts. eben so wenig thut es zur Sache, daß David Zwittinger in Specimen Hungariae litterariae, da er den Basilium Fabricium unter die Ungarischen Ge-

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schichtschreiber rechnet, von dieser Lob- u. Leichenrede keine Erwähnung macht. Sie wird ihm, allem Ansehen nach, unbekannt gewesen seyn. Wie wenige Bücher Zwittinger in seinem Specimine anführet, und wie viele ihm unbekannt gewesen, ist nicht nöthig zu beweisen. Es ist solches jedermann bekannt.

Der wichtigste Beweis des Gegners scheinet darinn anzutreffen zu seyn, daß die Kirche zu Scharosch Patak vom Gabriel Pereny erst nach dem Tode seines Vaters gebauet worden sey. Er führet zum Beweis die ersten Worte aus der Grabschrift an:

Hic jacet ad luctum Procerum decus ille Perenus.

In templo, sibi quod pridem fundaverat ipse.

Diese sollen die nachfolgende in der nämlichen Grabschrift enthaltene Worte

Hunc Petrus in tumulum sua clauserat ante Perenus

Ossa pater, . . .

umstossen. Allein das Wörtlein pridem scheinet anzuzeigen, daß Gabriel diese Kirche in seinen jungen Jahren, also ehe noch sein Vater mit Tode abgegangen, gebauet habe. Woher wird man beweisen, daß er seine Güter, und also auch Scharosch Patak, erst nach dem Tode seines Vaters übernommen habe? Der Bau dieser Kirche konnte von seinem Vater angefangen, von seiner Gemahlinn fortgesetzet, und von Gabriel ausgeführet worden seyn.

Den ganzen Streit entscheiden die, aus des Gabriel Pereny Testament angeführten Worte: Doch wünschte ich, wenn das Ziel kommen wird, meine Ruhe zu Patak bey meinem Vater (Petro) zu bekommen.

Der Hr. Verfasser gestehet S. 110. daß die obenberührte Grabschrift des Petri Pereny von den PP. St. Pauli verfertiget sey. Er hätte aber hinzusetzen sollen, wenn? in welchem Jahre? Auf wessen Ersuchen oder Befehl? In welcher Absicht? Und von wem sie verfertiget worden.

Daß aber Terebesch von den Donnerschlägen nicht so sehr beunruhiget worden sey, als diese Grabschrift bezeiget, ist auch daher zu schließen, weil Gabriel Pereny, auf seinem dort gehabten Schloße, sich sehr oft aufgehalten, und dort gewohnet hat, wie solches aus der admonitione brevi ad christianos Regni Hungariae cives S. 26. erhellet.

II. Naturgeschichte.

Dritte Fortsetzung der Beschreibung einer karpatischen Bergreise auf den Krywan.

Der Grath des Krywans, dessen wir schon, in dem vorhergehenden erwähnten, bestehet aus lauter

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Sandsteinen, welche schichtenweise, zimlich locker auf einander liegen, und sich fast bey jedem Tritt, den man thut, bald mehr, bald weniger bewegen. Diese Steine werden immer kleiner, je höher man dem Grath nach gehet, und je näher man zu der höchsten Spitze kommet. Sie sind außer dem so bemooset, als wenn sie mit allem Fleiß bemahlet worden wären, meist schwefelgrün, röthlich und schwarz. Auf einigen ist dieses Gemählde der Natur so künstlich, daß man glauben sollte, wirklich aufgetragene Lanschaften, oder andere Figuren, darauf zu sehen. Einige fanden wir darunter, voll schwefelgrüner, und schwarzer Punkte; wie eine Kröte, und dabey mit vielen kleinen Quarzkügelchen, dergestalt angefüllet, daß sie dadurch höckricht geworden sind. Zwischen den Steinen, trafen wir, an einigen Plätzen Graß, auch hie und da Blümchen an, welche aber sehr klein sind, und scheinen gleichsam hart an den Boden zu kleben.

Das meiste, welches auf den Grath des Krywans wächst, ist Mooß, und zwar in solcher Menge, und von so vielerley Arten, daß wir in einer kurzen Zeit, achtzehen bis zwanzig Arten davon, jede von besonderer Farbe und Gestalt, zusammen gebracht haben. Wir wollen die beträchtlichsten hiehersetzen. Die eine Art, bestehet aus zarten, grauwolligten Blümchen, welche klein, und dabey sehr dichte zusammengesetzt sind. In der Ferne hat diese Moosart viel ähnliches mit einem grauen Felpa. Die andere, dritte und vierte ist ein wildes Corallenmoos, weißgrau, schwefelgelb und schwelgrün. Die 5te ein ordentliches Corallenmoos, mit etwas erhabnern, sehr subtilen Stengeln, schwefelgelb. Die 6te ist Farnmoos, wie Farnkraut gestaltet. Die 7te ist schwarz und haaricht, wie ein kurzes in einander gewundenes krauses Haar. Die 8te eben so, nur in der Mitte, mit gelbem sehr feinem Corallenmoos durchflochten. Die 9te Mohnfarbe, die 10 weißgrau, beyde mit etwas erhabenen Stengeln, einem Blumenkohl vollkommen ähnlich. Die 11te Art ist auch Mohnfarbe, nur so gestaltet, als wenn das ganze Gewächs, aus lauter dichte neben einander gesetzten Mohnkörnern bestünde. Die 12te ist weiß, und vielfältig in einander geflochten, wie etwa das Lungenkraut. Die 13te ist Kastanienfarb, krauß und breitblättrig wie Antivien; die 14te wie Merzviolen; die 15te wie ein Klumpen zusammengewachsener Aurikeln. Alle diese Moosarten sind Schönheiten, und künstlichen Gewebes, folglich keine geringe Zierde eines Naturalienkabinets.

So viel vom Krywan und seinen Merkwürdigkeiten: dem allen wollen wir noch, einige Verbesserungen beyfügen, dazu uns Aufrichtigkeit und Wahrheitsliebe verbindet, und welche sich, auf unsre, bey der jetzt beschriebenen karpatischen Bergreise gemachten Erfahrungen und Beobach-

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tungen gründen. Es betreffen diese Verbesserungen Umstände, die nicht richtig genug, bey der Beschreibung des karpatisches Gebirges, im zweyten Jahrgange, von uns angezeiget worden sind.

S. 262. sagten wir: am Fuß des kleinen Krywans, wäre ein grüner See, woraus der Wagfluß entstünde. Belius behauptet dieses,*) dem wir es getrost nachsagten, ohne die dortigen Einwohner, darüber befragen zu lassen. Nun aber bey genauer Beobachtung der ganzen Gegend, finden wir das Gegentheil. Am Fuß des kleine Krywans, ist gar kein See; und niemand wußte es uns auch von den Einwohnern zu sagen, ob jemalen daselbst ein See gewesen wäre. Und wenn auch da wirklich ein See stünde, so kann der Wagfluß ohnmöglich bey dem kleinen Krywan, welcher weit über das Dorf, die Wage genannt, herausgehet, seinen Ursprung nehmen. Er entstehet vielmehr, wie der Popperfluß, ohnweit dem sogenannten Fisch- oder Poppersee, da dann, dieser gegen Norden, jener aber gegen Mittag fließet.

S. 278. ist in die Beschreibung der drey Wasserfälle, in dem Thal, zwischen dem großen und kleinen Krywan, ein doppelter Fehler eingeschlichen. Nicht der niedrigste, sondern der der mittelste Wasserfall ist der vorzüglichste. Und hernach ist in diesem Thal, kein eigener Bach, wie wir am bemeldeten Orte sagten, mit dem das Wasser dieser drey Wasserfälle sich vereiniget: sondern von eben diesem Wasser entstehet der Bach, welcher dieses Thal durchfließet.

S. 222. §. 3. werden die karpatischen Berge in der Graffschaft Zipß angezeiget, und unter andern die Gerlsdorfer Spitze angemerket. Bey Gerlsdorf sind drey Bergspitzen, davon die erste Kotel, der Keßel; die andere, welche aus drey Zacken bestehet, Hreben, der Kamm; die dritte endlich kopa, der Heuhaufen, von den dortigen Einwohnern, benennet wird; und das deswegen, weil die drey Berge, mit den bezeichneten Sachen viele Ähnlichkeit haben. Diese drey Bergspitzen hat die adeliche Mariaschische Familie, neben andern, in ihrem adelichen Wappen, weil dieser ganze Trakt zu ihrem Gebiete gehöret.

S. 405. heißt es: das laub des Lerchbaumes bleibet Sommer und Winter grün. Nichts weniger, als dieses. Im Herbst fällt das Laub dieses Baumes eben so, wie bey andern ab, und dann im Frühjahr bekommet er wiederum frisches Laub. Der Eibenbaum, den wir S. 406. und 407. beschrieben, hat kein schwärzliches; sondern nur röthlichtes Holz. Wäre das erstere, so würde der ungarische Eibenbaum, in einem noch einmal so großen Werthe stehen.

v. Cz.

*) Kryvan minor -- in hujus radicibus stagnum est --- quod a colore vitreo, quem refert, viride vocitant, ideo non filendum, quia ex eo -- per meatus subterraneos, Vazecz oritur. Not. Hungariae novae Tomo II. p 518. & pag. 525.

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III. Vermischte Nachrichten.

Unsere Leser werden sich zu erinnern belieben, daß wir im 43. Stücke dieser Anzeigen ein Schreiben eines Ungarischen Frauenzimmers über die Malerey eingerücket haben. Seit einigen Tagen ist uns eine Beantwortung, von einem, vermuthlich in Gräz, sich aufhaltenden Frauenzimmer eingegangen; worinne sie uns ersuchet, dieses ihr Schreiben, wenn es unsern Beyfall erhielte, noch vor dem Ende dieses Jahres unsern Blättern einzuverleiben. Wir haben diesem Verlangen um so mehr willfahren wollen, als wir dadurch sehen, wie groß die rühmliche Begierde, auch bey dem schönen Geschlechte ist, die Wissenschaften und Künste kennen zu lernen. Eine glückliche Epoche. Unsre Leser lesen Schreiben selbst, und urtheilen darüber.

Meine Herren!

Ich halte ihre Blätter, und lese sie mit Vergnügen: hieraus können sie schon abnehmen, daß ich eine Freundinn guter Schriften bin. Mich freuet es, daß ich noch mehrere Liebhaberinnen unter meinem Geschlechte antreffe, wie mich solches ihr 43stes Stück belehret. Ich wieß dieses Blatt einigen meiner Bekannten: diese sagten: Was! giebt es denn nicht auch in unsern Gegenden solche einsichtsvolle Frauenzimmer in den schönen Wissenschaften? Eine Röthe verrieth schon ihre Nachahmungsbegierde. Ich unterstehe mich, meine Herren, auf die vorgelegte Frage ihrer Freundinn zu antworten.

Sie wissen, daß das erlernte in der Jugend, sowohl das Gute, als die Fehler, gar oft, auch im Alter ankleben. Ist die Ausdrückung der Affekten in der Jugend nicht deutlich gezeigt worden; so wird sie selten durch eigenen Fleiß erlernet. Wenn das Licht oder die weiße Farbe nicht an die gehörige Stelle im Angesichte gesetzt wird: zum Beyspiel in die Augen, unter die Augen, einen Blick auf die Nase, unter die beyden Winkel des Mundes ec. so kann unmöglich dieses heitere, dieses angenehme Lächeln herfürgebracht werden. Doch ist auch hier Behutsamkeit anzurathen, weil auch das viele Licht selbst schaden kann. Die Natur zeiget uns hierbey den sichersten Weg, nämlich die Mittelstraße, zu treffen. Ich bin ec.

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In Wien zu haben in der Baderischen Buchhandlung neben dem Todtenkopf in der Bognergasse.
Topic revision: r6 - 11 Apr 2011, AgostonBernad
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